Sitzung25082023

Zurück mit der Zukunft in die Vergangenheit….um Beschlüsse und Bescheide aufzuheben

Bei der nach § 34 geforderten Sitzung von UnserZukunft am 25.8.2023 wurde als Tagesordnungspunkt 1 die Beteiligung Interessentschaftsweg Steidlaste / Stockerbrand / Stollenweg behandelt.
Für dieses komplexe Thema war Ing. Christian Rehrl als kompetenter Ansprechpartner bezüglich des Interessentschaftsweges eingeladen. Warum dieses Thema nicht in einem Ausschuss behandelt wurde, sei dahingestellt. Vielleicht ist immer noch nicht klar, wofür Ausschüsse eigentlich gedacht wären❓ GV David Steinlechner als zuständiger Ausschuss-Obmann war bei dieser Sitzung nicht anwesend.
Jedenfalls war die Bildung dieses Interessentschaftsweges sehr umfangreich und erstreckte sich von 2019 bis 2023, wo der Abschluss durch die Bestätigung des rechtsgültigen Bescheides erfolgte. Einsprüche vom August und Oktober 2022 seitens des Anwaltes eines Grundbesitzers wurden vom Landesverwaltungsgericht abgewiesen. Der Bescheid ist rechtsgültig und wurde von 13 Grundbesitzern, deren Anteil 92% beträgt, befürwortet. Lt. dem aktuell gültigen Bescheid ist die Gemeinde Wattenberg aufgrund ihres geringen Nutzungsanteiles mit 1,46% an der Straßenbaulast beteiligt (Errichtung, Erhaltung und Betrieb des Weges). Von den 17 Grundbesitzern wird der Weg von 4 Beteiligten abgelehnt, die insgesamt einen Anteil von 8 % tragen sollten. Die Bundesforste wäre entgegengekommen und hätte kleine Anteile übernommen, aber es wollte lieber gestritten werden. 🤦‍♀️
Die Gründung der Weg-Interessentschaft als Körperschaft öffentlichen Rechts hat über Jahre gedauert, ist lt. Straßengesetz bereits in Kraft und ein Vorteil für alle Grundbesitzer. Die Zufahrt zu insgesamt 7 Freitzeitwohnsitzen 🏡 sicherzustellen, die alle vor der Zeit von Franz Schmadl als Bürgermeister genehmigt wurden, stellt ein öffentliches Interesse dar. Es geht auch um eine Fahrnutzung eines Weges, der immer schon da war. Den Benutzerkreis kann die Interessentschaft festlegen. Die Weginteressentschaft wurde mit demokratischer Mehrheit gebildet (92% der Anteile). ✅ Lt. Rudolf Schmadl seien die Besitzer mit 8% Anteil nicht demokratisch behandelt worden, oder es haben wohl „die falschen 92%“ zugestimmt…..🙃
Nach einer Aufsichtsbeschwerde bei der BH soll die Gemeinde nun verpflichtet werden, die gesetzlich vorgeschriebenen 30% an zusätzlichem öffentlichen Anteil an der Straßenbaulast zu übernehmen. 👉Anm.: da hätten dann wirklich ALLE etwas davon, wenn die Gemeinde mehr zahlen muss 💶 (im negativen Sinn). Die Erklärungen von Ing. Christian Rehrl (Bezirksforstinspektion), wurden von Daniela Fröhlich damit abgetan, dass er ja kein Jurist sei.🎓
Rudolf Schmadl als Sprecher 🗣 der Einheitsliste UnserZukunft forderte eine Beschlussfassung, und zwar solle der Gemeinderatsbeschluss vom 4.5.2020 aufgehoben werden. ↩️
Ing. Rehrl und BGM Franz Schmadl bezweifelten, ob die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses auf einen inzwischen rechtsgültigen Bescheid überhaupt eine Auswirkung habe. Der zusätzlich geforderte öffentliche Anteil gehört geklärt, aber die Interessentschaft ist gebildet, der Bescheid gilt. ✅ Zudem wurde dem Gemeinderat von Unser Zukunft nicht die Möglichkeit gegeben, sich über die geforderte Beschlussfassung nach § 40 TGO informieren zu können. Man sollte zumindest im Vorhinein wissen, was überhaupt beschlossen werden soll. BGM Franz Schmadl stellte den Antrag, das Thema an den Ausschuss zu übergeben. ➡️
Nach einigen Diskussionen stellte Vzbgm. Ing. Thomas Wopfner den Antrag, dass per Weisung nach § 30 Abs. 1 das Thema im Ausschuss behandelt und bearbeitet werden soll. ➡️
Was der BGM und die Gemeinderäte der Bürgerliste von Anfang an wollten, wurde nun per Weisung demokratisch und sogar einstimmig an den Ausschuss für Technik und Wirtschaft übergeben bzw. befohlen. ✖️ Also keine Beschlussfassung. ✖️
Rudl Schmadl will trotzdem auf das altbewährte Mittel der Aufsichtsbeschwerde zurückgreifen, weil die Beschlussaufhebung nicht zur Abstimmung gebracht wurde. 🤷‍♂️

Womit dann der nach § 34 geforderte Tagesordnungspunkt 2 an der Reihe wäre, der da lautete:
Gerichtsverfahren/Rechtsstreit WAT – Beschlussfassung
Auch dazu wurden keinerlei Unterlagen vorgelegt, in die der gesamte Gemeinderat gem. § 40 TGO, Einsicht nehmen hätte können. 🧐
Zu diesem Punkt und weiteren Aufsichtsbeschwerden hat die BH (Dr. Gschnitzer) eine schriftliche Stellungnahme ✉️ abgegeben:
Wie bereits mehrmals festgehalten, kann die Vertretungsbefugnis des Bürgermeisters nach § 55 Abs.1 TGO 2001 mittels eines Beschlusses des Gemeinderates NICHT beschränkt werden. ❌ Das betrifft auch den Beschluss, dass der BGM in der Causa „Gerichtsverfahren Rechtsstreit Gemeinde Wattenberg – WAT“ vorab die Zustimmung des Gemeinderates einzuholen habe.❌ Eine Einschränkung der Befugnis des BGM ist nicht zulässig!!! Auch die geforderte Übertragung der Angelegenheiten, das Gerichtsverfahren betreffend, an den Bürgermeisterstellvertreter Ing. Thomas Wopfner, ist nicht TGO-konform und unzulässig! ❌
Der Aufsichtsbeschwerde vom 11.8. von Rudolf Schmadl wurde ebenfalls nicht stattgegeben.❌
BGM Franz Schmadl stellte dazu fest, dass das Direktmandat als BGM gewisse Befugnisse beinhaltet, und diese Verpflichtung den Wählern gegenüber nimmt er wahr. ✅
Franz Schmadl hält zum Rechtsstreit fest, dass dieser nicht notwendig gewesen wäre, wenn man das Problem politisch gelöst hätte. Nun wird die Arbeit des Gemeinderates an eine RA-Kanzlei in Salzburg übertragen. 😞
Josef Steinlechner weist darauf hin, dass Daniela Fröhlich vollkommen haltlose Beschuldigungen ohne den Funken eines Beweises in den Raum stellt. 🤯🤥
In einem Gerichtsverfahren gibt es keine Überraschungsmomente, sondern ein Richter entscheidet anhand von Fakten.
Christine Bachler verweist auf den Fakt, dass BGM Franz Schmadl die Kommunikation nicht verwehrt werden darf. 🆗
Auf wiederholte Anschuldigungen, wer denn nun welchen Schaden verursacht hat, stellt BGM Franz Schmadl klar: die WAT ist den Vertragsverpflichtungen nachgekommen und darum wollte er auch die Ersatzfläche schaffen. UnserZukunft will weder die Ersatzfläche noch die Wohnanlage, darum gibt es den bedingten Zahlungsbefehl. 🙇‍♀️
Daniela Fröhlich wiederholt einmal mehr: sie (Unser Wattenberg und/oder UnserZukunft) seien weder vertragsbrüchig und auch nicht gegen das Projekt, sondern nur gegen die Wohnanlage in dieser Form. 🏘Interessant. 😧
Andreas Mair hält kurz und knapp fest: „Der alte Gemeinderat hat es verschissen“.💩 = Originalzitat.
Erklärung: der „alte Gemeinderat“ hat zum Projekt Keilfeld 17 Beschlüsse gefasst. Dann kam es zu einer einzigen kleinen Forderung nach der Gemeinderatswahl – im Juli 2022 wurde eine Ersatzfläche gefordert! 🤷‍♂️
Nachdem die erste Ersatzfläche Schnitzerfeld abgelehnt wurde und die zweite Ersatzfläche „Kratzerwald“ ungeeignet war, hätte man nun eine dritte Ersatzfläche in Aussicht. Diese angebotene Fläche wird aber nicht angenommen mit der Begründung „kein Bedarf“??? ❌
Der Sprecher 🗣 der Einheitsliste UnserZukunft, Rudolf Schmadl, stellt abschließend fest, dass es jetzt nur eine Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt gab ✖️ also keine Beschlussfassung ✖️

Nächstes Thema: „Änderung der Geschäftsordnung – Beschlussfassung“ 📃
Es wurden auch hier keine Unterlagen zur Einsichtnahme bereitgestellt. Das Recht Informationen gem. § 40 TGO zu erhalten, gesteht die Liste UnserZukunft nicht dem gesamten Gemeinderat zu. ❌
Die Geschäftsordnung sollte nun dahingehend geändert werden, dass GR-Sitzungen an Werktagen ab 19:00 stattfinden sollen.
Ausnahmen sollen mit Zustimmung aller Fraktionen möglich sein.
Laut Zukunft Wattenberg werden angeblich bei Sitzungen am Vormittag, Zuhörer und Bürger ausgeschlossen. Alles für die Bürger, natürlich. 😇 Keine Rede mehr davon, dass man „angestellt“ sei – jetzt ist man es den Bürgern schuldig, Abendvorstellungen zu ermöglichen. 🥳
Für Sylvia Farbmacher sind Abendsitzungen OK, wenn es mehrheitlich gewünscht ist. Für sie persönlich ist der Vormittag besser, weil die Kinder betreut werden können.
Auch Christine Bachler ist flexibel und kann es sich einteilen. Das Mandat ist es wert, auch vormittags da zu sein.
Die Protokollführung muss für die Abendsitzungen zusätzlich mit Überstunden 🤑 abgegolten werden. Außerdem war diese Sitzung vollkommen umsonst, Punkt 1 ging in den Ausschuss, was immer gewollt war. Pkt. 2 wäre lt. Aufsichtsbehörde nicht TGO-konform gewesen und wegen dem 3. Punkt findet der ganze Aufwand statt. 🤦‍♀️
Bei der Abstimmung, die Geschäftsordnung abzuändern, stimmte Josef Steinlechner mit Nein. BGM Franz Schmadl nahm an der Abstimmung nicht teil, Sylvia Farbmacher und Christine Bachler enthielten sich.
Somit wurde die Geschäftsordnung mit 7:4 Stimmen abgeändert. 📃

Große Überraschungen 🎁 gab es ansonsten keine, diese haben sich UnserZukunft für den Samstag aufgehoben. Da versuchten sie, einen großen🗑 Müll-SKANDAL 🗑 zu produzieren und orteten ☠️ Gesundheitsgefahr 🦠 und dergleichen in der Wertstoffsammelstelle. 🦨
Zum Thema Müll und Gelber Sack gibt es in Kürze einen eigenen Beitrag!

Schreiben Sie einen Kommentar