Sitzung07032023

Warum einfach, wenn´s kompliziert auch geht???

Sitzungs-BLOG. vom 7.3.2023

Rückblick auf den 13. Jänner 2023: vor hunderten Gemeindebürgern beteuerten die Vertreter der Listen Zukunft Wattenberg und Unser Wattenberg, nicht vertragsbrüchig werden zu wollen und einen Schaden für die Gemeinde Wattenberg von 1,7 Mio durch eine drohende Kaufrückabwicklung abzuwenden.

Das dauernde Hinauszögern von Entscheidungen und umsetzen von nur „halben“ Beschlüssen hat bereits eine 🤑 Zinsschaden-Forderung des Anwaltes der WAT in der Höhe von € 34.000,- zur Folge. Bei der Sitzung am 7.3. wurde seitens Zukunft und Unser Wattenberg (welche ja weder Rechtsanwaltskosten noch eventuelle Rückabwicklungskosten im Budget vorsehen wollten) diese offene Forderung wiederum „aufgeschoben“. Wie und wann dieser offene Betrag nun beglichen werden soll, blieb ebenso offen wie ein genauer Zeitplan.

Für die Vertragserfüllung wurde zwar dem „Schnitzerfeld“, welches im ÖROK an Stelle für das Keilfeld für objektgeförderten Wohnbau ausgewiesen werden soll, grundsätzlich zugestimmt. Aber die Behebung des Formalfehlers im ÖRK Keilfeld (es war am Plan D2 anstelle von D3 eingetragen worden) war dann doch nicht so einfach, wie auch in der Überschrift erwähnt. 📝

Der Raumplaner DI Rauch wurde zu mehreren Sitzungen bestellt und von Bauausschuss-Obmann Rudolf Schmadl und GV David Steinlechner etliche Male telefonisch kontaktiert. Nicht umsetzbare „Wünsche“ und Forderungen sollten in die Stellungnahme des Raumplaners eingearbeitet werden, ohne die fachlichen oder rechtlichen Aspekte des gesetzlich beeideten Sachverständigen DI Rauch zu berücksichtigen. Das Ergebnis ist nun: anstatt einen einfachen Schreibfehler zu beheben, wird die Dichtezone geändert und mit D2 festgelegt. 🙃
D.h. Aufhebung des alten Beschlusses, Änderung des ÖRK. In der Signatur W – 22 wird die Dichtzone 3 durch die Dichtzone 2 ersetzt. Dieser Beschluss wurde von 5 Mandataren der Liste Zukunft Wattenberg und der Stimme des Bürgermeisters gefasst, ist somit mehrheitlich und wäre nach der Kundmachung und Behandlung diverser Stellungnahmen rechtskräftig. BGM Franz Schmadl hat unter Vorbehalt und nur aufgrund der Verantwortung gegenüber der Gemeinde mitgestimmt.
❌Die 2 Gemeinderäte von Unser Wattenberg waren wie gewohnt dagegen❌
Warum sich die drei Gemeinderäte der Bürgerliste Wattenberg und BGM Franz Schmadl gegen eine Änderung des ÖRK im Keilfeld auf die Dichtezone 2 aussprechen:
📌Die Dichtezone für eine Wohnanlage von 3 auf 2 herabzusetzen ist absolut nicht förderlich. Damit macht man ein Raumordnungsinstrument, welches im Raumordnungskonzept einstimmig festgelegt wurde, zahnlos.
📌Für die Vertragserfüllung spielt eine Dichtezone 2 oder 3 keine Rolle. Es wird aber wesentlich schwieriger werden, hohe Baudichten dann auch bei privaten Wohnbauträgern zu verhindern.
📌Auch seitens des Raumplaners wurde mehrmals davor gewarnt, in Dichtezone 2 Wohnanlagen errichten zu lassen.

Auf der Tagesordnung standen auch mehrere Widmungen und ÖRK-Änderungen, die vorher im Bau-Ausschuss behandelt und besprochen wurden.

Während es für den einen Antragsteller eine Zustimmung von 9:2 Stimmen gab (❌Die 2 Gemeinderäte von Unser Wattenberg waren wie gewohnt dagegen❌) kamen bei der Widmung für den Gasthof „Hanneburger“ nur 4 Ja-Stimmen (Bürgerliste) zustande. Logische Erklärung gab es eigentlich keine, da es im Bau-Ausschuss dazu keine Fragen gegeben hatte, weder an den Raumplaner noch an andere Personen. 🤷‍♂️Bei der Abstimmung in der GR-Sitzung wieder auf fehlende Informationen zu verweisen und mehr Zeit für die Entscheidungsfindung zu fordern, ist schon sonderbar. Hier könnte man schon von einem gewissen „Unwillen“ einem Widmungswerber gegenüber sprechen oder anders formuliert: die „Neue Demokratie“ stimmt aus absolut nicht persönlichen Gründen gemeinsam mit Unser Wattenberg halt dagegen.❌❌
Bürgermeister Schmadl klärte auch Rudolf Schmadl darüber auf, dass es sich um das Raumordnungsgesetz handelt, welches mit der Bauordnung im Beschlusstext nichts zu tun hat: §§§ TROG ↔️ TBO §§§
🤔 Ein Bauausschuss-Obmann sollte unterscheiden können…
Ebenso aufgeklärt wurde eine andere Gemeinderätin über die Befangenheit, welche jeder Gemeinderat grundsätzlich selbst festzustellen hat. Es ist ein Unterschied, ob es sich um eine Verordnung handelt oder ob bei Beschlüssen Geldmittel und Leistungen vergeben werden (Bsp. Gemeindeblatt). 🤓 Nachzulesen in der TGO.

Auch eine Freilassungserklärung stand auf der Tagesordnung.
Mit 11 Ja-Stimmen sehr eindeutig. ✅ Ein ähnlicher Beschluss für einen „anderen“ Antragsteller ist bekanntlich nicht durchgegangen, siehe Stichwort neue „Bürokratie“ im Blog vom 30.1.2023. Anderer Antragsteller.🤷‍♀️

Zum Thema Sommerbetreuung: am 26. April 2022 wurde bereits vereinbart, dass der Kulturausschuss mit Obmann Andreas Mair eine Verbesserung des Sommerbetreuungs-Angebotes ausarbeitet. In der öffentl. Gemeindeversammlung am 13.1.2023 wollte Andreas Mair vom BGM dann „daran erinnert“ werden….mit Stand 7.3.2023 gibt es außer Gesprächen und einer Bedarfserhebung noch nichts vorzuweisen. Eventuell dann in den nächsten Sitzungen❓

GR Josef Steinlechner meldet sich zum Thema Bau-Ausschuss zu Wort: es ist kein Bürgerservice, wenn 4 Sitzungen oder mehr für eine Entscheidungsfindung benötigt werden und alles auf die lange Bank geschoben wird! Zudem wurde vereinbart, dass die Ausschuss-Protokolle von den jeweiligen Obleuten spätestens bis zur nächsten Sitzung geschrieben werden. Das scheint offenbar für Rudolf Schmadl nicht zu gelten, es gibt kein rechtzeitig aufliegendes Protokoll im Bau-Ausschuss. Außerdem sollten sich die Bürger erwarten können, dass ihre Anliegen in einer angemessenen Zeit abgearbeitet werden. 6 oder 8 Monate auf eine Entscheidung zu warten ist eigentlich untragbar.
Dazu ein Zitat von Rudolf Schmadl: 🗣 Wenn ich nicht weiß, was du weißt, was soll ich dann fragen????🤔
So viel zu offenen Fragen. 🤭

GRin Daniela Fröhlich sorgt sich um 🤯“braingewashte“ BürgerInnen 🤯 die nicht selber denken können…..

Ständig wurde seitens Daniela Fröhlich und Rudolf Schmadl vorgeworfen, dass mit RA Pegger nicht ausführlich gesprochen werden und/oder bestimmte Fragen nicht gestellt werden konnten oder beantwortet wurden. 🤥
Brisant: Es liegt nun die Abrechnung von RA Pegger vor, wo folgendes aufgelistet ist: Gesamtkosten € 3370,-  davon
€ 522,- Konversation Kapferer/Pegger
€ 340,- Mails an den BGM
€ 1011,- Konferenz in Präsenz mit Rudolf Schmadl und VBGM Thomas Wopfner am 27.10.2022
€ 1011,- Konferenz in Präsenz mit Rudolf Schmadl am 15.12.2022 nach Einlangen der Stellungnahme (!)
D. h. für angeblich nicht beantwortete Fragen 🤥 wurde von Rudolf Schmadl über 2000,- verbraucht. In privaten Sitzungen mit dem Rechtsanwalt. Da das Ergebnis des Rechtsgutachtens für Rudolf Schmadl und Daniela Fröhlich „nicht passend“ war, wurde auch RA Pegger wieder als „von RA Kapferer beeinflusst“ und nicht objektiv dargestellt.
Bemerkenswert ist auch, dass eine von der Gemeinde bezahlte Rechtsauskunft von VBGM Thomas Wopfner in Anspruch genommen wurde. Thomas Wopfner, welcher sich ja immer für befangen erklärt und nie mitgestimmt hat, und gleichzeitig als privater Einschreiter mit einem eigenen Rechtsanwalt gegen das geplante Bauvorhaben im Keilfeld agiert.
Also nicht der gesamte Gemeinderat war in Präsenz zu Gesprächen bei RA Pegger, sondern nur Rudolf Schmadl und Thomas Wopfner.
Zum Vergleich: bei sämtlichen Beratungen mit RA Kapferer war IMMER der gesamte Gemeinderat eingeladen und mit einbezogen, ebenso konnten Gemeindebürger bei der Gemeindeversammlung Fragen an ihn richten.
Möge jede(r) selbst sich eine Meinung dazu bilden 🤑 die Kosten für diese Rechtsauskunft trägt die Gemeinde Wattenberg, also alle Gemeindebürger.

Nach der GR-Sitzung vom 30.1.2023 und Eintreffen der 💶 Forderung von € 34.000,- durch RA Feix hat BGM Franz Schmadl wegen der vorher getroffenen Beharrungsbeschlüsse die Aufsichtsbehörde informiert und brachte dem Gemeinderat das Antwortschreiben zur Kenntnis. Dr. Gschnitzer von der Gemeindeaufsichtsbehörde appellierte erneut an das Gebot der Sachlichkeit (Uneigennützigkeit und Unparteilichkeit) gem. § 28 TGO bei der Ausübung des Mandats und geht auf die nicht im Voranschlag berücksichtigte Forderung der WAT und diverse Maßnahmen, das Budget betreffend, ein. Es muss das Gebot der Sachlichkeit zum Wohl der Gemeinde als Maßstab für das Abstimmungsverhalten unbedingt eingehalten werden, so Gschnitzer.

Leider ist bisher also weder der Vertrag erfüllt noch der finanzielle Schaden abgewendet, und die finanzielle Lage der Gemeinde noch immer nicht gesichert. 🤷‍♀️

Es bleibt also spannend……..nächste Sitzung am 20.3.2023

 

Ein Kommentar bei „Sitzung07032023“

  1. Bürgerliste Wattenberg sagt: Antworten

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    Eure Bürgerliste Wattenberg

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