Sitzung05072023

Ein Stilles Kämmerlein, auf das Anti-Teuerungspaket wird „verzichtet“ und nicht TGO-konforme Beschlüsse…

Bei der GR-Sitzung am 5. Juli stand wiederum die „Jahresrechnung 2022“ auf der Tagesordnung. Auch beim 2. Versuch gab es keine Entlastung für die Finanzverwalterin und den Bürgermeister.❌
Vizebürgermeister Ing. Thomas Wopfner konnte es kaum erwarten, den Vorsitz zu übernehmen und die Sitzung (für diesen Tagesordnungspunkt) zu leiten. Er wollte dem Bürgermeister auch einleitende Worte und eine Erklärung verwehren und ihn sofort aus dem Sitzungssaal schicken….. Bürgermeister Franz Schmadl nahm aber trotzdem zur Jahresrechnung Stellung. Auch zur Überprüfungsausschuss-Sitzung vom 19. Juni, wo er anwesend war und sämtliche Fragen ausführlich beantwortet hatte. Für die Beschlussfassung der Jahresrechnung verließ Bürgermeister Franz Schmadl dann den Raum und Vzbgm. Wopfner „leitete“ die Sitzung. So dauerte die Beratung zu diesem Punkt ganze 45 Minuten, in denen chaotisch durcheinandergeredet und gestritten🗣🗣 wurde. Die ganze Jahresrechnung spießt sich an einer nicht beschlossenen Überschreitung von rd. € 16.900,- 💶
Dem Ü – Ausschuss wurde mehrmals angeboten, DI Schwaighofer und Mag. Kapferer einzuladen und zu den Rechnungen zu befragen. Das wurde nicht angenommen, die schriftlichen Aufstellungen und Mitteilungen seien „zu wenig“ und es wurden Paragrafen §§§ und Gesetze zitiert. Eigentlich Formalfehler in der Rechnungslegung, in einer Rechnung.
Überschreitungen entstehen immer vor einem Beschluss, diese sind auch beim Wasserprojekt Obertax entstanden. Auch hier wird sich der Ü – Ausschuss befassen müssen. Überschreitungen werden auch in Zukunft so entstehen, dass sie im Nachhinein zu beschließen sind. Im Normalfall (in anderen Gemeinden) werden die Überschreitungen abgesegnet, wenn sie kein negatives Ergebnis verursachen. ✅ Beim Rechnungsabschluss der Gemeinde Wattenberg beträgt der Überschuss oder auch Geldfluss genannt € 365.260,- Dieser setzt sich aus Minderausgaben von € 145.732,- und aus Mehreinnahmen von € 219.528,- zusammen. In diesen € 365.260 wären alle Überschreitungen abgedeckt und verursachen kein negatives Ergebnis, bei einem Verschuldungsgrad von 13,8 % 📉. Eine Überschreitung von € 16.900,- für eine längst erbrachte Leistung (Planung und Projektmanagement beim KiVZ und Feuerwehrhaus) ist Stein des Anstoßes. Wie zu erwarten war, stimmten die GemeinderätInnen von Zukunft Wattenberg und Unser Wattenberg wieder GEGEN❌ die Jahresrechnung 2022. UnserZukunft mit vereinter Überzeugung dagegen. 🙅 🙅‍♂️
Die Folge daraus: die Finanzverwalterin kann nicht um die Mittel für das Anti – Teuerungspaket ansuchen. Dies kann aber nur bei positivem Abschluss der Jahresrechnung bis Ende Juli beantragt werden. 🤷‍♀️
Das wären immerhin Geldmittel, die beispielsweise für Asphaltierungsarbeiten 🚧 eingesetzt werden hätten können. Wenn sie denn irgendwann in dem zuständigen Ausschuss landen und behandelt werden würden.😵

Schade. 😥 UnserZukunft verzichtet bewusst auf Geldmittel….

🤫Das „Stille Kämmerlein“🤫
UnserZukunft hatten Ende Juni einen Termin im Büro des Landeshauptmannes mit einem Vertreter der Landesregierung, der Bezirkshauptmannschaft und der Gemeindeaufsicht vereinbart. Der Bürgermeister oder Gemeinderäte der Bürgerliste waren ausdrücklich NICHT eingeladen, nur UnserZukunft. Sie sind vollzählig, alle sieben, zu diesem Vormittags-Termin nach Innsbruck gefahren.
Auf Nachfrage des Bürgermeisters, was es denn darüber nun zu berichten gäbe, waren UnserZukunft auf einmal sehr wortkarg und zugeknöpft. 🙄 Vzbgm. Thomas Wopfner redete irgendetwas von „Fehler des alten Gemeinderates“ und dass es seitens des Landes Tirols keine Interventionen oder dgl. geben werde. ✖️
Man weiß natürlich nicht, was im „Stillen Kämmerlein“ abgesprochen wurde – BGM Franz Schmadl fragte aber nach Zielen 🏁von UnserZukunft: was ist das Ziel dieses Rechtsstreits? Was sind die Ziele von UnserZukunft für die Gemeinde Wattenberg????? Was bringen diese Ziele der Gemeinde Wattenberg und vor allem: was kosten sie??? 💶💰

Schlüssige Antworten 🤷‍♀️ kamen dazu keine, der „alte Gemeinderat“ sei an allem Schuld, GRin Fröhlich behauptete wiederum, der Vertrag werde ja erfüllt und überhaupt sei alles nur Getöse des Bürgermeisters und was das alles soll…🙇‍♀️🤦‍♂️

BGM Franz Schmadl stellte dazu fest, dass am 17. März 2022 alle erforderlichen Beschlüsse im alten Gemeinderat gefasst waren. Er formulierte aufgrund der Undurchsichtigkeit von UnserZukunft seine bzw. die Ziele der Bürgerliste 🟣noch einmal ganz klar:
🏁Weil ein gemeinnütziger Wohnbau im Keilfeld für die Gemeinde mit Kosten von mindestens € 200.000,- zu teuer war, war unser Ziel, das Grundstück im Keilfeld zu einem bestmöglichen Preis zu veräußern. 🏁 Ein weiteres Ziel war und ist, einen für die Gemeinde viel günstigeren sozialen Wohnbau, z.Bsp. im Schnitzerfeld, zu ermöglichen. Für diese Ziele stehen wir politisch gerade und sind der Meinung, dass dadurch die Gemeinde einen Vorteil hat. Die durch den Kauferlös geschaffene Infrastruktur wie der Oberflächenwasserkanal Keilfeld, Straßenausbau Keilfeld, Wertstoffsammelstelle, Alter Untermölserwg, Wasserversorgung Feuerwehrhaus und finanzielle Absicherung der Gemeinde, waren notwendig und wichtig. ☑️ Und mit einer Doppelhausbebauung im Schnitzerfeld wäre ein sozialer Wohnbau gut zu bewerkstelligen und leistbar. Das war und ist das Bestreben und das politisches Ziel der Bürgerliste🟣.

😔Leider sind durch die Ziele von UnserZukunft keine Vorteile für die Gemeinde zu erwarten. Die Vorteile begrenzen sich auf einige wenige Privatpersonen wie den Vbgm. Ing. Thomas Wopfner. 😕

Da es in der GR-Sitzung am 1. Juni von UnserZukunft keine Zustimmung zum Kauf – und Tauschvertrag – Feuerwehrhaus gegeben hatte, legte BGM Franz Schmadl ein Schreiben von RA Mathias Kapferer vor. Er hätte die Unterschiede des alten und des neuen Vertrages, wo es keine substanziellen Änderungen gegeben hatte, schriftlich aufschlüsseln sollen. RA Kapferer würde dazu einen Auftrag brauchen, stellte aber auch fest, dass man einfach beide Verträge lesen müsse. Oder man kann diese Aufgaben auch kostenpflichtig auslagern.🤭

👉Hinweis meinerseits: von den selbsternannten Freizeit-Juristen 🎓 sollte man schon erwarten können, dass sie selbst lesen können. Die jeweiligen Gesetzestexte und TGO-Paragrafen §§§ finden sie ja auch immer und zitieren diese fleißig! 🎓

⚪️Letzter Punkt war dann die von UnserZukunft beschlossene Befangenheit von BGM Franz Schmadl und GR Josef Steinlechner in der geforderten GR-Sitzung vom 20.6.2023.

In dieser Sitzung wurden von UnserZukunft die Beschlüsse gefasst, dass eine Befangenheit für BGM Franz Schmadl und GR Josef Steinlechner (lt. TGO§29 Pkt. 1c und Pkt.3) zum Rechtsstreit „Grundverkauf WAT Keilfeld“ und den damit in Verbindung stehenden Gesprächen und Verhandlungen vorliegt.
Unter TOP 5 wurde beschlossen, dass ein 3-köpfiges Gremium bestehend aus den 3 Listenführern bestimmt wird, welches die Kommunikation mit einer von Gemeinde beauftragten Rechtsanwaltskanzlei gemeinschaftlich übernimmt.

Seitens der Gemeindeaufsicht der BH Innsbruck wurde von Dr. Georg Gschnitzer zu diesen Beschlüssen folgendes mitgeteilt:

„Der Bürgermeister hat eine etwaige Befangenheit selbst wahrzunehmen.
Die Befassung eines Kollegialorganes in Zweifelsfällen – wie es etwa § 29 Abs. 3 TGO 2001 für Mitglieder eines Kollegialorganes vorsieht – scheidet hier zur Frage der Befangenheit des Bürgermeisters aus. Vor dem Hintergrund, dass der Bürgermeister in der Privatwirtschaftsverwaltung der gesetzliche Vertreter der Gemeinde nach außen ist (siehe § 55 Abs. 1 TGO 2001), und der eingangs genannten rechtlichen Erwägungen kann die Vertretungsbefugnis des Bürgermeisters mittels eines Beschlusses des Gemeinderates, wie es etwa jener des Gemeinderates der Gemeinde Wattenberg in der Sitzung vom 20.06.2023 zu Tagesordnungspunkt 3 vorsieht, nicht beschränkt werden.
Selbige Schlussfolgerung sowie Erwägungen gelten auch hinsichtlich der Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 5 („3-er Gremium“).

Zusammengefasst widersprechen die unter TOP 3 und 5 in der Gemeinderatssitzung am 20.06.2023 gefassten Beschlüsse den Bestimmungen der Tiroler Gemeindeordnung 2001.
Um die Handlungsfreiheit des Bürgermeisters hinsichtlich seiner Vertretungsbefugnis nicht zum Nachteil der Gemeinde einzuschränken ist es unumgänglich, dass der Gemeinderat die Aufhebung der beiden genannten Beschlüsse vornimmt und dadurch den gesetzmäßigen Zustand herstellt.
Es ergeht daher gem. § 124 Abs 1 TGO 2001 der aufsichtsbehördliche Auftrag an den Gemeinderat der Gemeinde Wattenberg, die unter TOP 3 und 5 in der Gemeinderatssitzung am 20.06.2023 gefassten Beschlüsse aufzuheben und der Aufsichtsbehörde über die entsprechenden Beschlussfassungen des Gemeinderats zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustands zu berichten.“

‼️Somit sind diese von UnserZukunft nicht der TGO entsprechenden Beschlüsse von Amts wegen umgehend aufzuheben‼️

Für Donnerstag, 13.7.2023 ist eine Gemeinderatssitzung mit dem aufsichtsbehördlichen Auftrag gem. § 124 Abs. 1 TGO und der Aufhebung dieser beiden Beschlüsse angesetzt.

Ob UnserZukunft diesem Auftrag nachkommen, wird man sehen…..jedenfalls hat Rudolf Schmadl bei Erhalt des Schreibens schon verkündet, „das prüfen zu wollen“. 🧐🧐 Auch die Gemeindeaufsicht wird also geprüft werden…..

(c) Irmgard Schafferer für die Bürgerliste Wattenberg

Sitzung20062023

Geforderte Sitzung, erzwungene Beschlüsse und ein Einspruch ❌

Am 20.6. fand auf Antrag nach § 34 TGO Abs. 1 der Listen Zukunft Wattenberg und Unser Wattenberg eine Gemeinderatssitzung statt.

Die sieben Gemeinderäte Vbgm Ing. Thomas Wopfner, GV David Steinlechner, GR Markus Schafferer, GR Andreas Mair, GR Martin Erler (Liste Zukunft Wattenberg) sowie GR Rudolf Schmadl und GRin Daniela Fröhlich (Liste Unser Wattenberg) erklärten Bürgermeister Franz Schmadl und GR Josef Steinlechner in der Causa Rechtsstreit WAT Immobilien GmbH – Gemeinde Wattenberg per Gemeinderatsbeschluss für befangen. 🤨
BGM Franz Schmadl und GR Josef Steinlechner hielten dagegen, dass allein der Umstand, dass BGM Franz Schmadl als Vertretung nach außen als Vertragspartner für die Gemeinde auftritt und aufgetreten ist, und dass GR Josef Steinlechner als damaliger Vizebürgermeister mit einem weiteren Gemeinderat den Vertrag 📝 unterfertigt hat, keine Befangenheit bedeuten könne. Beide haben keinerlei Vorteile durch den Kaufvertrag erhalten, dieser wurde für die Gemeinde Wattenberg ausverhandelt und der Verkaufserlös ging zu 100% an die Gemeinde. 💰
Zur Feststellung der Befangenheit gab es im Vorfeld Erkundigungen und Schreiben seitens der Aufsichtsbehörde bzw. der Gemeindeaufsicht des Landes Tirol. ❔
Jedenfalls liegt die Befugnis der Vertretung der Gemeinde nach außen ausschließlich beim Bürgermeister. Der diesbezügliche gesetzliche Auftrag in § 55 Abs 1 TGO kann nicht durch einen Gemeinderatsbeschluss abgeändert werden.
BGM Franz Schmadl wird diesen mehrheitlich gegen ihn gefassten Beschluss nun wiederum von der 🔍 Aufsichtsbehörde und von der Gemeindeabteilung überprüfen lassen. 🧐

Ein weiterer Tagesordnungspunkt (Antrag des Bürgermeisters) hätte die „Aufhebung der Schweigepflicht im Innenverhältnis“ betroffen. Dies hätte bedeutet, dass die Rechtsanwaltskanzlei aus Salzburg gegenüber der Gemeinde vollkommen offenlegt, welche Informationen sie vor Beauftragung durch die Gemeindevertreter*innen, der Listen Zukunft – und Unser Wattenberg zum Sachverhalt „Kaufvertrag WAT GmbH“ im Vorfeld erhalten hat. Welche Fragen sie von wem dazu gestellt bekommen hat, wer ihre Auftraggeber waren und welche Antworten sie mündlich, telefonisch oder schriftlich den jeweiligen Anfragenden gegenüber erteilt hat. ✅
In diesem Zusammenhang teilte GR Rudolf Schmadl mit, dass er privater Mandant dieser Kanzlei ist und er auch den Kaufvertrag übermittelt hat, sowie weitere Informationen zur Verfügung gestellt hat. 📄
Befangenheit oder dergleichen stellt er für sich natürlich nicht fest, schon gar keine schiefe Optik. 🙃
In einer Videokonferenz des Gemeinderates mit der Kanzlei am 19. Juni wurde auch festgestellt, dass die Anwältin nicht über alle notwendigen Informationen verfügt. Daher wird der bedingte Zahlungsbefehl auch sehr isoliert betrachtet und bearbeitet – dass daraus eine Kaufrückabwicklung entstehen kann (wie ja auch angekündgt) wird bisher ignoriert und Fragen dahingehend nicht beantwortet. Zitat aus dem bedingten Zahlungsbefehl: „Die Klägerin behält sich daher jedenfalls noch die Geltendmachung der Rückabwicklung des Vertrages vor.“ 🔙
Mit der Beauftragung der Kanzlei in Salzburg von jenen sieben GemeinderätInnen, die nunmehr eine Befangenheit des Bürgermeisters feststellen und ihm die Vertretung der Gemeinde nach außen verwehren wollen, ist eine absolut offene Kommunikation sowohl innerhalb des Gemeinderates als auch gegenüber der Anwaltskanzlei nicht im erforderlichen Ausmaß gegeben. 🤐
Wie zu erwarten war, wurde der Beschluss zur Aufhebung der Schweigepflicht von UnserZukunft abgelehnt (dafür gestimmt haben nur BGM Franz Schmadl, GR Josef Steinlechner, GRin Sylvia Farbmacher und GRin Christine Bachler). ☹️

Andererseits wurde aber wiederum von den sieben Antragstellern von UnserZukunft beschlossen, dass nunmehr nicht mehr der gesamte Gemeinderat (wie noch am 19. Juni in einer Videokonferenz praktiziert) mit der Anwältin kommuniziert. Dies sollte nun ein ausgewähltes Gremium erledigen – es werden also per mehrheitlichem GR-Beschluss Personen bewusst ausgeschlossen.
Dem Gremium sollen dann selbstverständlich Vbgm. Ing Thomas Wopfner (welcher mit Einsprüchen gegen die ÖROK – Änderung, gegen die Flächenwidmung und gegen den Bebauungsplan Keilfeld mit Rechtsanwalt Dr. Sallinger zweimal gegen die Gemeinde vorging) angehören. Und per Beschluss natürlich auch Rudolf Schmadl, den jene mehrheitlich für die Gemeinde beauftragte Rechtsanwältin aus Salzburg auch privat als Mandant vertritt.
Dieses per gefordertem Beschluss erzwungene Kommunikationsgremium – mit dem Bürgermeister als dritte Person – soll dann also die Gemeinde und vor allem die Interessen der Gemeinde vertreten. 🗣🗣🗣
Scheint also alles gut und demokratisch organisiert zu sein und die rechtliche Vertretung in den „besten Händen“ sozusagen.🤲

Mittlerweile wurde auch der vorliegende bedingte Zahlungsbefehl von der Rechtsanwaltskanzlei aus Salzburg beeinsprucht.✉️
Das Gerichtsverfahren läuft, entscheiden wird nun ein Richter.⚖️

Ob die bei dieser Sitzung erzwungenen Beschlüsse der TGO entsprechen, wird von der Aufsichtsbehörde geprüft. 🔎
Die Antworten seitens der Aufsichtsbehörde und die weitere Entwicklung im Rechtsstreit wird nun abgewartet werden müssen.

👉Die einfachste Lösung – per Gemeinderatsbeschluss die Ersatzfläche im Schnitzerfeld bereitzustellen und den Kaufvertrag wirksam werden zu lassen – war auch bei dieser Sitzung nicht möglich. 🤷‍♂️

Mit Schuldzuweisungen, wer denn nun diesen Rechtsstreit verursacht hat, waren Ing. Thomas Wopfner und Andreas Mair wieder einmal sehr direkt. 🗣🗣 Immer in Richtung Bürgerliste und „alter Gemeinderat“…….🤥

⚪️ Was wurde sonst noch gefordert bei der Sitzung?
Die Gemeindezeitung: die erzwungenen Beschlüsse vom 16.1.2023 und 11.4.2023 sind nun per § 34 wieder aufgehoben worden (einstimmig)! 📰
Vorgesehene Budgetmittel für die Gemeindezeitung werden nun in die Schule (für I-Pads 📱📱) verschoben – vorausschauend wurden die digitalen Geräte vom Direktor ja schon gekauft.✔️
Ein Antrag des Bürgermeisters für den Ankauf von Schulmöbeln 🪑🪑 für eine Klasse haben UnserZukunft dann aber abgelehnt – der Antrag muss wohl von der richtigen Seite kommen! Oder vielleicht schon gekauft und privat bezahlt sein, wie auch immer. 🤔

Nach Lobpreisungen 📣 ob der vielen geleisteten Arbeit von UnserZukunft (was auch immer die Gemeinderätin in ihrem Monolog gemeint hat 🙄) und den üblichen Beleidigungen 😡 in Richtung Bürgermeister Franz Schmadl war die Vormittagssitzung dann nach ca. 1 Stunde zu Ende. 🤦‍♀️
Vielleicht schaffen es die zahlreichen Fans 🥳🤩🥳 von UnserZukunft, die regelmäßig zu den Sitzungen kommen, einmal einfach 🤫 nur zuzuhören – deswegen heißt es auch „Zuhörer“ 👂 und nicht „Kommentatoren“.🗣
Dass man während eines Vortrages oder einer Rede nicht dauernd schwätzen und murmeln soll, lernen sogar schon die Kinder 👦 👧 in der Schule. Diese befindet sich im Nebengebäude zum Gemeindeamt. 😁

(c) Irmgard Schafferer für die Bürgerliste Wattenberg

Sitzung01062023

Die Anwälte werden mit den Rücklagen bezahlt…..💶

In der Gemeinderatssitzung am 1. Juni 2023 ist wieder eine Möglichkeit der Schadensbegrenzung ungenutzt geblieben.😔
Unmittelbar vor Sitzungsbeginn fand eine Telefonkonferenz  ☎️ des Gemeinderates mit einer Anwältin aus Salzburg statt. In der Sitzung wurde dann auch per Beschluss diese Salzburger Anwaltskanzlei betraut, die Gemeinde Wattenberg vor Gericht zu vertreten und den bedingten Zahlungsbefehl zu beeinspruchen. Entgegen einem vorliegenden Angebot von RA Univ. Prof. Dr. Franz Pegger (Innsbruck), der mit dieser Sache bereits vertraut ist, hat die Mehrheit die Kanzlei aus Salzburg beauftragt. Inklusiver aller Spesen und Tarife die anfallen werden (Anreise zur Gerichtsverhandlung, doppelter Einheitssatz). 🤑
Die 7 Mandatar*innen der Listen Zukunft Wattenberg und Unser Wattenberg (Vbgm Ing. Thomas Wopfner, GV David Steinlechner, DI Patricia Erler, Andreas Mair, Dominik Mair, Rudolf Schmadl und Daniela Fröhlich = UnserZukunft) stellen die Mehrheit im Gemeinderat und bestimmen die Richtung für das Gerichtsverfahren – Gemeinde Wattenberg – WAT Immobilien GmbH.📉
Auch wenn sich diese sieben GemeinderätInnen von UnserZukunft sicher sind, vor Gericht zu gewinnen, wollte doch niemand eine Garantie dafür abgeben – auch nicht die Anwältin aus Salzburg.

Jedenfalls müssen die Rücklagen für die Anwaltskosten verwendet werden. 😥
Mit 31. März 2023 betrug die Zahlungsmittelreserve der Gemeinde Wattenberg € 75.000,- 💸

Wie auch immer diese erste gerichtliche Auseinandersetzung (Streitwert € 36.200,-) ausgeht – mit einer gerichtlichen Vertragsrückabwicklung als nächsten Schritt, ist zu rechnen. Mit einem Schaden von bis zu € 1,7 Mio. (ohne Rechtskosten). Wie diese Beträge finanziert werden sollen, blieben UnserZukunft  ebenso schuldig wie das Definieren eines Zieles und der weitere Umgang mit dem Vertragspartner WAT.
Rudolf Schmadl hat im März 2023 ein Schreiben ✉️ an den Geschäftsführer der WAT geschickt, wo er in Vertretung der sieben GemeinderätInnen der Listen Unser und Zukunft Wattenberg prophezeit, dass die WAT vor Gericht verlieren wird.

Das hat der Vertragspartner wohl nicht als „Gesprächsangebot“ verstanden. 🤦‍♂️
Die öffentlichen Zusicherungen und Versprechen seitens der nun bestimmenden Mehrheit im Gemeinderat, nicht vertragsbrüchig werden zu wollen und den Kaufvertrag wirksam werden zu lassen, waren alle nicht glaubwürdig. 🤥🤥

Nun reden die Anwälte – und ein Richter wird entscheiden. ⚖️

Diese festgefahrenen Positionen und verhärteten Fronten ziehen sich leider auch durch andere Bereiche.
So gab es keine Zustimmung, einen Kauf – und Tauschvertrag das Feuerwehrhaus betreffend, zu bestätigen. Es gab bereits einen einstimmigen Beschluss im Jahr 2020. Nun hätte es die Zustimmung für den endgültigen Vertrag und die Eintragung in das Grundbuch benötigt. Leider wieder nur 4 Ja-Stimmen der Bürgerliste Wattenberg mit Bürgermeister Franz Schmadl, alle anderen „Enthaltung“. 🙅 🙅‍♂️ Wieder ein unerledigter Punkt, der offen bleibt.

Im Bauausschuss kommt man offenbar über den Status Besprechungen, Pläne einfordern und Gutachter beschäftigen nicht hinaus. Als einzig erledigter Fall steht bis dato die ÖROK-Änderung „Schmadlhof“ zu Buche. Immerhin. Dauer: Oktober 2021 bis April 2023.☑️
Der Rest ist in der Warteschleife.🔁
Stichwort: Widmung Gasthaus <-> Gasthof: in der Öffentlichkeit werden zwar Veranstaltungen gelobt, die im Alpengasthof stattfinden – eine notwendige Widmung für den Fortbestand des Gasthauses ist von UnserZukunft bis jetzt aber versagt geblieben bzw. hängt nach einer vorgelegten Konzeptstudie des neuen Besitzers wieder in der Warteschleife. 🔄🔄🔄
Oder das Versprechen, mit ALLEN reden zu wollen und das Gespräch zu suchen:
Vizebürgermeister Ing. Thomas Wopfner hat das bei dieser Sitzung sehr klar gestellt, dass er nicht mit JEDEM reden muss 🤐 und sich seine Gesprächspartner selber aussucht………….“Ich rede, mit wem ICH will.“ 😠
Also: wen kümmern die Versprechen von vor der Wahl? 🥱
Geschwätz von gestern…….🔊🗣
Auch eine Einstellung.

(c) Irmgard Schafferer für die Bürgerliste Wattenberg

Klage

Rechtsstreit §§§ mit Ankündigung durch die Macht der Mehrheit

Die aktuelle Information des Bürgermeisters Franz Schmadl (siehe Datei am Ende des BLOGs) bezieht sich auf die am 23. Mai 2023 eingetroffene Klage des Landesgerichts Innsbruck mit einem bedingten Zahlungsbefehl in der Höhe von € 36.200,- und einer Ankündigung einer Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Nun befindet sich die Gemeinde Wattenberg in einer gerichtlichen Auseinandersetzung ⚖️ mit der WAT Immobilien GmbH. Die Gemeinde ist jetzt verpflichtet einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Zusätzlich zu diesen Kosten werden bei einer Kaufrückabwicklung dann bis zu € 1,7 Mio. (ohne Rechtskosten) aufzubringen sein.
Vor diesem Rechtsstreit haben nicht nur Bürgermeister Franz Schmadl sondern auch drei voneinander unabhängige Rechtsanwälte, Gutachter, die Gemeindeabteilung des Landes Tirol und die Bezirkshauptmannschaft gewarnt. 😟
Von der Mehrheit des Gemeinderates wurden sie aber ignoriert. Genauso wie alle anderen Appelle oder Gutachten. ❌
Auf offene Briefe oder Fragen erhalten die Gemeindebürger keine Antworten. 🤷‍♂️
Über allem steht das freie Mandat. Es wird aber in diesem Fall nicht zum Wohl der Gemeinde verwendet. Das müssen wir so zu Kenntnis nehmen und akzeptieren. ☹️ Obwohl vielen von uns das Verständnis für einen absolut unnötigen und teuren Rechtsstreit fehlt.
Jetzt entscheiden die sieben GemeinderätInnen von „UnserZukunft“. Sie wissen es besser. Besser als Anwälte, als Gutachter, als Sachverständige. Den Schaden haben dann die Bürger zu tragen, alle Gemeindebürger.
Sieben selbsternannte Freizeit-Juristen lassen es darauf ankommen, ohne Rücksicht auf die Folgen. Der Schaden wäre noch zu begrenzen – ob der Wille dazu vorhanden ist, wird sich bei der nächsten Gemeinderatssitzung am 1. Juni zeigen. „Unser Zukunft“ (Vbgm Ing. Thomas Wopfner, GV David Steinlechner, DI Patricia Erler, Andreas Mair, Dominik Mair, Rudolf Schmadl und Daniela Fröhlich) bestimmen den Weg. Sie tragen die Verantwortung. Und sie werden es erklären und begründen müssen. 👨‍⚖️
Mit einem Verschuldungsgrad von 13,8 % gehörte Wattenberg bis 2022 zu den gering verschuldeten Gemeinden Tirols.
In der vorigen Gemeinderatsperiode gab es auch eine Mehrheit – diese Mehrheit hat mehrere Großprojekte realisiert, die Infrastruktur ausgebaut und verbessert. 🚧
Und es wurde ein Grundstück im Keilfeld verkauft. Zu einem Preis, der noch nie für ein Grundstück am Wattenberg gezahlt wurde. 💶 Mit dem Erlös wurde wiederum in die Infrastruktur im Keilfeld investiert und die Wertstoffsammelstelle gebaut. Und der „Alte Untermölserweg“ fertiggestellt – dafür haben auch Rudolf Schmadl und Daniela Fröhlich von „Unser Wattenberg“ abgestimmt.
Die „neue Demokratie“ könnte jetzt mit ihrer Mehrheit natürlich auch vieles leisten und realisieren…..wäre aber mit Arbeit verbunden. So konzentrieren sich „Unser Zukunft“ lieber darauf, gemeinsam gegen den Bürgermeister zu agieren und einen teuren Rechtsstreit zu provozieren. Sehr schade. 😪
Nach 15 Monaten bleibt nach zahllosen Besprechungen, Sitzungen und Terminen die Erkenntnis, dass weder Ämter noch Behörden oder Rechtsanwälte mit ihren Argumenten etwas bewirken konnten. Für einen absichtlich und wissentlich herbeigeführten Rechtsstreit kann und wird es vom Land Tirol weder GAF-Mittel noch sonstige finanzielle Zuwendungen geben❗️
Wie also dieser Rechtsstreit finanziert werden soll, ist genauso offen wie viele andere Fragen. Alle vom Bürgermeister für einen Rechtsstreit vorgesehenen Mittel wurden von „UnserZukunft“ per Beharrungsbeschluss aus dem Budget entfernt – und nun verpflichten sie die Gemeinde, diesen Rechtsstreit zu führen❓
Vielleicht bekommen ja andere Gemeindebürger Antworten auf ihre Fragen – der offene Brief vom 11. April ist noch immer „offen“.

Die Hoffnung stirbt zuletzt 🙏 passt in vielerlei Hinsicht zum Thema…

Download pdf-Datei: Information des Bürgermeisters Franz Schmadl zum Gerichtsverfahren WAT Immobilien GmbH

(c) Irmgard Schafferer für die Bürgerliste Wattenberg

Sitzung11042023

Jahresrechnung zwar richtig gerechnet, Entlastung trotzdem verweigert ❌

Die Zusammenfassung von knapp 3 Stunden Gemeinderatssitzung – im Vergleich zu mancher Stellungnahme eher kurz:
die Listen Zukunft Wattenberg und Unser Wattenberg mit den sieben Gemeinderäten werden als „Unser Zukunft“ bezeichnet, weil sie meinungs- und entscheidungskonform agieren.
Wer die Jahresrechnungen der vergangenen Jahre noch in Erinnerung hat, dem ist auch bekannt, dass es von „Unser Wattenberg“ noch nie eine Entlastung des Bürgermeisters gegeben hat – obwohl die Jahresrechnung natürlich korrekt und rechnerisch richtig durchgeführt und vorgetragen wurde. ✅ So war es auch dieses Mal.
Bürgermeister Franz Schmadl erklärte sämtliche Gruppen, welche Kosten wo und wie entstanden sind und mit welchen Mitteln diese beglichen wurden. Einige Zahlen und Daten: 📊
Die Gemeinde Wattenberg hat im Rechnungsjahr 2022 um € 219.528,- mehr eingenommen als mit € 2.083.100,- im Finanzierungshaushalt veranschlagt war.
Gleichzeitig hat die Gemeinde Wattenberg um € 145.732,- weniger ausgegeben als mit € 2.255.600,- im Finanzierungshaushalt veranschlagt war.
Somit gibt es in der operativen Gebarung mit Mehreinnahmen von € 219.528,- plus Minderausgaben von € 145.732,- einen Geldfluss von gesamt € 365.260,-
Im Nachweis über Finanzschulden sind folgende Finanzschulden abgebildet:

Darlehen/Kredit Laufzeit Aushaftung per 31.12.2022 in €
Kommunalkredit Abwasserbeseitigung 01.01.1988 – 30.09.2028 € 84.217,-
Schulhausumbau 01.01.2018 – 31.03.2034 € 495.011,-
Wohnungskauf 01.03.2021 – 01.03.2056 € 208.178,-
Zwischenfinanzierung Infrastruktur 01.10.2021 – 31.12.2024 € 182.292,-

Die Rücklagen waren per 31.12.2022 mit exakt € 75.024,- vorhanden und befinden sich auf dem Sparbuch.
Der durchschnittliche Bruttoüberschuss der letzten 5 Jahre, mit eingerechnetem Sicherheitsfaktor, beträgt € 259.801,-
Bei einem laufenden Schuldendienst von € 70.846,- und einem Nettoüberschuss von € 442.146,- errechnet sich für das Rechnungsjahr 2022 ein Verschuldungsgrad von 13,81 % 📉
Die Jahresrechnung von 2022 weist mit diesen Zahlen ein sehr positives Ergebnis auf. Mit einem Verschuldungsgrad von 13,81 % zählt die Gemeinde Wattenberg (noch) zu den gering verschuldeten Gemeinden. 💶

Sollte die Gemeinde Wattenberg wirklich in ein gerichtliches Verfahren mit der WAT Immobilien GmbH hineingezogen werden, was sich derzeit leider abzeichnet, dann steuert die Gemeinde Wattenberg in den nächsten Jahren auf Jahresrechnungen und Budgets zu, die weit entfernt von einer zumutbaren Finanzlage sind. 📈 Derzeit ist absolut kein politischer Wille sichtbar, der dies verhindern könnte.😔
Obwohl die Finanzverwalterin von „Unser Zukunft“ mehrmals für ihre gewissenhafte und korrekte Arbeit gelobt wurde, blieb ihr dann gemeinsam mit dem Bürgermeister die Entlastung zur Jahresrechnung 2022 verwehrt (mit 7:4 Stimmen). ❌❌ Vizebürgermeister Thomas Wopfner, der diesen Tagesordnungspunkt leitete, forderte weitere Stellungnahmen des Bürgermeisters zu Überschreitungen und penibel genaue Aufstellungen zu Rechtsanwaltskosten, die Wertstoffsammelstelle betreffend. 📄
Bürgermeister Franz Schmadl hatte die beanstandeten Überschreitungen, welche mit o. a. Finanzmitteln übrigens mehr als bedeckt wären, bereits im Rahmen der Quartalsprüfungen des Überprüfungsausschusses schriftlich erklärt. Die Stellungnahme umfasst 7 DIN-A4 Seiten. Die Frage des Bürgermeisters, ob sich diese Stellungnahme überhaupt jemand angesehen habe, konnte nur Rudolf Schmadl mit JA beantworten – ihm fehlen aber noch immer Informationen. ❓ Der Rest der Gemeinderäte, die eine Entlastung des Bürgermeisters verweigert hatten, fanden es nicht der Mühe wert, die längst vorhandene Stellungnahme zu den Überschreitungen durchzulesen.

„Unser Zukunft“ fordert mehr Informationen, Stellungnahmen, Listen, Aufschlüsselungen von Rechnungen. Schaut eher nach einer Beschäftigungstherapie 🤯 für den Bürgermeister aus, allerdings mit wenig Aussicht auf Erfolg oder Genehmigung.
Nach zitieren von mehreren §§§§ aus der TGO wird wohl auch dieses Thema wieder die Gemeindeaufsicht beschäftigen.🙄
Wenigstens wurde eine Anpassung der Kindergarten- und Kinderkrippengebührenordnung ab 1. 9. 2023 einstimmig beschlossen. Seit die beiden Gemeinderäte von „Unser Wattenberg“ jetzt „Unser Zukunft“ sind, war dies übrigens die erste Zustimmung zur Kinderkrippe!! 👏
Die Leerstandabgabenverordnung wurde ebenso einstimmig beschlossen und tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
Auch eine ÖROK-Änderung war wieder Thema, diesmal S 23 – Schmadl. Die Widmung wurde noch von DI Simon Unterberger vorbereitet und bereits am 20.10.2021 ❗️ beschlossen. Nach läääääängeren Beratungen im Bauausschuss wurde nun nach einholen von zwei Stellungnahmen der Abteilung Agrarwirtschaft und ausführlichen Prüfungen durch Bauausschussobmann Rudolf Schmadl, die von DI Friedrich Rauch vorbereitete ÖROK-Änderung beschlossen. Übrigens in der ursprünglichen Form von 2021, nach Beschäftigen von mehreren Gutachtern und viel Zeit, allerdings ohne Verlangen eines Planes (was ja bei TGO-Punkt 9 von der Sitzung vom 7.3.2023 ein Ausschluss-Kriterium war). Gut Ding braucht Weile, und offenbar nicht immer einen Plan. 🤨 Anderer Antragsteller. Wie viele Stellungnahmen werden in der Auflagefrist wohl da wieder eintrudeln❓

Zur Sommerbetreuung, welche als Tagesordnungspunkt von „Unser Zukunft“ gefordert wurde:
Bürgermeister Franz Schmadl hat für 2023 bereits alles organisiert und einen Anmeldebogen für die Sommerbetreuung über 4 Wochen vom 24.07. bis zum 18.08.2023 von Mo – Do von 7.00 bis 14.00 Uhr und am Fr von 7.00 – 13.00 Uhr verteilt. Ohne auch nur einen Ansatz eines Konzeptes zu haben, mit dem Ergebnis einer Bedarfserhebung dann einen Beschluss zu fordern, der den Bürgermeister zur Organisation der Sommerbetreuung zwingt, ist wohl die neue Art der Ausschuss-Arbeit. Arbeit für den Bürgermeister, auf 7-fachen Befehl. ✍️ Franz Schmadl hatte den Eltern im Vorfeld immer versprochen, die 4 Wochen vom vergangenen Sommer wieder anbieten zu können. Alles darüber hinaus wollte eigentlich Andreas Mair im bzw. mit dem Kulturausschuss ausarbeiten. Geworden ist es dann eine Excel-Tabelle und ausgedruckte Förderrichtlinien. 🤷‍♂️
Jedenfalls wird sich der Bürgermeister für das nächste Jahr selbst um eine Erweiterung des Angebotes von mehr als 4 Wochen bemühen und dies rechtzeitig bekanntmachen (und nicht erst im April anfangen…. 🤦‍♂️).
Andreas Mair war verärgert 😡 über ein Mail, in welchem „fordern, fordern…“ zu lesen war. 👉Mein persönlicher Kommentar: niemand fordert von den neuen Gemeinderäten etwas, das nicht vom vorherigen Gemeinderat erwartet und natürlich auch umgesetzt wurde, nämlich: arbeiten. Konzepte ausarbeiten. Zumindest 6 Gemeinderäte haben das in der Vergangenheit getan und das war selbstverständlich. Es gab ja auch Ergebnisse vorzuweisen! Also: vom Ankündigen und Reden in das TUN wechseln!🔜 ☑️

Thema Gemeindeblatt NEU, ein weiterer von „Unser Zukunft“ geforderter Tagesordnungspunkt: 🗞
es wurde endlich ein 2-Personen-Team namentlich genannt und mit 6:4 Stimmen per erzwungenem Tagesordnungspunkt beschlossen. Zudem seitenweise Auflagen und Forderungen, die der Bürgermeister bereitzustellen und umzusetzen hätte. ✍️
Franz Schmadl machte klar, dass er unter diesen Umständen keine Redaktions-Verantwortung übernehmen wird und das Gemeindeblatt in der Vergangenheit sehr gute Arbeit geleistet hat. Es war auch nicht von Mitgliedern einer Gemeinderatsliste besetzt. Es könnte sich ein Redaktionsteam auch ohne erzwungenen Beschluss und ohne der aktuell geforderten Abgeltung wieder zusammenfinden oder das Gemeindeblatt könnte im Gemeindeamt entstehen, evtl. wird es auch mit Sponsoren realisiert. Zudem wurde ein Angebot, das um mehr als die Hälfte günstiger war, nicht einmal geprüft❗️ Ein Redaktionsteam, das einfach Kosten 🤑 festlegt und Alternativangebote ignoriert, wird vom Bürgermeister sicher nicht unterstützt.🚫

Unter Allfälliges ging Bürgermeister Franz Schmadl auf einen Postwurf der Liste „Zukunft Wattenberg“ ein, wo von einer negativen Beurteilung seitens der Aufsichtsbehörde, das Schnitzerfeld betreffend, die Rede war. Fakt ist: die Aufsichtsbehörde konnte das Schnitzerfeld noch gar nicht beurteilen. Durch die Nichtabweisung der Stellungnahmen hatte die Aufsichtsbehörde noch gar nicht die Möglichkeit, ein aufsichtsbehördliches Verfahren einzuleiten. Wie kann sie dann das Schnitzerfeld negativ beurteilen? In welcher Stellungnahme hat die Aufsichtsbehörde Bedenken zur Nähe des landwirtschaftlichen Betriebes geäußert? In welcher Stellungnahme hat sie sich zu den Auswirkungen der Infrastruktur und zur Bodenversiegelung geäußert? Es gibt keine dahingehende Stellungnahme der Aufsichtsbehörde‼️
Was wird über die Köpfe der Bürger hinweg entschieden? Wurden die Bürger zum Siedlungserweiterungsgebiet im Bereich Kratzer gefragt❓
Wo sucht „Unser Zukunft“ die offene Diskussion? In abgesagten Sitzungen? In der Nichtteilnahme an einer Aussprache mit Rechtsanwalt Dr. Pegger?
Warum wird bei manchen vor der Änderung des Raumordnungskonzeptes ein Plan verlangt wird und bei anderen wieder nicht?
Wie wird mit Prüfungen durch Sachverständige umgegangen? Rechtsanwälte werden kritisiert und dem Raumplaner wird mitgeteilt was er schreiben und was er löschen soll⁉️
Völlig entgegen jedem raumordnungsfachlichen Ansatz wird eine Wohnanlage statt in der Dichtezone 3 in die Dichtezone 2 versetzt. Wie kann man da noch von einer genauen Prüfung der Hintergründe reden❓
Wo werden Informationen mit allen Gemeinderäten geteilt? In den Konferenzen mit einem Rechtsanwalt wo bewusst nur ein bestimmter Teil des Gemeinderates teilnimmt und der andere Teil gar nichts davon weiß? 🤔 Lt. Bürgermeister Franz Schmadl gibt es noch viel Erklärungsbedarf und die Zusammenarbeit lässt sehr zu wünschen übrig!

Eine von 29 Gemeindebürgern unterschriebene Aufsichtsbeschwerde, welche an die Gemeindeaufsicht übermittelt und geprüft wurde, wurde als offener Brief verlesen und den betroffenen Gemeinderäten von „Unser Zukunft“ übermittelt. Rudolf Schmadl fühlt sich von vornherein nicht bemüßigt, zu antworten…..Daniela Fröhlich bezeichnete den Brief, den Artikel in der April-Ausgabe der R19 sowie den BLOG. als Propaganda….🤐
Zumindest ein paar Antworten auf die im offenen Brief formulierten Fragen wären schon interessant. Oder: keine Antwort ist auch eine Antwort……..
Der offenen Brief zum Nachlesen:

(c) Irmgard Schafferer für die Bürgerliste Wattenberg

Sitzung27032023

Stellungnahmen nicht abgewiesen, Schnitzerfeld abgesagt.

Am 27.3.2023 wurde die vertagte Gemeinderatssitzung vom 20.3.2023 fortgesetzt.

Um es einfacher zu gestalten, werden die Listen Zukunft Wattenberg und Unser Wattenberg mit den dazugehörigen sieben Gemeinderäten nun als „Unser Zukunft“ bezeichnet, weil sie meinungs- und entscheidungskonform sind.
Eine Aufsichtsbeschwerde bei der BH Innsbruck von „Unser Zukunft“ gegen Bürgermeister Franz Schmadl wegen der Vertagung der Sitzung vom 20. März wurde von der Aufsichtsbehörde eingehend beantwortet.
Die Auslegung dieser Antwort verlief dann wieder sehr kontrovers.🙃
Ergebnis ist nun dasselbe wie vom 20. März: die Stellungnahmen zur ÖROK-Änderung im Schnitzerfeld wurden von „Unser Zukunft“ nicht abgewiesen. Obwohl es vom raumplanerischen Standpunkt eines gerichtlich beeideten Sachverständigen keine Gründe gab, der ÖROK-Änderung nicht nachzukommen.

👉Heißt nun: der Grundsatzbeschluss vom 30.1.2023, das Schnitzerfeld für objektgeförderten Wohnbau anstelle dem Keilfeld vorzusehen, ist hiermit wieder nicht rechtskräftig.

👉Heißt in weiterer Folge, dass der Kaufvertrag mit der WAT nicht wirksam werden kann. ❌

Die Hinweise von Bürgermeister Franz Schmadl auf die rechtlichen und unvermeidlichen finanziellen Konsequenzen🤑, die nun auf die Gemeinde Wattenberg und auch auf die Gemeinderäte persönlich zukommen können, wurden von GRin Daniela Fröhlich nur süffisant belächelt. 😏 Die juristischen Kenntnisse und Einschätzungen von „Unser Zukunft“ sind offensichtlich komplett anders als drei voneinander unabhängige Rechtsgutachten, und außerdem gibt es eine (geheime 🤫) vierte Rechtsmeinung dazu. Deswegen wartet man jetzt ganz entspannt auf eine Klage. Das sei demokratisch, weil sieben eben mehr als vier sind. Ganz logisch und einfach erklärt.👩‍🎓
Erwartungsgemäß gab es zur Forderung von RA Feix über € 34.500,- nur als Antwort: „Die Forderung sei nicht gerechtfertigt“ und wird einfach ignoriert. „Unser Zukunft“ mit Sprecher Rudolf Schmadl werden einfach auf eine Klage der WAT warten.

Bürgermeister Franz Schmadl erklärte, dass die Gemeinde Wattenberg als Gebietskörperschaft Vertragspartnerin der WAT Immobilien GmbH ist. Diese Rechtsperson Gemeinde besteht in ihrer Zusammensetzung mit Unser Wattenberg aus einem Teil, der zwar für die Mittelverwendung aus diesem Vertrag gestimmt hat, aber nun verhindert, dass derselbe Vertrag wirksam werden kann. Mit der Zukunft Wattenberg aus einem weiteren Teil, der zwar beteuert hat, öffentlich-rechtliche Beschlüsse zu fassen. Dies wurde zum Teil getan, aber kurz vor dem Ziel wurde der entscheidende Beschluss wieder rückgängig gemacht. 🔄
Mit der Bürgerliste gibt es nur einen Teil, der dem Vertrag zur Erfüllung verhelfen will, damit er endlich wirksam werden kann.
Dieser Teil der Rechtsperson Gemeinde ist aber in der politischen Minderheit.😔 Somit steht der WAT Immobilien GmbH mit der Gemeinde Wattenberg eine in Summe vertragsbrüchige und unseriöse Vertragspartnerin gegenüber. 🥺
📝Der Ruf der Gemeinde Wattenberg ist bereits beschädigt!
Jetzt kommt dazu, dass sich die Gemeinde Wattenberg diese Vertragsbrüchigkeit absolut nicht leisten kann. 💶
Bisher hat es noch keine Vorschläge gegeben, woher die finanziellen Mittel einer zweifelsfrei kostspieligen Vertragsrückabwicklung oder eines Rechtsstreits kommen sollen? 🤔
Achselzuckend und lächelnd warten nun „Unser Zukunft“ auf eine Klage des Vertragspartners.
Dr. Gschnitzer von der Aufsichtsbehörde weist in seinem Schreiben vom 27.3.2023 erneut darauf hin, dass für jedes Mitglied des Gemeinderats die Verpflichtung zu objektivem Handeln zum Wohl der Gemeinde besteht. Als Maßstab für ein solches, objektives Handeln können beispielsweise ein nachvollziehbares raumplanerisches Gutachten oder auch ein schlüssiges Rechtsgutachten herangezogen werden.
Da ein raumplanerisches Gutachten ja einfach ignoriert wird, ein Auszug darüber, welchen Einwänden zum Schnitzerfeld nun von „Unser Zukunft“ stattgegeben wurde:

• Bodenverbrauch: der Einwand wurde mehrfach angeführt, von Gemeindebürgern, welche selbst in großzügigen Häusern jenseits der 600m² oder sogar über 1000m² residieren. Eine vorgesehene Doppelhausbebauung mit max. 350m² pro Einheit will man nicht zugestehen.
4000m² Grund würden verschwendet: das Schnitzerfeld zusammen mit dem Keilfeld ergeben diesen Wert. Rechnerisch würde es sich bei 15 Wohnungen im Keilfeld inklusive der Bebauung im Schnitzerfeld um ca. 70 Personen handeln. Gegenargument: wo am Wattenberg wohnen derzeit 70 Gemeindebürger auf 4000m² ❓
• die Heuernte würde erschwert: es entsteht der Eindruck, das Heu wird am Wattenberg vorwiegend auf der Gemeindestraße eingebracht. Schlüssiges Argument?
• Konfliktpotential zur Hofstelle Fasser: der Abstand wäre mit 40m mehr als vorgeschrieben! Demgegenüber wurden seit 2015 etliche Häuser gewidmet und errichtet, die wesentlich näher oder sogar direkt neben einer Hofstelle liegen. In der vergangenen Gemeinderatsperiode sind nicht weniger als 8 Widmungen beschlossen worden, wo Hofstellen im Durchschnitt ca. 14 m entfernt von Wohngebietswidmungen sind – weit unter den vorgeschriebenen 30 m. 🏘Und mit der Stimme jenes Bürgers, der nun in seiner Stellungnahme den Abstand zur Hofstelle als zu gering erachtet.
• eine alternative Fläche weiter südlich solle herangezogen werden: es obliegt eigentlich schon noch dem Grundbesitzer zu entscheiden, welche Flächen er für objektgeförderten Wohnbau zur Verfügung stellt und ob er seine Quelle aufgeben will oder nicht❗️ Außerdem würde eine vorhandene Quelle, die nach wie vor genutzt wird, die Bebauung erheblich erschweren.
• fehlende Infrastruktur bzw. kostspielige Errichtung derselben und für größere Zuwanderung nicht ausgelegt: Die Infrastruktur mit Wasser und Kanal in unmittelbarer Nähe, inkl. der gut ausgebauten Gemeindestraße sind bereits vorhanden.
Bevölkerungsentwicklung: das im Jahr 2015 fortgeschriebene Örtliche Raumordnungskonzept hat für das Jahr 2022 eine Einwohnerzahl von 822 Personen prognostiziert. Anfang 2021 waren es tatsächlich 776 Personen. Das würde für „Unser Zukunft“ heißen, dass bei 7 % Zuzug die Infrastruktur an ihre Grenzen stößt und für die Gemeinde Wattenberg nicht verträglich wäre❓

❌ Das Ziel der Schaffung von leistbarem Wohnraum ist somit im Schnitzerfeld leider nicht möglich. ❌

Es gibt allerdings bisher auch keine alternativen Standorte oder Flächen. Es hat sich noch kein anderer Grundbesitzer bereit erklärt, zu denselben günstigen Konditionen im Rahmen der Vertragsraumordnung Flächen für Wattenberger zur Verfügung zu stellen. 🤷‍♂️

Zwei Wattenberger, die ebenfalls eine negative Stellungnahme zum Schnitzerfeld abgegeben haben, erhielten natürlich in der vergangenen Gemeinderatsperiode für mehrere Bauparzellen eine Widmung und verkauften diese dann auf dem freien Markt. 💰 💶 Natürlich größere Parzellen, so ca. 650m² jeweils. Aha. 🤔
Mit der Nichtabweisung dieser Stellungnahmen – entgegen der sehr ausführlichen und sachlichen Begründung des Raumplaners – wird es wohl in absehbarer Zeit sehr schwierig bis gar unmöglich werden, Bauland zu widmen.☹️
Abgesehen davon sind nun durch die wieder bzw. immer noch unsichere finanzielle Lage der Gemeinde Wattenberg keinerlei Projekte oder Sanierungsmaßnahmen an Gemeindestraßen und dgl. möglich.

⚫️ Den finalen Schlusspunkt dieser Sitzung setzte diesmal der Obmann des Kulturausschusses, Andreas Mair, zum Thema Sommerbetreuung. Er legte BGM Franz Schmadl einen Zettel auf den Tisch, in dem die sieben Gemeinderäte von „Unser Zukunft“ eine Gemeinderatssitzung in 2 Wochen forderten, wo dann die Sommerbetreuung in der Gemeinderatssitzung statt im Kulturausschuss ausgearbeitet und beschlossen werden muss. Gnädiger Weise hat er dem Bürgermeister bereits bekannte Förderrichtlinien vom Land Tirol ausgedruckt. Und es wurde sogar eine Bedarfserhebung gemacht, welche dann in eine Excel-Tabelle übertragen wurde. 👍 Grandiose Vorarbeit und Ausarbeitung! 😆 Eine Beratung im Kulturausschuss brauche er nicht, Franz Schmadl solle endlich anfangen zu arbeiten und die Sommerbetreuung organisieren (O-Ton Andreas Mair). 🤦‍♀️
An dieser Stelle sei erwähnt, dass von April 2022 bis zum Jänner 2023, wo Andreas Mair vom Bürgermeister an die Sommerbetreuung erinnert werden wollte, kein Vorschlag oder Ideen vorzuweisen waren. Die Gespräche mit Wattens verliefen ergebnislos 🤷‍♂️ und nun liegt außer einer Bedarfserhebung NICHTS am Tisch. So geht Ausschuss-Arbeit! 😤  Gratulation für nichts….
Ausbaden müssen das nun leider jene Eltern, die immer noch auf Termine und Zusagen für die Kinderbetreuung im Sommer warten.🚶‍♀️ 🚶👫 👭 👬
So wie Bürgermeister Franz Schmadl schon im Herbst angekündigt hat, wird es zumindest dasselbe Betreuungsangebot im Sommer geben, wie im vergangenen Jahr (4 Wochen garantiert). Genauere Infos erfolgen in Kürze über die offiziellen Stellen der Gemeinde Wattenberg.🔜

(c) Irmgard Schafferer für die Bürgerliste Wattenberg

Sitzung20032023

Vertagt.

Sitzungs-BLOG. vom 20.3.2023

Wieder einmal standen wichtige Beschlüsse auf der Tagesordnung, wieder einmal gab es keinen Konsens, wieder einmal musste Bürgermeister Franz Schmadl die Gemeinderatssitzung vertagen.
📌Was stand auf der Tagesordnung?
Zuerst wurde über eine Forderung des Anwaltes der WAT, RA Dr. Feix über € 34.000,- debattiert. Es war bereits das zweite Schreiben mit dieser Forderung (das erste traf am 23.2.2023 ein, das zweite am 9.3.2023). Es besteht bereits ein Schaden, bei dem anzunehmen ist, dass Ihn die WAT geltend macht – und diesen zu begleichen gibt es weder vorgesehene Mittel im Voranschlag noch irgendein Bestreben, den Schaden durch die ehestmögliche Vertragserfüllung seitens der Gemeinde sicherzustellen.
Es folgten nur Kommentare wie „diese Forderung sei nicht gerechtfertigt“ und sowohl Vbgm Thomas Wopfner als auch Rudolf Schmadl mit ihren Fraktions-Mitgliedern von Zukunft und Unser Wattenberg ignorierten dieses Schreiben einfach. Forderung offen. 🤔
👉Zur Erinnerung: bei der Gemeindeversammlung am 13.1.2023 beteuerten dieselben Personen, nicht vertragsbrüchig werden zu wollen. 🤞
Alles nur Geschwätz 🗣 von gestern….❓
Es gibt mit Datum 20.3.2023 noch immer keine Vertragserfüllung!

📌Unter Tagesordnungspunkt 5 hätten die eingelangten Stellungnahmen zum „Schnitzerfeld“ behandelt und mittels Beschluss abgewiesen werden sollen. Dafür war DI Friedrich Rauch bei der Gemeinderatssitzung anwesend. Alle 16 eingelangten Stellungnahmen, die sich kritisch zur ÖROK-Änderung im Schnitzerfeld äußern, wurden vom Raumplaner vorgestellt und erörtert. Sämtliche darin vorgebrachte Inhalte der Einwände ergeben raumplanungsfachlich keine Aspekte, die eine Modifikation oder einen Verzicht auf die vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossene Änderung des ÖROK im Bereich Schnitzerfeld erfordern oder nahelegen würden.
👉Heißt mit anderen Worten: gegen die ÖROK-Änderung im Schnitzerfeld gibt es keine fundierten Einwände‼️
DI Friedrich Rauch, immerhin gerichtlich beeideter Sachverständiger, wurde von Seiten Zukunft und Unser Wattenberg keine Beachtung geschenkt. Im Gegenteil: Vbgm Thomas Wopfner (diesmal sehr unbefangen) erklärte, das Schnitzerfeld stünde NICHT in Zusammenhang mit dem Keilfeld. 😲
Anm.: das Schnitzerfeld wurde als Ersatzfläche für objektgeförderten Wohnbau an Stelle vom Keilfeld von der Abteilung Raumordnung gefordert. Sowohl in der raumplanerischen Stellungnahme als auch in der Gemeindeversammlung am 13.1.2023 war dieses Schnitzerfeld bereits in Verbindung mit einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung für das Keilfeld. Dem Auflage – und Erlassungsbeschluss am 30.1.2023 wurde ja zugestimmt! Merkwürdigerweise erklärte sich Vbgm Thomas Wopfner damals für befangen – weil das Schnitzerfeld wohl doch in Zusammenhang mit dem Keilfeld stand? 🙃
Nun erklärten am 20.3.2023 die 7 Gemeinderäte der Listen Zukunft Wattenberg und Unser Wattenberg das Schnitzerfeld als nicht in Verbindung stehend mit dem Keilfeld und stimmten dem vorgeschlagenen Beschlusstext nicht zu ❌ Wieder ein 7:4 Beschluss, der die Gemeinde näher an einen Rechtsstreit mit nicht absehbaren Folgen bringt.❌Somit wieder keine Vertragserfüllung❌
BGM Franz Schmadl erklärte, in Anbetracht der Folgen der eben getroffenen Entscheidung von 7 Gemeinderäten, auf einen Beharrungsbeschluss zu bestehen. D. h. trotz drei voneinander unabhängiger Gutachten, die alle auf eine eindeutig gemeindeschädigende Auswirkung und auf eventuelle Haftungen und gerichtlicher Schadenersatzforderungen an die Mitglieder des Gemeinderates hinweisen, die Weisung zu erteilen, den mehrheitlich gefassten Tagesordnungspunkte 5 umzusetzen.
Diesem Beharrungsbeschluss wollten Vizebürgermeister Thomas Wopfner und die Gemeinderäte der Listen Zukunft und Unser Wattenberg ebenfalls nicht zustimmen. ❌❌ Sie fanden den Beschlusstext nicht passend, also wieder ❌❌

Die dauernden Zwischenrufe von GRin Daniela Fröhlich, die über jedem Anwalt, jedem Sachverständigen und sowieso über dem Bürgermeister zu stehen glaubt, richteten sich wieder einmal gegen die Bürgerliste. Sie bezichtigte außerdem Bürgermeister Franz Schmadl offen der Lüge und unterstellte ihm reine Angstmache. 🤦‍♀️
Leider geraten die Gemeinderatssitzungen mit derlei Äußerungen und der unverhohlenen Respektlosigkeit gegenüber der Gemeindeführung und andersdenkender GemeinderätInnen zunehmend zur Farce. 😖
Durch die nach wie vor nicht erfüllte Treuepflicht gegenüber der WAT sah sich Bürgermeister Franz Schmadl gezwungen, die Sitzung zu vertagen. 👉Fortsetzung: 27.3.2023

Fazit: eine Liste, die sich „Zukunft“ nennt, verwehrt jungen Wattenberger Familien und Bauwerbern, sich ein leistbares Eigenheim im Schnitzerfeld zu schaffen. Und nimmt wissentlich einen enormen finanziellen Schaden mit jahrelangen Rechtsstreitigkeiten in Kauf. 🤑 Zum Nachteil ALLER Gemeindebürger! Eine Forderung gibt es bereits.
❌Die beiden Gemeinderäte von Unser Wattenberg waren und sind wie gewohnt gegen alles❌, sie haben in der Vergangenheit nur beim Geld-Ausgeben geholfen. Und nehmen gern auf Gemeindekosten Einzeltermine bei Anwälten wahr. 🤑  Nur so zum Plaudern sozusagen, siehe Sitzungs-Blog vom 7.3.2023

Bleibt die Frage: wer hat etwas davon❓ Was ist mit Sachthemen, die alle auf der Strecke bleiben und nicht bearbeitet werden❓

❓Ist das jetzt „Unsere Zukunft“❓

 

(c) Irmgard Schafferer für die Bürgerliste Wattenberg

Sitzung07032023

Warum einfach, wenn´s kompliziert auch geht???

Sitzungs-BLOG. vom 7.3.2023

Rückblick auf den 13. Jänner 2023: vor hunderten Gemeindebürgern beteuerten die Vertreter der Listen Zukunft Wattenberg und Unser Wattenberg, nicht vertragsbrüchig werden zu wollen und einen Schaden für die Gemeinde Wattenberg von 1,7 Mio durch eine drohende Kaufrückabwicklung abzuwenden.

Das dauernde Hinauszögern von Entscheidungen und umsetzen von nur „halben“ Beschlüssen hat bereits eine 🤑 Zinsschaden-Forderung des Anwaltes der WAT in der Höhe von € 34.000,- zur Folge. Bei der Sitzung am 7.3. wurde seitens Zukunft und Unser Wattenberg (welche ja weder Rechtsanwaltskosten noch eventuelle Rückabwicklungskosten im Budget vorsehen wollten) diese offene Forderung wiederum „aufgeschoben“. Wie und wann dieser offene Betrag nun beglichen werden soll, blieb ebenso offen wie ein genauer Zeitplan.

Für die Vertragserfüllung wurde zwar dem „Schnitzerfeld“, welches im ÖROK an Stelle für das Keilfeld für objektgeförderten Wohnbau ausgewiesen werden soll, grundsätzlich zugestimmt. Aber die Behebung des Formalfehlers im ÖRK Keilfeld (es war am Plan D2 anstelle von D3 eingetragen worden) war dann doch nicht so einfach, wie auch in der Überschrift erwähnt. 📝

Der Raumplaner DI Rauch wurde zu mehreren Sitzungen bestellt und von Bauausschuss-Obmann Rudolf Schmadl und GV David Steinlechner etliche Male telefonisch kontaktiert. Nicht umsetzbare „Wünsche“ und Forderungen sollten in die Stellungnahme des Raumplaners eingearbeitet werden, ohne die fachlichen oder rechtlichen Aspekte des gesetzlich beeideten Sachverständigen DI Rauch zu berücksichtigen. Das Ergebnis ist nun: anstatt einen einfachen Schreibfehler zu beheben, wird die Dichtezone geändert und mit D2 festgelegt. 🙃
D.h. Aufhebung des alten Beschlusses, Änderung des ÖRK. In der Signatur W – 22 wird die Dichtzone 3 durch die Dichtzone 2 ersetzt. Dieser Beschluss wurde von 5 Mandataren der Liste Zukunft Wattenberg und der Stimme des Bürgermeisters gefasst, ist somit mehrheitlich und wäre nach der Kundmachung und Behandlung diverser Stellungnahmen rechtskräftig. BGM Franz Schmadl hat unter Vorbehalt und nur aufgrund der Verantwortung gegenüber der Gemeinde mitgestimmt.
❌Die 2 Gemeinderäte von Unser Wattenberg waren wie gewohnt dagegen❌
Warum sich die drei Gemeinderäte der Bürgerliste Wattenberg und BGM Franz Schmadl gegen eine Änderung des ÖRK im Keilfeld auf die Dichtezone 2 aussprechen:
📌Die Dichtezone für eine Wohnanlage von 3 auf 2 herabzusetzen ist absolut nicht förderlich. Damit macht man ein Raumordnungsinstrument, welches im Raumordnungskonzept einstimmig festgelegt wurde, zahnlos.
📌Für die Vertragserfüllung spielt eine Dichtezone 2 oder 3 keine Rolle. Es wird aber wesentlich schwieriger werden, hohe Baudichten dann auch bei privaten Wohnbauträgern zu verhindern.
📌Auch seitens des Raumplaners wurde mehrmals davor gewarnt, in Dichtezone 2 Wohnanlagen errichten zu lassen.

Auf der Tagesordnung standen auch mehrere Widmungen und ÖRK-Änderungen, die vorher im Bau-Ausschuss behandelt und besprochen wurden.

Während es für den einen Antragsteller eine Zustimmung von 9:2 Stimmen gab (❌Die 2 Gemeinderäte von Unser Wattenberg waren wie gewohnt dagegen❌) kamen bei der Widmung für den Gasthof „Hanneburger“ nur 4 Ja-Stimmen (Bürgerliste) zustande. Logische Erklärung gab es eigentlich keine, da es im Bau-Ausschuss dazu keine Fragen gegeben hatte, weder an den Raumplaner noch an andere Personen. 🤷‍♂️Bei der Abstimmung in der GR-Sitzung wieder auf fehlende Informationen zu verweisen und mehr Zeit für die Entscheidungsfindung zu fordern, ist schon sonderbar. Hier könnte man schon von einem gewissen „Unwillen“ einem Widmungswerber gegenüber sprechen oder anders formuliert: die „Neue Demokratie“ stimmt aus absolut nicht persönlichen Gründen gemeinsam mit Unser Wattenberg halt dagegen.❌❌
Bürgermeister Schmadl klärte auch Rudolf Schmadl darüber auf, dass es sich um das Raumordnungsgesetz handelt, welches mit der Bauordnung im Beschlusstext nichts zu tun hat: §§§ TROG ↔️ TBO §§§
🤔 Ein Bauausschuss-Obmann sollte unterscheiden können…
Ebenso aufgeklärt wurde eine andere Gemeinderätin über die Befangenheit, welche jeder Gemeinderat grundsätzlich selbst festzustellen hat. Es ist ein Unterschied, ob es sich um eine Verordnung handelt oder ob bei Beschlüssen Geldmittel und Leistungen vergeben werden (Bsp. Gemeindeblatt). 🤓 Nachzulesen in der TGO.

Auch eine Freilassungserklärung stand auf der Tagesordnung.
Mit 11 Ja-Stimmen sehr eindeutig. ✅ Ein ähnlicher Beschluss für einen „anderen“ Antragsteller ist bekanntlich nicht durchgegangen, siehe Stichwort neue „Bürokratie“ im Blog vom 30.1.2023. Anderer Antragsteller.🤷‍♀️

Zum Thema Sommerbetreuung: am 26. April 2022 wurde bereits vereinbart, dass der Kulturausschuss mit Obmann Andreas Mair eine Verbesserung des Sommerbetreuungs-Angebotes ausarbeitet. In der öffentl. Gemeindeversammlung am 13.1.2023 wollte Andreas Mair vom BGM dann „daran erinnert“ werden….mit Stand 7.3.2023 gibt es außer Gesprächen und einer Bedarfserhebung noch nichts vorzuweisen. Eventuell dann in den nächsten Sitzungen❓

GR Josef Steinlechner meldet sich zum Thema Bau-Ausschuss zu Wort: es ist kein Bürgerservice, wenn 4 Sitzungen oder mehr für eine Entscheidungsfindung benötigt werden und alles auf die lange Bank geschoben wird! Zudem wurde vereinbart, dass die Ausschuss-Protokolle von den jeweiligen Obleuten spätestens bis zur nächsten Sitzung geschrieben werden. Das scheint offenbar für Rudolf Schmadl nicht zu gelten, es gibt kein rechtzeitig aufliegendes Protokoll im Bau-Ausschuss. Außerdem sollten sich die Bürger erwarten können, dass ihre Anliegen in einer angemessenen Zeit abgearbeitet werden. 6 oder 8 Monate auf eine Entscheidung zu warten ist eigentlich untragbar.
Dazu ein Zitat von Rudolf Schmadl: 🗣 Wenn ich nicht weiß, was du weißt, was soll ich dann fragen????🤔
So viel zu offenen Fragen. 🤭

GRin Daniela Fröhlich sorgt sich um 🤯“braingewashte“ BürgerInnen 🤯 die nicht selber denken können…..

Ständig wurde seitens Daniela Fröhlich und Rudolf Schmadl vorgeworfen, dass mit RA Pegger nicht ausführlich gesprochen werden und/oder bestimmte Fragen nicht gestellt werden konnten oder beantwortet wurden. 🤥
Brisant: Es liegt nun die Abrechnung von RA Pegger vor, wo folgendes aufgelistet ist: Gesamtkosten € 3370,-  davon
€ 522,- Konversation Kapferer/Pegger
€ 340,- Mails an den BGM
€ 1011,- Konferenz in Präsenz mit Rudolf Schmadl und VBGM Thomas Wopfner am 27.10.2022
€ 1011,- Konferenz in Präsenz mit Rudolf Schmadl am 15.12.2022 nach Einlangen der Stellungnahme (!)
D. h. für angeblich nicht beantwortete Fragen 🤥 wurde von Rudolf Schmadl über 2000,- verbraucht. In privaten Sitzungen mit dem Rechtsanwalt. Da das Ergebnis des Rechtsgutachtens für Rudolf Schmadl und Daniela Fröhlich „nicht passend“ war, wurde auch RA Pegger wieder als „von RA Kapferer beeinflusst“ und nicht objektiv dargestellt.
Bemerkenswert ist auch, dass eine von der Gemeinde bezahlte Rechtsauskunft von VBGM Thomas Wopfner in Anspruch genommen wurde. Thomas Wopfner, welcher sich ja immer für befangen erklärt und nie mitgestimmt hat, und gleichzeitig als privater Einschreiter mit einem eigenen Rechtsanwalt gegen das geplante Bauvorhaben im Keilfeld agiert.
Also nicht der gesamte Gemeinderat war in Präsenz zu Gesprächen bei RA Pegger, sondern nur Rudolf Schmadl und Thomas Wopfner.
Zum Vergleich: bei sämtlichen Beratungen mit RA Kapferer war IMMER der gesamte Gemeinderat eingeladen und mit einbezogen, ebenso konnten Gemeindebürger bei der Gemeindeversammlung Fragen an ihn richten.
Möge jede(r) selbst sich eine Meinung dazu bilden 🤑 die Kosten für diese Rechtsauskunft trägt die Gemeinde Wattenberg, also alle Gemeindebürger.

Nach der GR-Sitzung vom 30.1.2023 und Eintreffen der 💶 Forderung von € 34.000,- durch RA Feix hat BGM Franz Schmadl wegen der vorher getroffenen Beharrungsbeschlüsse die Aufsichtsbehörde informiert und brachte dem Gemeinderat das Antwortschreiben zur Kenntnis. Dr. Gschnitzer von der Gemeindeaufsichtsbehörde appellierte erneut an das Gebot der Sachlichkeit (Uneigennützigkeit und Unparteilichkeit) gem. § 28 TGO bei der Ausübung des Mandats und geht auf die nicht im Voranschlag berücksichtigte Forderung der WAT und diverse Maßnahmen, das Budget betreffend, ein. Es muss das Gebot der Sachlichkeit zum Wohl der Gemeinde als Maßstab für das Abstimmungsverhalten unbedingt eingehalten werden, so Gschnitzer.

Leider ist bisher also weder der Vertrag erfüllt noch der finanzielle Schaden abgewendet, und die finanzielle Lage der Gemeinde noch immer nicht gesichert. 🤷‍♀️

Es bleibt also spannend……..nächste Sitzung am 20.3.2023

 

Sitzung30012023

Entscheidende Beschlüsse – und wieder stehen Klagen und eine Kaufrückabwicklung im Raum….

Sitzungs-BLOG. vom 30.1.2023

Nach der Gemeindeversammlung vom 13. Jänner 2023, wo sowohl die Listen Zukunft Wattenberg als auch Unser Wattenberg verkündet hatten, nicht vertragsbrüchig werden zu wollen, war das bei der wiederum alles entscheidenden Sitzung am 30. Jänner nicht mehr so klar.
Dem entscheidenden Grundsatzbeschluss wurde zwar mit 7:4 Stimmen zugestimmt (nach wie vor dagegen waren Rudolf Schmadl, Daniela Fröhlich, Andreas Mair und Markus Schafferer), die Diskussionen und Querschüsse gehen aber weiter, obwohl es keinen Ersatz oder Alternativen zum Schnitzerfeld gibt und bereits mehrere Interessenten darauf warten.
Das „Schnitzerfeld“, welches im ÖROK an Stelle für das Keilfeld für objektgeförderten Wohnbau ausgewiesen werden soll, wurde nochmals vom Raumplaner DI Friedrich Rauch umfassend vorgestellt und erläutert. Er wies noch einmal darauf hin, dass es sich noch nicht um eine Widmung handelt, sondern nur um das Festlegen des Stempels für geförderten Wohnbau zu leistbaren Bedingungen (€ 168,- pro m²) für WattenbergerInnen. Zum wieder vorgebrachten Argument von Konflikten durch den Nahbereich der Hofstelle Fasser führte DI Rauch aus: in einer ländlichen Gemeinde wie Wattenberg, welche bereits eine Streusiedlung ist, wird der Abstand zur Hofstelle Fasser über 40 m betragen. 🏘 Es gibt am Wattenberg zahlreiche Hofstellen, die wesentlich näher am Siedlungsgebiet liegen, wie beispielsweise in der Wachsiedlung (15m), Obersteinling (12m), Grub (18m), Riederhof (nur durch die Straße getrennt) oder das landwirtschaftliche Mischgebiet direkt im Keilfeld. Die Hofstelle Fasser wäre von zukünftigen Wohngebäuden mehr als 40m entfernt, also weit mehr als der von der Abteilung Raumordnung geforderte Abstand von 30m. Hier einen größeren Abstand zu fordern ist nicht nur unrealistisch, sondern würde auch alle zukünftigen Widmungen, beispielsweise für weichende Bauwerber, erheblich einschränken bzw. unmöglich machen. ❌
Oder soll hier mit zweierlei Maß gemessen werden❓
Wie DI Rauch bereits in der öffentlichen Gemeindeversammlung festgestellt hat, ist bei der ÖROK-Änderung Keilfeld W22 ein Formalfehler passiert, für den er sich bereits am 13. Jänner und auch am 30. Jänner noch einmal entschuldigt hat. Unter Tagesordnungspunkt 5 hätte dieser Schreibfehler (es war am Plan D2 anstelle von D3 eingetragen worden) mittels eines Beschlusses und einer verkürzten Auflagefrist von 2 Wochen behoben werden können. 📑

Nur leider wurde wieder einmal der Tagesordnungspunkt mit den 7 Stimmen von Zukunft und Unser Wattenberg von der Tagesordnung gestrichen und somit nicht beschlossen. Mit dem Argument, dass es sich um die Dichtezone handelt und noch einmal im Bauausschuss behandelt werden solle.

❓Warum es vom Bekanntwerden dieses Schreibfehlers am 13. Jänner bis zum 30. Jänner keine Besprechung im Bauausschuss dazu gegeben hat, konnte der zuständige Obmann Rudolf Schmadl nicht beantworten. 🤷‍♀️ Generell bedarf es für die Entscheidungsfindung mehrere Monate, auch 3 voneinander unabhängige und kostenpflichtige Rechtsgutachten bilden wohl keine Entscheidungsgrundlage.
Das Angebot von Franz Schmadl, nur den Auflagebeschluss zu fassen und erst nach Behandlung des Schreibfehlers im Ausschuss dann den Erlassungsbeschluss zu fassen, wurde abgelehnt.❌

Mag. Novak von der WAT, welcher ebenfalls anwesend war, erklärte Daniela Fröhlich, dass die Baudichte sehr wohl Bestandteil des Kaufvertrages ist und mit 0,8 angegeben wird. Auch DI Rauch führte aus, dass im Raumordnungskonzept der Gemeinde 3 Dichtezonen festgelegt sind. Deshalb sind Wohnanlagen grundsätzlich in der Dichtezone 3 zu errichten. Auch die Wohnanalage Grub liegt in der Dichtezone 3, dies wurde auch von Daniela Fröhlich und Rudolf Schmadl einstimmig mitbeschlossen.

BGM Franz Schmadl wies die 7 GemeinderätInnen darauf hin, dass durch diese Verzögerung die Erfüllung des Kaufvertrages zwischen WAT und Gemeinde Wattenberg wiederum nicht gegeben ist. Deshalb ist er erst mit einem Beharrungsbeschluss und ausdrücklicher Weisung der Gemeinderäte verpflichtet, den Tagesordnungspunkt abzusetzen. Somit wurde gem. § 52 Abs. 1 TGO 2001 dieser Beschluss gefasst, obwohl bei drei voneinander unabhängigen juristischen Gutachten, die alle auf eine eindeutig gemeindeschädigende Auswirkung und auf eventuelle Haftungen und gerichtlicher Schadenersatzforderungen an die Mitglieder des Gemeinderates hinweisen.
❗️Die Konsequenzen tragen nun diese 7 GemeinderätInnen und sind sich dessen bewusst und nehmen dies auch in Kauf❗️
Die einfache Reparatur eines lapidaren Schreibfehlers war also nicht möglich. Stattdessen nimmt man wieder Kosten für eine mögliche Rückabwicklung und Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe in Kauf. 😔
Im Vergleich dazu hat man bei der letzten Sitzung einen geforderten Tagesordnungspunkt, die Gemeindezeitung betreffend, schnell beschlossen. Demokratisch mit 7:4, obwohl ein weitaus günstigeres Angebot vorgelegen hat. Dies wollte man NICHT mehr im zuständigen Ausschuss behandeln, da war eine schnelle Beschlussfassung vorrangig. Auch weil die Vergabe seitens der Liste Zukunft Wattenberg bereits fixiert war. ✔️
Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?🤔
Der viel strapazierte Begriff Demokratie ist offenbar nur dann passend, wenn die Mehrheit von „den Richtigen“ gestellt wird. In der Vergangenheit waren lt. Daniela Fröhlich alle Beschlüsse „undemokratisch“. Daniela Fröhlich und Rudolf Schmadl waren zwar immer entschieden gegen den Grundverkauf im Keilfeld, haben aber gleichzeitig dafür gestimmt, die daraus erlösten Mittel für Oberflächenwasserkanal und Alten Untermölserweg zu verwenden.

Der Voranschlag für 2023 wurde auch nur mittels 👉Beharrungsbeschluss und Weisung von denselben 7 GemeinderätInnen beschlossen. Trotz nicht abgewendeter Kaufrückabwicklung und fehlender Bedeckung und aller Hinweise durch die BH vom 11.01.2023 auf Gesetzeswidrigkeit in Bezug auf § 7 VRV 2015, wurde Bürgermeister Franz Schmadl die Weisung erteilt, sämtliche Rechtskosten und Kaufrückabwicklungskosten nicht im Voranschlag aufzunehmen.
Darum gibt es laut § 105 Abs. 2 TGO keine Bedeckung. Weder für den Winterdienst noch für die Wasserversorgung Obertax und alle weiteren geplanten Projekte. 🤷‍♂️

Eine Teillöschungserklärung, wo es sich um Dienstbarkeiten auf einer gewidmeten und mittlerweile verbauten Parzelle handelt, war wegen der dringlichen Behandlung ebenso auf der Tagesordnung. Ein eigentlich logischer und normaler Vorgang. Warum sollte man auch nicht ein Weiderecht, eine Quelle die es nicht gibt und die Gewinnung von Steinen auf einer bebauten Parzelle löschen? Die Gemeinde Wattens, die hier ebenfalls dienstbarkeitsberechtigt ist, hatte damit nicht das geringste Problem. Das hatte die Bürgerliste Wattenberg auch nicht. Allerdings die Neue Demokratie sehr wohl, darum konnte nach aufwändigem und umfangreichem Schriftverkehr im Vorfeld der Sitzung an den ganzen Gemeinderat leider nur das Weiderecht gelöscht werden.
Die neue „Bürokratie“ am Wattenberg eben. 😵

Da bedarf es zur Entscheidungsfindung 11 Monate, mehrerer kostenpflichtiger Rechtsmeinungen (die zusätzlich geforderte von Univ. Prof. Franz Pegger kostete immerhin € 3.800,-) und Schreibfehler müssen in Ausschüsse. Ob und wann diese dann stattfinden, obliegt den Obmännern, die entweder vom Bürgermeister erinnert werden wollen oder wegen Überarbeitung nicht so oft zu Sitzungen einladen können.

Auch am 30. Jänner wurde wieder ein neuer Gemeinderat als Ersatz angelobt. Dieser Gelöbnistext „…uneigennützig,unparteiisch das Wohl der Gemeinde und ihrer Bewohner nach bestem Wissen und Können zu fördern“ scheint wohl nur eine Floskel zu sein, gleich wie die Zusammenarbeit mit allen Gemeinderäten und alle anderen Wahlversprechen von vor einem Jahr.
Stellt sich auch die Frage, ob so manchen Gemeindevertretern bewusst ist, dass sie eigentlich die Gemeinde vertreten sollten❓
War das im Sinne der Wähler, die ein neues Miteinander gewählt haben❓❓
Dass nun die gesamte Bevölkerung für einen leicht vermeidbaren Schaden aufkommen muss? Dass nur im Interesse von einigen wenigen mit allen Mitteln der Bau von 15 Wohnungen verhindert wird? Dass man aber mit einer Selbstverständlichkeit die Mittel aus dem Grundverkauf und die damit geschaffene Infrastruktur nutzt? 🙃
Tatsächlich wird ein Bürgermeister, der mit dem „alten“ Gemeinderat mehrheitlich € 850.000,- an Einnahmen für die Gemeinde organisiert hat, an den Pranger gestellt.
Die neue Demokratie oder neue Bürokratie provoziert eine Rückabwicklung ohne Alternativen.
Sehr schade und frustrierend. 😕

Gemeindeversammlung

Nachbericht zur öffentlichen GEMEINDEVERSAMMLUNG vom 13.1.2023

Die Gemeindeversammlung zum Thema Keilfeld – Schnitzerfeld – Änderung Raumordnungskonzept war sehr gut besucht und von großem Interesse für hunderte Gemeindebürger.

Der Abend wurde moderiert von Martina Eisendle, die sehr charmant und professionell durch die Diskussion führte, das Wort erteilte und Fragen erörterte. 🎤

Zu Beginn hatte Bürgermeister Franz Schmadl das Wort und begrüßte die anwesenden Gäste und zahlreichen WattenbergerInnen.

In seinen Ausführungen ging er darauf ein, warum es zu einer amtlichen Mitteilung vor Weihnachten gekommen ist und welchen Hintergrund der teilweise schon aktive Notbetrieb der Gemeinde Wattenberg hat. BGM Franz Schmadl zeichnete einen Bogen vom November 2020 bis heute und erläuterte die Fakten zum Grundverkauf im Keilfeld. Er erklärte auch, dass 95% der Fläche bereits aufsichtsbehördlich genehmigt sind. Lediglich für 69m², die in einem ergänzenden Widmungsverfahren behandelt wurden, steht diese Genehmigung aus. Die damit verbundene Änderung des ÖRK wird nur dann durch das Land Tirol aufsichtsbehördlich genehmigt, wenn gleichzeitig ein anderes Projekt für einen sozialen Wohnbau in der Gemeinde ermöglicht wird. Daher wurde das Projekt „Schnitzerfeld“ als Ersatz (wurde von der Abt. Raumordnung erst nach den Gemeinderatswahlen offiziell gefordert) für den nun fehlenden objektgeförderten Wohnbau im Keilfeld angegeben. Das Projekt Schnitzerfeld wurde, noch bevor es mit dem Projekt Keilfeld in Verbindung stand, von allen Mitgliedern des Gemeinderates befürwortet. Ab dem Zeitpunkt, als diese Verbindung offensichtlich war, gab es keine Zustimmung mehr. Das zieht nun die ganzen Konsequenzen und eine mögliche Kaufrückabwicklung mit der WAT nach sich. In etlichen internen Besprechungen des Gemeinderates bis hin zu Versenden von zwei RSB-Briefen, die unbeantwortet blieben, fand am 12. Jänner ein Termin mit dem GF der WAT GmbH und dem Anwalt, Mag. Ruben Steiner statt. Die im Raum stehende Rückabwicklung und alle damit in Verbindung stehenden Kosten von mindestens € 1,7 Mio. sollen nun in der GR-Sitzung am 30. Jänner abgewendet werden.
Wird hier kein Beschluss gefasst, dann wird seitens der WAT am 1. Februar die Klage eingebracht und eine Rückabwicklung stattfinden.

Zu den Raumplanerischen Konsequenzen im Keilfeld und dem Schnitzerfeld erteilte Martina Eisendle dann an DI Friederich Rauch das Wort. DI Rauch vom Büro Planalp ZT stellte sowohl die ÖROK-Änderung im Keilfeld als auch die vorgesehene Fläche im Schnitzerfeld vor. Auch Vorbehalte gegen das Schnitzerfeld und einer alternativen Fläche südlich des Zählers W23 wurden erörtert. Die alternative Fläche wäre für die Bebauung aufgrund des Geländes weniger geeignet. Zudem befindet sich eine Quelle in genau diesem Bereich. Auch eine Zustimmung seitens des Grundbesitzers ist derzeit nicht vorhanden. Er erklärte auch, dass mit einer beschlossenen ÖROK-Änderung noch viele Möglichkeiten offen seien. Erst mit der Widmung und einem Bebauungsplan kann der Gemeinderat vorgeben, welche Bebauung zugelassen wird.


Nach den Ausführungen von DI Rauch war Rechtsanwalt Mag. Mathias Kapferer am Wort. Er erläuterte die zivilrechtlichen Konsequenzen bei Vertragsbruch bzw. welche Folgen eine Kaufrückabwicklung für die Gemeinde Wattenberg hat. Auch private Haftungen für die GemeinderätInnen könnten schlagend werden. Es gab bereits am 12. Oktober 2022 ein Gespräch mit dem gesamten Gemeinderat und RA Mag. Kapferer. Eine Nichtentscheidung oder eine Entscheidung gegen das Schnitzerfeld hat eine Rückabwicklung des Grundkaufes zur Folge. Es wurde dann eine weitere kostenpflichtige Rechtsmeinung von Univ. Prof. Franz Pegger eingeholt, die sehr klar die Meinung von Mathias Kapferer bestätigte. Eine dritte Rechtsmeinung von RA Mag. Ruben Steiner kam zum selben Ergebnis.
RA Mathias Kapferer wies außerdem darauf hin, dass er NICHT der private Anwalt von Josef Steinlechner war oder ist, so wie GRin Daniela Fröhlich behauptet hatte. In seiner Funktion als Rechtsberater für die Gemeinde Wattenberg hatte er den Kaufvertrag zu prüfen. Zu weiteren Rechtsfragen dieses komplexe Thema betreffend wurde er ebenso hinzugezogen und stand den Gemeinderäten sowohl persönlich als auch telefonisch für Fragen zur Verfügung. Dies wurde aber nicht in Anspruch genommen. Bei der öffentlichen GR-Sitzung am 19. Dezember hat er nach seinem Ermessen weder jemanden beleidigt noch Druck auf die Gemeinderäte ausgeübt. Sei es so empfunden worden, dann entschuldige er sich dafür.

Martina Eisendle ließ dann die Fraktionen des Gemeinderates zu Wort kommen.

Als erstes gab Vbgm Ing. Thomas Wopfner eine Erklärung ab: da er auch Beschwerdeführer in der Angelegenheit Wohnanlage Keilfeld ist und somit als Gemeindevertreter dazu befangen, lässt er sich bei Beschlüssen dazu vertreten. Daher gab er das Wort an Gemeindevorstand David Steinlechner weiter.
David Steinlechner (Liste Zukunft Wattenberg) erklärte, nicht vertragsbrüchig sein zu wollen und der nun geplanten Abstimmung am 30. Jänner für die ÖRK-Änderung am Zähler W23 zuzustimmen. Es solle bis zu diesem Zeitpunkt auch eine Alternativfläche ausgearbeitet werden. Da es derzeit keinen Grundbesitzer gibt, der eine Fläche für objektgeförderten Wohnbau zu Verfügung stellt, richtete David Steinlechner einen Aufruf an alle Bauern. Sollte ein Grundbesitzer eine Fläche zu den besprochenen Konditionen zur Verfügung stellen wollen, so kann man sich bei ihm und VBGM Thomas Wopfner jederzeit melden.

Josef Steinlechner von der Bürgerliste Wattenberg machte einen kurzen Rückblick auf die vergangenen Jahre, wo insgesamt mit einem Investitionsvolumen von 5 Mio. viel entstanden ist. Die Kinderkrippe, das KiVZ, das Feuerwehrhaus mit einer Löschwasserversorgung, Wege, Infrastruktur und die Wertstoffsammelstelle. Bei einer überwiegenden Förderung von Seiten des Landes, des Bundes und anderer Stellen sind immer noch Eigenmittel aufzubringen. Dieser Grundverkauf im Keilfeld zu einem sehr guten Preis war notwendig und hat vieles ermöglicht, das auch gerne genutzt und für selbstverständlich erachtet wird. Er steht zu allen Entscheidungen in der Vergangenheit und findet, dass diese demokratisch getroffenen Beschlüsse auch akzeptiert werden sollten.

Rudolf Schmadl und Daniela Fröhlich von der Liste „Unser Wattenberg“ stellten ebenso klar, nicht vertragsbrüchig werden zu wollen. Sie stellten aber die Integrität des Rechtsanwaltes Mag. Kapferer wiederholt in Frage und sehen nur Angstmache und Druck als Mittel zum Zweck.

Nun waren die ZuhörerInnen am Wort. In dem erweiterten Sitzkreis ließ Martina Eisendle mehrere Bürger zu Wort kommen und gab auch Gelegenheit, auf Fragen zu antworten.

Eine kurze Zusammenfassung:
⇒ das KiVZ (was eigentlich nicht Thema der Gemeindeversammlung war) wird nach wie vor offen abgelehnt und kritisiert, im speziellen von Kapellmeister Johann Geißler Jun. Er war und ist dagegen, auch wenn er es natürlich nutzt 🙃
⇒ das Schnitzerfeld sei aufgrund einer nahen Hofstelle nicht geeignet – lt. DI Rauch ist eine Entfernung zur Hofstelle von 30m erforderlich, es sind mehr als 40m 🏡
⇒ Infrastruktur und Wasserversorgung: die Quelle der Gemeinde wäre mit der derzeitigen Schüttung in der Lage, 3500 Personen zu versorgen 💦
⇒ Verkehrsbelastung im Keilfeld durch die geplanten 15 Wohnungen: lt. DI Rauch ist eine Zunahme des Verkehrs von 25% zu erwarten. 🚘
⇒ die Wohnstraße im Keilfeld wird im bestehenden Bereich erhalten bleiben 👫🏃‍♀️🤸‍♂️🏃
⇒ die verlegte Gasleitung im Keilfeld war auf Bestreben der TIGAS mitverlegt worden und hat die Gemeinde nichts gekostet, im Gegenteil: pro Laufmeter erhielt die Gemeinde € 50,- für die Grabungsarbeiten 🚧
⇒  der geplante „Klotz“ im Keilfeld sei zu hoch – Bauausschuss-Obmann Rudolf Schmadl wird ein Gespräch mit der WAT suchen
⇒  Regiotax: hier gab es sowohl totale Ablehnung aber auch lobende Worte, ältere Menschen sind mobil und nutzen das Angebot gerne 🚌
⇒  Aufsichtsbeschwerden und Anschuldigungen im Gemeinderat helfen niemandem, vor allem nicht den Bürgern!
⇒  das Feuerwehrhaus wurde sehr lobend erwähnt 🚒
⇒  manche Bürger waren der Meinung „früher war alles besser“ 😪
⇒  lt. VS-Direktor Antonius Geißler platzt die Schule aus allen Nähten, Mobile Devices (Tablets) wurden nur 5 genehmigt, der Werkraum sei zu laut etc. im Übrigen sei das KiVZ aber großartig, auch der Theaterverein habe keine andere Möglichkeit zu spielen.  Auch er war immer gegen das KiVZ.

🤔 Offene Gräben und seit langem schwelende Konflikte traten leider auch zu tage. Es wird sehr schwierig sein, diese zuschütten zu können.
Jedenfalls bekräftigten die GemeinderätInnen, nun konstruktiv und gemeinsam für die Bürger und die Gemeinde arbeiten zu wollen.
In der GR-Sitzung am 30. Jänner sollen nun der entscheidende Beschluss die ÖROK-Änderung betreffend sowie der Voranschlag für 2023 beschlossen werden. Es sind noch etliche Themen in der Warteschleife wie die Gemeindezeitung, der Saalmeister, der Winterdienst, die Sommerbetreuung usw.
Bleibt zu hoffen, dass diese mündlichen Zusagen auch halten und sich nun alle nach Kräften bemühen, das auch umzusetzen. 🙏

Bürgermeister Franz Schmadl und die Bürgerliste Wattenberg