Sitzung27032023

Stellungnahmen nicht abgewiesen, Schnitzerfeld abgesagt.

Am 27.3.2023 wurde die vertagte Gemeinderatssitzung vom 20.3.2023 fortgesetzt.

Um es einfacher zu gestalten, werden die Listen Zukunft Wattenberg und Unser Wattenberg mit den dazugehörigen sieben Gemeinderäten nun als „Unser Zukunft“ bezeichnet, weil sie meinungs- und entscheidungskonform sind.
Eine Aufsichtsbeschwerde bei der BH Innsbruck von „Unser Zukunft“ gegen Bürgermeister Franz Schmadl wegen der Vertagung der Sitzung vom 20. März wurde von der Aufsichtsbehörde eingehend beantwortet.
Die Auslegung dieser Antwort verlief dann wieder sehr kontrovers.🙃
Ergebnis ist nun dasselbe wie vom 20. März: die Stellungnahmen zur ÖROK-Änderung im Schnitzerfeld wurden von „Unser Zukunft“ nicht abgewiesen. Obwohl es vom raumplanerischen Standpunkt eines gerichtlich beeideten Sachverständigen keine Gründe gab, der ÖROK-Änderung nicht nachzukommen.

👉Heißt nun: der Grundsatzbeschluss vom 30.1.2023, das Schnitzerfeld für objektgeförderten Wohnbau anstelle dem Keilfeld vorzusehen, ist hiermit wieder nicht rechtskräftig.

👉Heißt in weiterer Folge, dass der Kaufvertrag mit der WAT nicht wirksam werden kann. ❌

Die Hinweise von Bürgermeister Franz Schmadl auf die rechtlichen und unvermeidlichen finanziellen Konsequenzen🤑, die nun auf die Gemeinde Wattenberg und auch auf die Gemeinderäte persönlich zukommen können, wurden von GRin Daniela Fröhlich nur süffisant belächelt. 😏 Die juristischen Kenntnisse und Einschätzungen von „Unser Zukunft“ sind offensichtlich komplett anders als drei voneinander unabhängige Rechtsgutachten, und außerdem gibt es eine (geheime 🤫) vierte Rechtsmeinung dazu. Deswegen wartet man jetzt ganz entspannt auf eine Klage. Das sei demokratisch, weil sieben eben mehr als vier sind. Ganz logisch und einfach erklärt.👩‍🎓
Erwartungsgemäß gab es zur Forderung von RA Feix über € 34.500,- nur als Antwort: „Die Forderung sei nicht gerechtfertigt“ und wird einfach ignoriert. „Unser Zukunft“ mit Sprecher Rudolf Schmadl werden einfach auf eine Klage der WAT warten.

Bürgermeister Franz Schmadl erklärte, dass die Gemeinde Wattenberg als Gebietskörperschaft Vertragspartnerin der WAT Immobilien GmbH ist. Diese Rechtsperson Gemeinde besteht in ihrer Zusammensetzung mit Unser Wattenberg aus einem Teil, der zwar für die Mittelverwendung aus diesem Vertrag gestimmt hat, aber nun verhindert, dass derselbe Vertrag wirksam werden kann. Mit der Zukunft Wattenberg aus einem weiteren Teil, der zwar beteuert hat, öffentlich-rechtliche Beschlüsse zu fassen. Dies wurde zum Teil getan, aber kurz vor dem Ziel wurde der entscheidende Beschluss wieder rückgängig gemacht. 🔄
Mit der Bürgerliste gibt es nur einen Teil, der dem Vertrag zur Erfüllung verhelfen will, damit er endlich wirksam werden kann.
Dieser Teil der Rechtsperson Gemeinde ist aber in der politischen Minderheit.😔 Somit steht der WAT Immobilien GmbH mit der Gemeinde Wattenberg eine in Summe vertragsbrüchige und unseriöse Vertragspartnerin gegenüber. 🥺
📝Der Ruf der Gemeinde Wattenberg ist bereits beschädigt!
Jetzt kommt dazu, dass sich die Gemeinde Wattenberg diese Vertragsbrüchigkeit absolut nicht leisten kann. 💶
Bisher hat es noch keine Vorschläge gegeben, woher die finanziellen Mittel einer zweifelsfrei kostspieligen Vertragsrückabwicklung oder eines Rechtsstreits kommen sollen? 🤔
Achselzuckend und lächelnd warten nun „Unser Zukunft“ auf eine Klage des Vertragspartners.
Dr. Gschnitzer von der Aufsichtsbehörde weist in seinem Schreiben vom 27.3.2023 erneut darauf hin, dass für jedes Mitglied des Gemeinderats die Verpflichtung zu objektivem Handeln zum Wohl der Gemeinde besteht. Als Maßstab für ein solches, objektives Handeln können beispielsweise ein nachvollziehbares raumplanerisches Gutachten oder auch ein schlüssiges Rechtsgutachten herangezogen werden.
Da ein raumplanerisches Gutachten ja einfach ignoriert wird, ein Auszug darüber, welchen Einwänden zum Schnitzerfeld nun von „Unser Zukunft“ stattgegeben wurde:

• Bodenverbrauch: der Einwand wurde mehrfach angeführt, von Gemeindebürgern, welche selbst in großzügigen Häusern jenseits der 600m² oder sogar über 1000m² residieren. Eine vorgesehene Doppelhausbebauung mit max. 350m² pro Einheit will man nicht zugestehen.
4000m² Grund würden verschwendet: das Schnitzerfeld zusammen mit dem Keilfeld ergeben diesen Wert. Rechnerisch würde es sich bei 15 Wohnungen im Keilfeld inklusive der Bebauung im Schnitzerfeld um ca. 70 Personen handeln. Gegenargument: wo am Wattenberg wohnen derzeit 70 Gemeindebürger auf 4000m² ❓
• die Heuernte würde erschwert: es entsteht der Eindruck, das Heu wird am Wattenberg vorwiegend auf der Gemeindestraße eingebracht. Schlüssiges Argument?
• Konfliktpotential zur Hofstelle Fasser: der Abstand wäre mit 40m mehr als vorgeschrieben! Demgegenüber wurden seit 2015 etliche Häuser gewidmet und errichtet, die wesentlich näher oder sogar direkt neben einer Hofstelle liegen. In der vergangenen Gemeinderatsperiode sind nicht weniger als 8 Widmungen beschlossen worden, wo Hofstellen im Durchschnitt ca. 14 m entfernt von Wohngebietswidmungen sind – weit unter den vorgeschriebenen 30 m. 🏘Und mit der Stimme jenes Bürgers, der nun in seiner Stellungnahme den Abstand zur Hofstelle als zu gering erachtet.
• eine alternative Fläche weiter südlich solle herangezogen werden: es obliegt eigentlich schon noch dem Grundbesitzer zu entscheiden, welche Flächen er für objektgeförderten Wohnbau zur Verfügung stellt und ob er seine Quelle aufgeben will oder nicht❗️ Außerdem würde eine vorhandene Quelle, die nach wie vor genutzt wird, die Bebauung erheblich erschweren.
• fehlende Infrastruktur bzw. kostspielige Errichtung derselben und für größere Zuwanderung nicht ausgelegt: Die Infrastruktur mit Wasser und Kanal in unmittelbarer Nähe, inkl. der gut ausgebauten Gemeindestraße sind bereits vorhanden.
Bevölkerungsentwicklung: das im Jahr 2015 fortgeschriebene Örtliche Raumordnungskonzept hat für das Jahr 2022 eine Einwohnerzahl von 822 Personen prognostiziert. Anfang 2021 waren es tatsächlich 776 Personen. Das würde für „Unser Zukunft“ heißen, dass bei 7 % Zuzug die Infrastruktur an ihre Grenzen stößt und für die Gemeinde Wattenberg nicht verträglich wäre❓

❌ Das Ziel der Schaffung von leistbarem Wohnraum ist somit im Schnitzerfeld leider nicht möglich. ❌

Es gibt allerdings bisher auch keine alternativen Standorte oder Flächen. Es hat sich noch kein anderer Grundbesitzer bereit erklärt, zu denselben günstigen Konditionen im Rahmen der Vertragsraumordnung Flächen für Wattenberger zur Verfügung zu stellen. 🤷‍♂️

Zwei Wattenberger, die ebenfalls eine negative Stellungnahme zum Schnitzerfeld abgegeben haben, erhielten natürlich in der vergangenen Gemeinderatsperiode für mehrere Bauparzellen eine Widmung und verkauften diese dann auf dem freien Markt. 💰 💶 Natürlich größere Parzellen, so ca. 650m² jeweils. Aha. 🤔
Mit der Nichtabweisung dieser Stellungnahmen – entgegen der sehr ausführlichen und sachlichen Begründung des Raumplaners – wird es wohl in absehbarer Zeit sehr schwierig bis gar unmöglich werden, Bauland zu widmen.☹️
Abgesehen davon sind nun durch die wieder bzw. immer noch unsichere finanzielle Lage der Gemeinde Wattenberg keinerlei Projekte oder Sanierungsmaßnahmen an Gemeindestraßen und dgl. möglich.

⚫️ Den finalen Schlusspunkt dieser Sitzung setzte diesmal der Obmann des Kulturausschusses, Andreas Mair, zum Thema Sommerbetreuung. Er legte BGM Franz Schmadl einen Zettel auf den Tisch, in dem die sieben Gemeinderäte von „Unser Zukunft“ eine Gemeinderatssitzung in 2 Wochen forderten, wo dann die Sommerbetreuung in der Gemeinderatssitzung statt im Kulturausschuss ausgearbeitet und beschlossen werden muss. Gnädiger Weise hat er dem Bürgermeister bereits bekannte Förderrichtlinien vom Land Tirol ausgedruckt. Und es wurde sogar eine Bedarfserhebung gemacht, welche dann in eine Excel-Tabelle übertragen wurde. 👍 Grandiose Vorarbeit und Ausarbeitung! 😆 Eine Beratung im Kulturausschuss brauche er nicht, Franz Schmadl solle endlich anfangen zu arbeiten und die Sommerbetreuung organisieren (O-Ton Andreas Mair). 🤦‍♀️
An dieser Stelle sei erwähnt, dass von April 2022 bis zum Jänner 2023, wo Andreas Mair vom Bürgermeister an die Sommerbetreuung erinnert werden wollte, kein Vorschlag oder Ideen vorzuweisen waren. Die Gespräche mit Wattens verliefen ergebnislos 🤷‍♂️ und nun liegt außer einer Bedarfserhebung NICHTS am Tisch. So geht Ausschuss-Arbeit! 😤  Gratulation für nichts….
Ausbaden müssen das nun leider jene Eltern, die immer noch auf Termine und Zusagen für die Kinderbetreuung im Sommer warten.🚶‍♀️ 🚶👫 👭 👬
So wie Bürgermeister Franz Schmadl schon im Herbst angekündigt hat, wird es zumindest dasselbe Betreuungsangebot im Sommer geben, wie im vergangenen Jahr (4 Wochen garantiert). Genauere Infos erfolgen in Kürze über die offiziellen Stellen der Gemeinde Wattenberg.🔜

(c) Irmgard Schafferer für die Bürgerliste Wattenberg

Sitzung07032023

Warum einfach, wenn´s kompliziert auch geht???

Sitzungs-BLOG. vom 7.3.2023

Rückblick auf den 13. Jänner 2023: vor hunderten Gemeindebürgern beteuerten die Vertreter der Listen Zukunft Wattenberg und Unser Wattenberg, nicht vertragsbrüchig werden zu wollen und einen Schaden für die Gemeinde Wattenberg von 1,7 Mio durch eine drohende Kaufrückabwicklung abzuwenden.

Das dauernde Hinauszögern von Entscheidungen und umsetzen von nur „halben“ Beschlüssen hat bereits eine 🤑 Zinsschaden-Forderung des Anwaltes der WAT in der Höhe von € 34.000,- zur Folge. Bei der Sitzung am 7.3. wurde seitens Zukunft und Unser Wattenberg (welche ja weder Rechtsanwaltskosten noch eventuelle Rückabwicklungskosten im Budget vorsehen wollten) diese offene Forderung wiederum „aufgeschoben“. Wie und wann dieser offene Betrag nun beglichen werden soll, blieb ebenso offen wie ein genauer Zeitplan.

Für die Vertragserfüllung wurde zwar dem „Schnitzerfeld“, welches im ÖROK an Stelle für das Keilfeld für objektgeförderten Wohnbau ausgewiesen werden soll, grundsätzlich zugestimmt. Aber die Behebung des Formalfehlers im ÖRK Keilfeld (es war am Plan D2 anstelle von D3 eingetragen worden) war dann doch nicht so einfach, wie auch in der Überschrift erwähnt. 📝

Der Raumplaner DI Rauch wurde zu mehreren Sitzungen bestellt und von Bauausschuss-Obmann Rudolf Schmadl und GV David Steinlechner etliche Male telefonisch kontaktiert. Nicht umsetzbare „Wünsche“ und Forderungen sollten in die Stellungnahme des Raumplaners eingearbeitet werden, ohne die fachlichen oder rechtlichen Aspekte des gesetzlich beeideten Sachverständigen DI Rauch zu berücksichtigen. Das Ergebnis ist nun: anstatt einen einfachen Schreibfehler zu beheben, wird die Dichtezone geändert und mit D2 festgelegt. 🙃
D.h. Aufhebung des alten Beschlusses, Änderung des ÖRK. In der Signatur W – 22 wird die Dichtzone 3 durch die Dichtzone 2 ersetzt. Dieser Beschluss wurde von 5 Mandataren der Liste Zukunft Wattenberg und der Stimme des Bürgermeisters gefasst, ist somit mehrheitlich und wäre nach der Kundmachung und Behandlung diverser Stellungnahmen rechtskräftig. BGM Franz Schmadl hat unter Vorbehalt und nur aufgrund der Verantwortung gegenüber der Gemeinde mitgestimmt.
❌Die 2 Gemeinderäte von Unser Wattenberg waren wie gewohnt dagegen❌
Warum sich die drei Gemeinderäte der Bürgerliste Wattenberg und BGM Franz Schmadl gegen eine Änderung des ÖRK im Keilfeld auf die Dichtezone 2 aussprechen:
📌Die Dichtezone für eine Wohnanlage von 3 auf 2 herabzusetzen ist absolut nicht förderlich. Damit macht man ein Raumordnungsinstrument, welches im Raumordnungskonzept einstimmig festgelegt wurde, zahnlos.
📌Für die Vertragserfüllung spielt eine Dichtezone 2 oder 3 keine Rolle. Es wird aber wesentlich schwieriger werden, hohe Baudichten dann auch bei privaten Wohnbauträgern zu verhindern.
📌Auch seitens des Raumplaners wurde mehrmals davor gewarnt, in Dichtezone 2 Wohnanlagen errichten zu lassen.

Auf der Tagesordnung standen auch mehrere Widmungen und ÖRK-Änderungen, die vorher im Bau-Ausschuss behandelt und besprochen wurden.

Während es für den einen Antragsteller eine Zustimmung von 9:2 Stimmen gab (❌Die 2 Gemeinderäte von Unser Wattenberg waren wie gewohnt dagegen❌) kamen bei der Widmung für den Gasthof „Hanneburger“ nur 4 Ja-Stimmen (Bürgerliste) zustande. Logische Erklärung gab es eigentlich keine, da es im Bau-Ausschuss dazu keine Fragen gegeben hatte, weder an den Raumplaner noch an andere Personen. 🤷‍♂️Bei der Abstimmung in der GR-Sitzung wieder auf fehlende Informationen zu verweisen und mehr Zeit für die Entscheidungsfindung zu fordern, ist schon sonderbar. Hier könnte man schon von einem gewissen „Unwillen“ einem Widmungswerber gegenüber sprechen oder anders formuliert: die „Neue Demokratie“ stimmt aus absolut nicht persönlichen Gründen gemeinsam mit Unser Wattenberg halt dagegen.❌❌
Bürgermeister Schmadl klärte auch Rudolf Schmadl darüber auf, dass es sich um das Raumordnungsgesetz handelt, welches mit der Bauordnung im Beschlusstext nichts zu tun hat: §§§ TROG ↔️ TBO §§§
🤔 Ein Bauausschuss-Obmann sollte unterscheiden können…
Ebenso aufgeklärt wurde eine andere Gemeinderätin über die Befangenheit, welche jeder Gemeinderat grundsätzlich selbst festzustellen hat. Es ist ein Unterschied, ob es sich um eine Verordnung handelt oder ob bei Beschlüssen Geldmittel und Leistungen vergeben werden (Bsp. Gemeindeblatt). 🤓 Nachzulesen in der TGO.

Auch eine Freilassungserklärung stand auf der Tagesordnung.
Mit 11 Ja-Stimmen sehr eindeutig. ✅ Ein ähnlicher Beschluss für einen „anderen“ Antragsteller ist bekanntlich nicht durchgegangen, siehe Stichwort neue „Bürokratie“ im Blog vom 30.1.2023. Anderer Antragsteller.🤷‍♀️

Zum Thema Sommerbetreuung: am 26. April 2022 wurde bereits vereinbart, dass der Kulturausschuss mit Obmann Andreas Mair eine Verbesserung des Sommerbetreuungs-Angebotes ausarbeitet. In der öffentl. Gemeindeversammlung am 13.1.2023 wollte Andreas Mair vom BGM dann „daran erinnert“ werden….mit Stand 7.3.2023 gibt es außer Gesprächen und einer Bedarfserhebung noch nichts vorzuweisen. Eventuell dann in den nächsten Sitzungen❓

GR Josef Steinlechner meldet sich zum Thema Bau-Ausschuss zu Wort: es ist kein Bürgerservice, wenn 4 Sitzungen oder mehr für eine Entscheidungsfindung benötigt werden und alles auf die lange Bank geschoben wird! Zudem wurde vereinbart, dass die Ausschuss-Protokolle von den jeweiligen Obleuten spätestens bis zur nächsten Sitzung geschrieben werden. Das scheint offenbar für Rudolf Schmadl nicht zu gelten, es gibt kein rechtzeitig aufliegendes Protokoll im Bau-Ausschuss. Außerdem sollten sich die Bürger erwarten können, dass ihre Anliegen in einer angemessenen Zeit abgearbeitet werden. 6 oder 8 Monate auf eine Entscheidung zu warten ist eigentlich untragbar.
Dazu ein Zitat von Rudolf Schmadl: 🗣 Wenn ich nicht weiß, was du weißt, was soll ich dann fragen????🤔
So viel zu offenen Fragen. 🤭

GRin Daniela Fröhlich sorgt sich um 🤯“braingewashte“ BürgerInnen 🤯 die nicht selber denken können…..

Ständig wurde seitens Daniela Fröhlich und Rudolf Schmadl vorgeworfen, dass mit RA Pegger nicht ausführlich gesprochen werden und/oder bestimmte Fragen nicht gestellt werden konnten oder beantwortet wurden. 🤥
Brisant: Es liegt nun die Abrechnung von RA Pegger vor, wo folgendes aufgelistet ist: Gesamtkosten € 3370,-  davon
€ 522,- Konversation Kapferer/Pegger
€ 340,- Mails an den BGM
€ 1011,- Konferenz in Präsenz mit Rudolf Schmadl und VBGM Thomas Wopfner am 27.10.2022
€ 1011,- Konferenz in Präsenz mit Rudolf Schmadl am 15.12.2022 nach Einlangen der Stellungnahme (!)
D. h. für angeblich nicht beantwortete Fragen 🤥 wurde von Rudolf Schmadl über 2000,- verbraucht. In privaten Sitzungen mit dem Rechtsanwalt. Da das Ergebnis des Rechtsgutachtens für Rudolf Schmadl und Daniela Fröhlich „nicht passend“ war, wurde auch RA Pegger wieder als „von RA Kapferer beeinflusst“ und nicht objektiv dargestellt.
Bemerkenswert ist auch, dass eine von der Gemeinde bezahlte Rechtsauskunft von VBGM Thomas Wopfner in Anspruch genommen wurde. Thomas Wopfner, welcher sich ja immer für befangen erklärt und nie mitgestimmt hat, und gleichzeitig als privater Einschreiter mit einem eigenen Rechtsanwalt gegen das geplante Bauvorhaben im Keilfeld agiert.
Also nicht der gesamte Gemeinderat war in Präsenz zu Gesprächen bei RA Pegger, sondern nur Rudolf Schmadl und Thomas Wopfner.
Zum Vergleich: bei sämtlichen Beratungen mit RA Kapferer war IMMER der gesamte Gemeinderat eingeladen und mit einbezogen, ebenso konnten Gemeindebürger bei der Gemeindeversammlung Fragen an ihn richten.
Möge jede(r) selbst sich eine Meinung dazu bilden 🤑 die Kosten für diese Rechtsauskunft trägt die Gemeinde Wattenberg, also alle Gemeindebürger.

Nach der GR-Sitzung vom 30.1.2023 und Eintreffen der 💶 Forderung von € 34.000,- durch RA Feix hat BGM Franz Schmadl wegen der vorher getroffenen Beharrungsbeschlüsse die Aufsichtsbehörde informiert und brachte dem Gemeinderat das Antwortschreiben zur Kenntnis. Dr. Gschnitzer von der Gemeindeaufsichtsbehörde appellierte erneut an das Gebot der Sachlichkeit (Uneigennützigkeit und Unparteilichkeit) gem. § 28 TGO bei der Ausübung des Mandats und geht auf die nicht im Voranschlag berücksichtigte Forderung der WAT und diverse Maßnahmen, das Budget betreffend, ein. Es muss das Gebot der Sachlichkeit zum Wohl der Gemeinde als Maßstab für das Abstimmungsverhalten unbedingt eingehalten werden, so Gschnitzer.

Leider ist bisher also weder der Vertrag erfüllt noch der finanzielle Schaden abgewendet, und die finanzielle Lage der Gemeinde noch immer nicht gesichert. 🤷‍♀️

Es bleibt also spannend……..nächste Sitzung am 20.3.2023