Sitzung07032023

Warum einfach, wenn´s kompliziert auch geht???

Sitzungs-BLOG. vom 7.3.2023

Rückblick auf den 13. Jänner 2023: vor hunderten Gemeindebürgern beteuerten die Vertreter der Listen Zukunft Wattenberg und Unser Wattenberg, nicht vertragsbrüchig werden zu wollen und einen Schaden für die Gemeinde Wattenberg von 1,7 Mio durch eine drohende Kaufrückabwicklung abzuwenden.

Das dauernde Hinauszögern von Entscheidungen und umsetzen von nur „halben“ Beschlüssen hat bereits eine 🤑 Zinsschaden-Forderung des Anwaltes der WAT in der Höhe von € 34.000,- zur Folge. Bei der Sitzung am 7.3. wurde seitens Zukunft und Unser Wattenberg (welche ja weder Rechtsanwaltskosten noch eventuelle Rückabwicklungskosten im Budget vorsehen wollten) diese offene Forderung wiederum „aufgeschoben“. Wie und wann dieser offene Betrag nun beglichen werden soll, blieb ebenso offen wie ein genauer Zeitplan.

Für die Vertragserfüllung wurde zwar dem „Schnitzerfeld“, welches im ÖROK an Stelle für das Keilfeld für objektgeförderten Wohnbau ausgewiesen werden soll, grundsätzlich zugestimmt. Aber die Behebung des Formalfehlers im ÖRK Keilfeld (es war am Plan D2 anstelle von D3 eingetragen worden) war dann doch nicht so einfach, wie auch in der Überschrift erwähnt. 📝

Der Raumplaner DI Rauch wurde zu mehreren Sitzungen bestellt und von Bauausschuss-Obmann Rudolf Schmadl und GV David Steinlechner etliche Male telefonisch kontaktiert. Nicht umsetzbare „Wünsche“ und Forderungen sollten in die Stellungnahme des Raumplaners eingearbeitet werden, ohne die fachlichen oder rechtlichen Aspekte des gesetzlich beeideten Sachverständigen DI Rauch zu berücksichtigen. Das Ergebnis ist nun: anstatt einen einfachen Schreibfehler zu beheben, wird die Dichtezone geändert und mit D2 festgelegt. 🙃
D.h. Aufhebung des alten Beschlusses, Änderung des ÖRK. In der Signatur W – 22 wird die Dichtzone 3 durch die Dichtzone 2 ersetzt. Dieser Beschluss wurde von 5 Mandataren der Liste Zukunft Wattenberg und der Stimme des Bürgermeisters gefasst, ist somit mehrheitlich und wäre nach der Kundmachung und Behandlung diverser Stellungnahmen rechtskräftig. BGM Franz Schmadl hat unter Vorbehalt und nur aufgrund der Verantwortung gegenüber der Gemeinde mitgestimmt.
❌Die 2 Gemeinderäte von Unser Wattenberg waren wie gewohnt dagegen❌
Warum sich die drei Gemeinderäte der Bürgerliste Wattenberg und BGM Franz Schmadl gegen eine Änderung des ÖRK im Keilfeld auf die Dichtezone 2 aussprechen:
📌Die Dichtezone für eine Wohnanlage von 3 auf 2 herabzusetzen ist absolut nicht förderlich. Damit macht man ein Raumordnungsinstrument, welches im Raumordnungskonzept einstimmig festgelegt wurde, zahnlos.
📌Für die Vertragserfüllung spielt eine Dichtezone 2 oder 3 keine Rolle. Es wird aber wesentlich schwieriger werden, hohe Baudichten dann auch bei privaten Wohnbauträgern zu verhindern.
📌Auch seitens des Raumplaners wurde mehrmals davor gewarnt, in Dichtezone 2 Wohnanlagen errichten zu lassen.

Auf der Tagesordnung standen auch mehrere Widmungen und ÖRK-Änderungen, die vorher im Bau-Ausschuss behandelt und besprochen wurden.

Während es für den einen Antragsteller eine Zustimmung von 9:2 Stimmen gab (❌Die 2 Gemeinderäte von Unser Wattenberg waren wie gewohnt dagegen❌) kamen bei der Widmung für den Gasthof „Hanneburger“ nur 4 Ja-Stimmen (Bürgerliste) zustande. Logische Erklärung gab es eigentlich keine, da es im Bau-Ausschuss dazu keine Fragen gegeben hatte, weder an den Raumplaner noch an andere Personen. 🤷‍♂️Bei der Abstimmung in der GR-Sitzung wieder auf fehlende Informationen zu verweisen und mehr Zeit für die Entscheidungsfindung zu fordern, ist schon sonderbar. Hier könnte man schon von einem gewissen „Unwillen“ einem Widmungswerber gegenüber sprechen oder anders formuliert: die „Neue Demokratie“ stimmt aus absolut nicht persönlichen Gründen gemeinsam mit Unser Wattenberg halt dagegen.❌❌
Bürgermeister Schmadl klärte auch Rudolf Schmadl darüber auf, dass es sich um das Raumordnungsgesetz handelt, welches mit der Bauordnung im Beschlusstext nichts zu tun hat: §§§ TROG ↔️ TBO §§§
🤔 Ein Bauausschuss-Obmann sollte unterscheiden können…
Ebenso aufgeklärt wurde eine andere Gemeinderätin über die Befangenheit, welche jeder Gemeinderat grundsätzlich selbst festzustellen hat. Es ist ein Unterschied, ob es sich um eine Verordnung handelt oder ob bei Beschlüssen Geldmittel und Leistungen vergeben werden (Bsp. Gemeindeblatt). 🤓 Nachzulesen in der TGO.

Auch eine Freilassungserklärung stand auf der Tagesordnung.
Mit 11 Ja-Stimmen sehr eindeutig. ✅ Ein ähnlicher Beschluss für einen „anderen“ Antragsteller ist bekanntlich nicht durchgegangen, siehe Stichwort neue „Bürokratie“ im Blog vom 30.1.2023. Anderer Antragsteller.🤷‍♀️

Zum Thema Sommerbetreuung: am 26. April 2022 wurde bereits vereinbart, dass der Kulturausschuss mit Obmann Andreas Mair eine Verbesserung des Sommerbetreuungs-Angebotes ausarbeitet. In der öffentl. Gemeindeversammlung am 13.1.2023 wollte Andreas Mair vom BGM dann „daran erinnert“ werden….mit Stand 7.3.2023 gibt es außer Gesprächen und einer Bedarfserhebung noch nichts vorzuweisen. Eventuell dann in den nächsten Sitzungen❓

GR Josef Steinlechner meldet sich zum Thema Bau-Ausschuss zu Wort: es ist kein Bürgerservice, wenn 4 Sitzungen oder mehr für eine Entscheidungsfindung benötigt werden und alles auf die lange Bank geschoben wird! Zudem wurde vereinbart, dass die Ausschuss-Protokolle von den jeweiligen Obleuten spätestens bis zur nächsten Sitzung geschrieben werden. Das scheint offenbar für Rudolf Schmadl nicht zu gelten, es gibt kein rechtzeitig aufliegendes Protokoll im Bau-Ausschuss. Außerdem sollten sich die Bürger erwarten können, dass ihre Anliegen in einer angemessenen Zeit abgearbeitet werden. 6 oder 8 Monate auf eine Entscheidung zu warten ist eigentlich untragbar.
Dazu ein Zitat von Rudolf Schmadl: 🗣 Wenn ich nicht weiß, was du weißt, was soll ich dann fragen????🤔
So viel zu offenen Fragen. 🤭

GRin Daniela Fröhlich sorgt sich um 🤯“braingewashte“ BürgerInnen 🤯 die nicht selber denken können…..

Ständig wurde seitens Daniela Fröhlich und Rudolf Schmadl vorgeworfen, dass mit RA Pegger nicht ausführlich gesprochen werden und/oder bestimmte Fragen nicht gestellt werden konnten oder beantwortet wurden. 🤥
Brisant: Es liegt nun die Abrechnung von RA Pegger vor, wo folgendes aufgelistet ist: Gesamtkosten € 3370,-  davon
€ 522,- Konversation Kapferer/Pegger
€ 340,- Mails an den BGM
€ 1011,- Konferenz in Präsenz mit Rudolf Schmadl und VBGM Thomas Wopfner am 27.10.2022
€ 1011,- Konferenz in Präsenz mit Rudolf Schmadl am 15.12.2022 nach Einlangen der Stellungnahme (!)
D. h. für angeblich nicht beantwortete Fragen 🤥 wurde von Rudolf Schmadl über 2000,- verbraucht. In privaten Sitzungen mit dem Rechtsanwalt. Da das Ergebnis des Rechtsgutachtens für Rudolf Schmadl und Daniela Fröhlich „nicht passend“ war, wurde auch RA Pegger wieder als „von RA Kapferer beeinflusst“ und nicht objektiv dargestellt.
Bemerkenswert ist auch, dass eine von der Gemeinde bezahlte Rechtsauskunft von VBGM Thomas Wopfner in Anspruch genommen wurde. Thomas Wopfner, welcher sich ja immer für befangen erklärt und nie mitgestimmt hat, und gleichzeitig als privater Einschreiter mit einem eigenen Rechtsanwalt gegen das geplante Bauvorhaben im Keilfeld agiert.
Also nicht der gesamte Gemeinderat war in Präsenz zu Gesprächen bei RA Pegger, sondern nur Rudolf Schmadl und Thomas Wopfner.
Zum Vergleich: bei sämtlichen Beratungen mit RA Kapferer war IMMER der gesamte Gemeinderat eingeladen und mit einbezogen, ebenso konnten Gemeindebürger bei der Gemeindeversammlung Fragen an ihn richten.
Möge jede(r) selbst sich eine Meinung dazu bilden 🤑 die Kosten für diese Rechtsauskunft trägt die Gemeinde Wattenberg, also alle Gemeindebürger.

Nach der GR-Sitzung vom 30.1.2023 und Eintreffen der 💶 Forderung von € 34.000,- durch RA Feix hat BGM Franz Schmadl wegen der vorher getroffenen Beharrungsbeschlüsse die Aufsichtsbehörde informiert und brachte dem Gemeinderat das Antwortschreiben zur Kenntnis. Dr. Gschnitzer von der Gemeindeaufsichtsbehörde appellierte erneut an das Gebot der Sachlichkeit (Uneigennützigkeit und Unparteilichkeit) gem. § 28 TGO bei der Ausübung des Mandats und geht auf die nicht im Voranschlag berücksichtigte Forderung der WAT und diverse Maßnahmen, das Budget betreffend, ein. Es muss das Gebot der Sachlichkeit zum Wohl der Gemeinde als Maßstab für das Abstimmungsverhalten unbedingt eingehalten werden, so Gschnitzer.

Leider ist bisher also weder der Vertrag erfüllt noch der finanzielle Schaden abgewendet, und die finanzielle Lage der Gemeinde noch immer nicht gesichert. 🤷‍♀️

Es bleibt also spannend……..nächste Sitzung am 20.3.2023

 

Sitzung30012023

Entscheidende Beschlüsse – und wieder stehen Klagen und eine Kaufrückabwicklung im Raum….

Sitzungs-BLOG. vom 30.1.2023

Nach der Gemeindeversammlung vom 13. Jänner 2023, wo sowohl die Listen Zukunft Wattenberg als auch Unser Wattenberg verkündet hatten, nicht vertragsbrüchig werden zu wollen, war das bei der wiederum alles entscheidenden Sitzung am 30. Jänner nicht mehr so klar.
Dem entscheidenden Grundsatzbeschluss wurde zwar mit 7:4 Stimmen zugestimmt (nach wie vor dagegen waren Rudolf Schmadl, Daniela Fröhlich, Andreas Mair und Markus Schafferer), die Diskussionen und Querschüsse gehen aber weiter, obwohl es keinen Ersatz oder Alternativen zum Schnitzerfeld gibt und bereits mehrere Interessenten darauf warten.
Das „Schnitzerfeld“, welches im ÖROK an Stelle für das Keilfeld für objektgeförderten Wohnbau ausgewiesen werden soll, wurde nochmals vom Raumplaner DI Friedrich Rauch umfassend vorgestellt und erläutert. Er wies noch einmal darauf hin, dass es sich noch nicht um eine Widmung handelt, sondern nur um das Festlegen des Stempels für geförderten Wohnbau zu leistbaren Bedingungen (€ 168,- pro m²) für WattenbergerInnen. Zum wieder vorgebrachten Argument von Konflikten durch den Nahbereich der Hofstelle Fasser führte DI Rauch aus: in einer ländlichen Gemeinde wie Wattenberg, welche bereits eine Streusiedlung ist, wird der Abstand zur Hofstelle Fasser über 40 m betragen. 🏘 Es gibt am Wattenberg zahlreiche Hofstellen, die wesentlich näher am Siedlungsgebiet liegen, wie beispielsweise in der Wachsiedlung (15m), Obersteinling (12m), Grub (18m), Riederhof (nur durch die Straße getrennt) oder das landwirtschaftliche Mischgebiet direkt im Keilfeld. Die Hofstelle Fasser wäre von zukünftigen Wohngebäuden mehr als 40m entfernt, also weit mehr als der von der Abteilung Raumordnung geforderte Abstand von 30m. Hier einen größeren Abstand zu fordern ist nicht nur unrealistisch, sondern würde auch alle zukünftigen Widmungen, beispielsweise für weichende Bauwerber, erheblich einschränken bzw. unmöglich machen. ❌
Oder soll hier mit zweierlei Maß gemessen werden❓
Wie DI Rauch bereits in der öffentlichen Gemeindeversammlung festgestellt hat, ist bei der ÖROK-Änderung Keilfeld W22 ein Formalfehler passiert, für den er sich bereits am 13. Jänner und auch am 30. Jänner noch einmal entschuldigt hat. Unter Tagesordnungspunkt 5 hätte dieser Schreibfehler (es war am Plan D2 anstelle von D3 eingetragen worden) mittels eines Beschlusses und einer verkürzten Auflagefrist von 2 Wochen behoben werden können. 📑

Nur leider wurde wieder einmal der Tagesordnungspunkt mit den 7 Stimmen von Zukunft und Unser Wattenberg von der Tagesordnung gestrichen und somit nicht beschlossen. Mit dem Argument, dass es sich um die Dichtezone handelt und noch einmal im Bauausschuss behandelt werden solle.

❓Warum es vom Bekanntwerden dieses Schreibfehlers am 13. Jänner bis zum 30. Jänner keine Besprechung im Bauausschuss dazu gegeben hat, konnte der zuständige Obmann Rudolf Schmadl nicht beantworten. 🤷‍♀️ Generell bedarf es für die Entscheidungsfindung mehrere Monate, auch 3 voneinander unabhängige und kostenpflichtige Rechtsgutachten bilden wohl keine Entscheidungsgrundlage.
Das Angebot von Franz Schmadl, nur den Auflagebeschluss zu fassen und erst nach Behandlung des Schreibfehlers im Ausschuss dann den Erlassungsbeschluss zu fassen, wurde abgelehnt.❌

Mag. Novak von der WAT, welcher ebenfalls anwesend war, erklärte Daniela Fröhlich, dass die Baudichte sehr wohl Bestandteil des Kaufvertrages ist und mit 0,8 angegeben wird. Auch DI Rauch führte aus, dass im Raumordnungskonzept der Gemeinde 3 Dichtezonen festgelegt sind. Deshalb sind Wohnanlagen grundsätzlich in der Dichtezone 3 zu errichten. Auch die Wohnanalage Grub liegt in der Dichtezone 3, dies wurde auch von Daniela Fröhlich und Rudolf Schmadl einstimmig mitbeschlossen.

BGM Franz Schmadl wies die 7 GemeinderätInnen darauf hin, dass durch diese Verzögerung die Erfüllung des Kaufvertrages zwischen WAT und Gemeinde Wattenberg wiederum nicht gegeben ist. Deshalb ist er erst mit einem Beharrungsbeschluss und ausdrücklicher Weisung der Gemeinderäte verpflichtet, den Tagesordnungspunkt abzusetzen. Somit wurde gem. § 52 Abs. 1 TGO 2001 dieser Beschluss gefasst, obwohl bei drei voneinander unabhängigen juristischen Gutachten, die alle auf eine eindeutig gemeindeschädigende Auswirkung und auf eventuelle Haftungen und gerichtlicher Schadenersatzforderungen an die Mitglieder des Gemeinderates hinweisen.
❗️Die Konsequenzen tragen nun diese 7 GemeinderätInnen und sind sich dessen bewusst und nehmen dies auch in Kauf❗️
Die einfache Reparatur eines lapidaren Schreibfehlers war also nicht möglich. Stattdessen nimmt man wieder Kosten für eine mögliche Rückabwicklung und Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe in Kauf. 😔
Im Vergleich dazu hat man bei der letzten Sitzung einen geforderten Tagesordnungspunkt, die Gemeindezeitung betreffend, schnell beschlossen. Demokratisch mit 7:4, obwohl ein weitaus günstigeres Angebot vorgelegen hat. Dies wollte man NICHT mehr im zuständigen Ausschuss behandeln, da war eine schnelle Beschlussfassung vorrangig. Auch weil die Vergabe seitens der Liste Zukunft Wattenberg bereits fixiert war. ✔️
Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?🤔
Der viel strapazierte Begriff Demokratie ist offenbar nur dann passend, wenn die Mehrheit von „den Richtigen“ gestellt wird. In der Vergangenheit waren lt. Daniela Fröhlich alle Beschlüsse „undemokratisch“. Daniela Fröhlich und Rudolf Schmadl waren zwar immer entschieden gegen den Grundverkauf im Keilfeld, haben aber gleichzeitig dafür gestimmt, die daraus erlösten Mittel für Oberflächenwasserkanal und Alten Untermölserweg zu verwenden.

Der Voranschlag für 2023 wurde auch nur mittels 👉Beharrungsbeschluss und Weisung von denselben 7 GemeinderätInnen beschlossen. Trotz nicht abgewendeter Kaufrückabwicklung und fehlender Bedeckung und aller Hinweise durch die BH vom 11.01.2023 auf Gesetzeswidrigkeit in Bezug auf § 7 VRV 2015, wurde Bürgermeister Franz Schmadl die Weisung erteilt, sämtliche Rechtskosten und Kaufrückabwicklungskosten nicht im Voranschlag aufzunehmen.
Darum gibt es laut § 105 Abs. 2 TGO keine Bedeckung. Weder für den Winterdienst noch für die Wasserversorgung Obertax und alle weiteren geplanten Projekte. 🤷‍♂️

Eine Teillöschungserklärung, wo es sich um Dienstbarkeiten auf einer gewidmeten und mittlerweile verbauten Parzelle handelt, war wegen der dringlichen Behandlung ebenso auf der Tagesordnung. Ein eigentlich logischer und normaler Vorgang. Warum sollte man auch nicht ein Weiderecht, eine Quelle die es nicht gibt und die Gewinnung von Steinen auf einer bebauten Parzelle löschen? Die Gemeinde Wattens, die hier ebenfalls dienstbarkeitsberechtigt ist, hatte damit nicht das geringste Problem. Das hatte die Bürgerliste Wattenberg auch nicht. Allerdings die Neue Demokratie sehr wohl, darum konnte nach aufwändigem und umfangreichem Schriftverkehr im Vorfeld der Sitzung an den ganzen Gemeinderat leider nur das Weiderecht gelöscht werden.
Die neue „Bürokratie“ am Wattenberg eben. 😵

Da bedarf es zur Entscheidungsfindung 11 Monate, mehrerer kostenpflichtiger Rechtsmeinungen (die zusätzlich geforderte von Univ. Prof. Franz Pegger kostete immerhin € 3.800,-) und Schreibfehler müssen in Ausschüsse. Ob und wann diese dann stattfinden, obliegt den Obmännern, die entweder vom Bürgermeister erinnert werden wollen oder wegen Überarbeitung nicht so oft zu Sitzungen einladen können.

Auch am 30. Jänner wurde wieder ein neuer Gemeinderat als Ersatz angelobt. Dieser Gelöbnistext „…uneigennützig,unparteiisch das Wohl der Gemeinde und ihrer Bewohner nach bestem Wissen und Können zu fördern“ scheint wohl nur eine Floskel zu sein, gleich wie die Zusammenarbeit mit allen Gemeinderäten und alle anderen Wahlversprechen von vor einem Jahr.
Stellt sich auch die Frage, ob so manchen Gemeindevertretern bewusst ist, dass sie eigentlich die Gemeinde vertreten sollten❓
War das im Sinne der Wähler, die ein neues Miteinander gewählt haben❓❓
Dass nun die gesamte Bevölkerung für einen leicht vermeidbaren Schaden aufkommen muss? Dass nur im Interesse von einigen wenigen mit allen Mitteln der Bau von 15 Wohnungen verhindert wird? Dass man aber mit einer Selbstverständlichkeit die Mittel aus dem Grundverkauf und die damit geschaffene Infrastruktur nutzt? 🙃
Tatsächlich wird ein Bürgermeister, der mit dem „alten“ Gemeinderat mehrheitlich € 850.000,- an Einnahmen für die Gemeinde organisiert hat, an den Pranger gestellt.
Die neue Demokratie oder neue Bürokratie provoziert eine Rückabwicklung ohne Alternativen.
Sehr schade und frustrierend. 😕