Sitzung22012024

Kein „Steuergeld“ für die Renovierung der Wattenberger Kapellen

  🧑‍⚖️Verhandlungstermin im Rechtsstreit Gemeinde Wattenberg ↔️ WAT steht fest

◾️Kapellenförderung ⛪️

Bei der Gemeinderatssitzung am 22. Jänner 2024 war das Thema „Kapellenförderung“ zum zweiten Mal auf der Tagesordnung. Nachdem das Thema drei mal im Ausschuss behandelt wurde, war der vierte Anlauf zu diesem Thema eine Besprechung mit dem gesamten Gemeinderat. Ergebnis: der von Bürgermeister Franz Schmadl zur Abstimmung gebrachte Beschlusstext

die Gewährung einer Förderung zur Erhaltung unserer Kapellen für Renovierung und Sanierung in der Höhe von 10 % der Gesamtkosten mit einer jeweiligen Aufrundung auf den nächsten Hundertbetrag. 2023 renovierte Kapellen sollen berücksichtigt werden“

  ❌wurde wieder mit 7:4 Stimmen abgelehnt.❌

Stattdessen wurde per Antrag von UnserZukunft beschlossen:

Kapellenförderung in der Höhe von 50% der erhaltenen Bundes- und Landesförderungen seitens der Gemeinde Wattenberg. Anträge von 2023 oder früher werden nicht berücksichtigt.“

Zustimmung aller 7 GemeinderätInnen von UnserZukunft.✅
Sichtlich stolz auf die angewandte %-Rechnung und mit dem Hinweis, es handle sich ja um Steuergeld, das man nicht „verschwenden“ sollte. 😫🤦‍♀️ Das heißt nun, dass die kürzlich renovierten Kapellen ⛪️(Normer Kapelle, Schmieder Kapelle und Spiltener Kapelle) NICHT von der Gemeinde Wattenberg gefördert werden. 🤷‍♀️ Keine „Steuergeldverschwendung“ für das Kulturgut Wattenberger Kapellen.
Ich persönlich finde es beschämend und armselig. 😥 Gott sei Dank gibt es immer noch Idealisten, die gerne und unentgeltlich bei der Renovierung und Reparaturen der Kapellen mithelfen und großzügig Materialkosten übernehmen! Wir hätten nicht diese schönen, gepflegten Kapellen ohne den Einsatz ihrer privaten Besitzer und Förderer! ⛪️
Die derzeitige Mehrheit im Gemeinderat beschließt zwar beim 5. Anlauf eine Förderung, welche aber erst irgendwann bei einer anstehenden Renovierung zum Tragen kommen würde (ca. alle 25 Jahre muss ein Schindeldach erneuert werden). Da gerade eben drei Kapellen neu eingedeckt wurden, wahrlich ein Beschluss für die Zukunft von der Zukunft (mit UnserWattenberg).

◾️Vereinsförderungen #2

Mehrmals im Ausschuss, dann in der Gemeinderatssitzung, waren auch die Vereinsförderungen wieder ein Thema (ohne Konsens). Beschluss von Bürgermeister Franz Schmadl, Vereinsförderung für folgende Vereine zu gewähren:
◾️VIAChronik Wattenberg € 450/Jahr zuzgl. die monatlich anteilig errechnete Förderung für 5 Monate aus 2023.
◾️Schellenschlager: € 450/Jahr
◾️Brauchtumsgruppe Wattenberg Erhöhung auf € 900/Jahr
❌mit 7:4 Stimmen abgelehnt.❌

➡️Beschluss lt. Antrag von UnserZukunft:

◾️ViaChronik Wattenberg € 350/Jahr zuzgl. aliquoter Anteil für 2 Monate aus 2023 (weil erst im November angesucht). Also für 2024 sind das € 350,- plus 60,- (großzügig aufgerundet von 58,33333)
◾️Schellenschlager: € 350/Jahr
◾️Brauchtumsgruppe Wattenberg Erhöhung auf € 800/Jahr (hatten gar kein Ansuchen gestellt).
✅mit 7:4 Stimmen beschlossen.✅
Wie und vom wem die Bewertung der verschiedenen Wattenberger Vereine erfolgt und sich anhand der Förderung dann widerspiegelt, muss man wohl erst herausfinden. Natürlich sind alle Vereine gleich wichtig und wertvolle Stützen der Gemeinschaft heißt es immer….und….ohne die Vereine gäbe es keine Veranstaltungen. Eine Förderung seitens der Gemeinde sollte auch ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung sein – und es sollten meiner Meinung nach auch alle Vereine gleich bewertet werden! ⚖️

◾️Freigabe – Betriebsmittelzuschuss WF&SPAB GmbH – von € 7000,-

Der GF benötigt dringend finanzielle Mittel 💶 für den laufenden Betrieb und die Zahlung der Löhne.
Nun ist aber das Problem, dass es noch kein Budget für 2024 gibt. Und weil man nicht Zahlungen tätigen darf, die im Haushaltsplan (noch) nicht vorgesehen sind, weist Bürgermeister Franz Schmadl darauf hin, dass dieser Beschluss nicht den Vorgaben der Tiroler Gemeindeordnung entspricht und der Beschluss im Nachhinein in Form eines ausgeglichenen Voranschlages saniert werden muss.
Der Gemeinderat legt besonderes Augenmerk darauf, dass alle Überschreitungen vor der Auszahlung beschlossen werden. Der Rechnungsabschluss 2022 ist gerade deswegen noch immer nicht beschlossen, obwohl die Aufsichtsbehörde diesen nach einer Prüfung in keiner Weise beanstandet hat. Der Bürgermeister wurde sogar von 3 Mitgliedern des Ü-Ausschusses deswegen bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. 👮‍♂️ In den meisten anderen Gemeinden ist es üblich, dass der Gemeinderat Überschreitungen, wenn diese notwendig und bedeckt sind, auch im Nachhinein beschließt. In der Gemeinde Wattenberg gibt es dies grundsätzlich nicht mehr. Es herrscht ein besonderer Umgang mit Überschreitungen. Wattenberg ist jetzt anders und besonders. 😐
Zitat Patricia Erler (ZW): „Wie es in anderen Gemeinden gehandhabt wird, spielt keine Rolle. Jetzt wird alles streng nach Vorschrift gemacht, nicht so wie früher…“ 🙅‍♀️
Um sich nicht wieder wegen Verstoßes gegen die Tiroler Gemeindeordnung vor dem Staatsanwalt 🧑‍⚖️ rechtfertigen zu müssen, nimmt Bürgermeister Franz Schmadl an der Abstimmung nicht teil. Er bringt folgenden Text zur Abstimmung:

Der Gemeinderat beschließt, Bgm Franz Schmadl anzuweisen, eine Zahlung von € 7.000,- an die WF&SPAB GmbH zu tätigen. Der GR wurde gem. § 52 Abs. 1 TGO darauf hingewiesen, dass dieser Beschluss die Ordnungsvorschriften gem. § 94 Abs 1 lit a, sowie § 95 Abs. 4 TGO nicht erfüllen.

Nach kurzem, betretenem Schweigen stimmten nur Rudolf Schmadl (UW), Andreas Mair (ZW) und Dominik Mair (ZW) dem Beschluss zu.
Daniela Fröhlich (UW) ließ sich den Text nach ihrer Ablehnung dann nochmals vorlesen um lautstark „sicher nicht“ und diverse andere verbale Ausdrücke in Richtung Bürgermeister zu schicken. 🗣🗣🗣
Diese so schön mehrheitlich ausgedachte Anweisung, dem Bürgermeister eine Zahlung zu befehlen, die dann so wie die Zahlung aus dem Rechnungsabschluss von 2022 nach § 95 Abs. 4 wieder bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden könnte, ging also nicht auf.
Komisch, dass auf einmal niemand (außer 3 „mutige“) eine Zahlung freigeben möchte, die nicht der TGO entspricht. 🤷‍♂️ Wo doch der Lift total befürwortet wird ⛷ und nach dem Motto 👉 koste es was es wolle, wenn es für die richtige Kostenstelle ist 👈 bisher großzügig bedient wurde. 🤑 D.h. nun, es gibt (vorerst) keine finanziellen Mittel für die WF&SPAB GmbH. ✖️ Bitte warten…..
Bis es dann einen Voranschlag für 2024 geben wird, kann es noch dauern – wir haben ja erst Jänner…siehe RA 2022 🐌

👨‍⚖️ Der Verhandlungstermin im Rechtsstreit Gemeinde Wattenberg – WAT steht fest: der 14.05.2024, 15:00 Uhr im Landesgericht Innsbruck👨‍⚖️

Eine große Unbekannte sind nach wie vor die Kosten, den Rechtsstreit mit der WAT betreffend. Weil der Bürgermeister verpflichtet ist, bei der Budgeterstellung gem. § 7 der Voranschlags- und Rechnungs-Abschlussverordnung sämtliche zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen abzubilden, stellte er schriftliche Anfragen an die Salzburger Rechtsanwaltskanzlei. Es ging um die Prozesseinschätzung und Folgeverfahren nach dem gerichtlichen Ergebnis über den eingeklagten Zinsschaden. Bisher gibt es darauf (noch) keine Antwort der RA-Kanzlei.

Plötzlich soll sich der Gemeinderat auf Anraten der Rechtsanwältin auch die Möglichkeit eines „Vergleichs“ überlegen

Von der Salzburger Rechtsanwältin, welche die Gemeinde Wattenberg im Rechtsstreit mit der WAT vertritt, wurde bei diesem Schriftverkehr auch die Überlegung eines „Vergleiches“ bis zur Verhandlung im Mai angeregt. 📧 Anschließend wurde ein recht umfangreicher Mailverkehr vorgelesen, wo festzustellen war, dass jede Anfrage des Bürgermeisters an die Anwältin umgehend vom Vizebürgermeister mit dem Hinweis „sie habe dafür keinen Auftrag des Gemeinderates“ wieder gecancelt wurde. ❌

Lt. Bürgermeister Franz Schmadl sollten bis zum Prozess 3 Varianten ausgearbeitet werden:
🔸Variante 1: Bereitstellung einer neuen Ersatzfläche für eine aufsichtsbehördliche Genehmigung. Inzwischen gibt es drei Eigentümer, die der Gemeinde Wattenberg eine Ersatzfläche für einen sozialen Wohnbau zu sehr günstigen Konditionen anbieten. Alle Angebote wurden dem Gemeinderat und dem Bauausschuss unterbreitet. Die Rechtsfolgen daraus würden der Gemeinde am allerwenigsten kosten.💰
🔸Variante 2 (Vergleich der Anwältin): Rücknahme des Nicht – Bauland – Teiles (66 m² a € 540,-) was eine Kaufpreisminderung, bzw. eine Preisrückerstattung zu Lasten der Gemeinde zur Folge hätte. Folgekosten für die Klägerin mit einer Neuparzellierung, Kaufvertragsänderung , neuer Bebauungsplan, und gravierende Änderungen des Einreichplanes. Inwieweit die Klägerin diese Nachfolgekosten geltend macht, sollte bereits im Vorfeld erhoben werden.💰💰
🔸Variante 3: Eine Vertragsauflösung bzw. Kaufrückabwicklung mit sämtlichen erwartbaren Forderungen und Kosten (die teuerste Variante). 💰💰💰

Es wird also irgendwann eine Entscheidung geben (müssen). 🤔

Keine Kostenschätzung ➡️ kein Voranschlag für 2024 ➡️ keine Zahlungsanweisungen ➡️ Stillstand.

Dass es bis jetzt keinen Voranschlag für 2024 gibt und auch sonst „Stillstand“ herrscht, ist laut Andreas Mair (ZW) die Schuld der Bürgerliste. Die Zukunft sei damit beschäftigt, den Scherbenhaufen der Bürgerliste aufzuräumen. Beispiele dafür konnte und wollte er auch auf mehrmalige Nachfrage keine nennen. 🙄

Die mit 5 Mandaten stärkste Fraktion (Zukunft W), trägt brav alle Vorschläge und Anzeigen der mit 2 Mandaten kleinsten Fraktion (UnserW) mit und pflichtet dem Sprecher der Einheitsliste von UnserZukunft (Rudolf Schmadl) kommentarlos in sämtlichen Belangen bei. Den Vizebürgermeister nimmt man nur selten wahr. 🔎

Beim Thema Interessentschaftsweg Steidlaste/Stockerbrand/Stollenweg behauptete Vbgm. Wopfner, im Interesse der Gemeinde gehandelt zu haben und nicht für einzelne Bauern 👨‍🌾- diese interessieren ihn nicht.
Bürgermeister Schmadl erklärt, dass die Haltung und die Falschmeldungen 🤥 im Postwurf zum Thema Interessentschaftsweg nur von einem einzigen Bauern kommen, der mit einem 7% Anteil diese Interssentschaftsgründung mit allen Mitteln verhindern wollte. Dieser Bauer kann nun als Grundbesitzer bei einer aufrechten Interessentschaft nicht mehr nach Belieben von allen, die eine Durchfahrt beanspruchen, Geldbeträge fordern. 💸 Solche Handlungen sind weit entfernt von einem Allgemeininteresse und diese rein privaten Absichten werden von den Listen Zukunft – und Unser Wattenberg massiv unterstützt. 😕

Auch mit der Verhinderung des Gasthofes Hanneburger treibt UnserZukunft ein falsches Spiel, wenn man dem Grundbesitzer und der Öffentlichkeit erklärt, man sei für die Weiterführung des Gasthauses. 🍽 Gleichzeitig wird aber die Änderung des Raumordnungskonzeptes abgelehnt, und so kann gar keine Widmung, kein Aus- oder Umbau und damit auch kein weiterer Betrieb des Gasthauses stattfinden! ❌ Nicht einmal der kleinste Umbau, keine Kläranlage, keine Sanierung der WC-Anlagen – nichts.❌0️⃣

Zusammenfassung:
🟢die Freizeitjuristen von UnserZukunft behaupteten stets, die Klage habe keine Chance und es kommt zu keiner Verhandlung.
↪️ Verhandlungstermin: 14.05.2024
🟢die Freizeitjuristen von UnserZukunft behaupteten stets, die Klage wird der Gemeinde nichts kosten.
↪️ bezahlte Rechnungen an die Kanzlei Benn-Ibler belaufen sich mittlerweile auf € 3.820,- (noch vor Verhandlungsbeginn) und werden im Voranschlag 2024 mit einer eigenen Kostenstelle und € 6.000,- vorgesehen.
🟢Wahlversprechen Stärkung der Vereinskultur am Wattenberg
↪️ keine Verschwendung von Steuergeld für das Kulturgut Wattenberger Kapellen und fragwürdige Vereinsförderungen
🟢Wahlversprechen für den Fortbestand des Wildstättliftes und Sporteinrichungen  für die Kinder
↪️ keine Zahlungsanweisungen wegen § 94 Abs. 1 und kein Rechnungsabschluss 2022 wegen § 95 Abs. 4
🟢Wahlversprechen Wirtshauskultur und Erhalt der Wattenberger Gasthäuser
↪️ wir haben seit Juli 2023 ein Gasthaus weniger, aus politischem Unwillen und weil der neue Eigentümer dem falschen „Club“ angehört.
🟢Wahlversprechen Bedarfsgerechter und geförderter Wohnbau für junge Wattenbergerinnen und Wattenberger
↪️ mehrere Interessenten haben Wattenberg verlassen und ihr Eigenheim in anderen Gemeinden realisiert. Drei verschiedene Angebote von Grundbesitzern für günstigen sozialen Wohnbau wurden mit dem Argument „kein Bedarf“ abgelehnt oder nicht einmal in Betracht gezogen.

FAZIT:

Die sogenannte „Neue Demokratie“ verfolgt ein einziges privates Interesse – und das stand nicht im Wahlprogramm. Die Fraktion mit dem Namen „Zukunft“ hat das Auslaufmodell „Unser“ wieder stark gemacht und unterstützt die bisher praktizierte

„gegen alles 🙅 und besonders gegen 👎 den Bürgermeister“ – Politik.

Nur die eigene Wähler-Klientel wird großzügig bedient.

Nach fast 2 Jahren neuer (Demokratie) Mehrheit im Gemeinderat herrscht Stillstand, in vielerlei Hinsicht geht es es rückwärts 🔙 und Aufgaben werden an Rechtsanwaltskanzleien und die Staatsanwaltschaft übertragen.➿
Es ist kein Scherbenhaufen, sondern ein riesiger Berg an unerledigten Anfragen und Anträgen, die nicht erledigt oder bearbeitet werden können oder wollen. Hinzu kommt ein vollkommen unnötiges Gerichtsverfahren, welches mit einem einzigen Beschluss und dem Bereitstellen einer Ersatzfläche (wo es mittlerweile 3 verschiedene Angebote von Grundbesitzern gibt) abgewendet werden hätte können. Jetzt wird der Gemeinderat eine Lösung bis zum Verhandlungstermin im Mai ausarbeiten müssen – und jede dieser Varianten wird teuer werden. 💰💶

(c) Irmgard Schafferer für die Bürgerliste Wattenberg

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