Sitzung30012023

Entscheidende Beschlüsse – und wieder stehen Klagen und eine Kaufrückabwicklung im Raum….

Sitzungs-BLOG. vom 30.1.2023

Nach der Gemeindeversammlung vom 13. Jänner 2023, wo sowohl die Listen Zukunft Wattenberg als auch Unser Wattenberg verkündet hatten, nicht vertragsbrüchig werden zu wollen, war das bei der wiederum alles entscheidenden Sitzung am 30. Jänner nicht mehr so klar.
Dem entscheidenden Grundsatzbeschluss wurde zwar mit 7:4 Stimmen zugestimmt (nach wie vor dagegen waren Rudolf Schmadl, Daniela Fröhlich, Andreas Mair und Markus Schafferer), die Diskussionen und Querschüsse gehen aber weiter, obwohl es keinen Ersatz oder Alternativen zum Schnitzerfeld gibt und bereits mehrere Interessenten darauf warten.
Das „Schnitzerfeld“, welches im ÖROK an Stelle für das Keilfeld für objektgeförderten Wohnbau ausgewiesen werden soll, wurde nochmals vom Raumplaner DI Friedrich Rauch umfassend vorgestellt und erläutert. Er wies noch einmal darauf hin, dass es sich noch nicht um eine Widmung handelt, sondern nur um das Festlegen des Stempels für geförderten Wohnbau zu leistbaren Bedingungen (€ 168,- pro m²) für WattenbergerInnen. Zum wieder vorgebrachten Argument von Konflikten durch den Nahbereich der Hofstelle Fasser führte DI Rauch aus: in einer ländlichen Gemeinde wie Wattenberg, welche bereits eine Streusiedlung ist, wird der Abstand zur Hofstelle Fasser über 40 m betragen. 🏘 Es gibt am Wattenberg zahlreiche Hofstellen, die wesentlich näher am Siedlungsgebiet liegen, wie beispielsweise in der Wachsiedlung (15m), Obersteinling (12m), Grub (18m), Riederhof (nur durch die Straße getrennt) oder das landwirtschaftliche Mischgebiet direkt im Keilfeld. Die Hofstelle Fasser wäre von zukünftigen Wohngebäuden mehr als 40m entfernt, also weit mehr als der von der Abteilung Raumordnung geforderte Abstand von 30m. Hier einen größeren Abstand zu fordern ist nicht nur unrealistisch, sondern würde auch alle zukünftigen Widmungen, beispielsweise für weichende Bauwerber, erheblich einschränken bzw. unmöglich machen. ❌
Oder soll hier mit zweierlei Maß gemessen werden❓
Wie DI Rauch bereits in der öffentlichen Gemeindeversammlung festgestellt hat, ist bei der ÖROK-Änderung Keilfeld W22 ein Formalfehler passiert, für den er sich bereits am 13. Jänner und auch am 30. Jänner noch einmal entschuldigt hat. Unter Tagesordnungspunkt 5 hätte dieser Schreibfehler (es war am Plan D2 anstelle von D3 eingetragen worden) mittels eines Beschlusses und einer verkürzten Auflagefrist von 2 Wochen behoben werden können. 📑

Nur leider wurde wieder einmal der Tagesordnungspunkt mit den 7 Stimmen von Zukunft und Unser Wattenberg von der Tagesordnung gestrichen und somit nicht beschlossen. Mit dem Argument, dass es sich um die Dichtezone handelt und noch einmal im Bauausschuss behandelt werden solle.

❓Warum es vom Bekanntwerden dieses Schreibfehlers am 13. Jänner bis zum 30. Jänner keine Besprechung im Bauausschuss dazu gegeben hat, konnte der zuständige Obmann Rudolf Schmadl nicht beantworten. 🤷‍♀️ Generell bedarf es für die Entscheidungsfindung mehrere Monate, auch 3 voneinander unabhängige und kostenpflichtige Rechtsgutachten bilden wohl keine Entscheidungsgrundlage.
Das Angebot von Franz Schmadl, nur den Auflagebeschluss zu fassen und erst nach Behandlung des Schreibfehlers im Ausschuss dann den Erlassungsbeschluss zu fassen, wurde abgelehnt.❌

Mag. Novak von der WAT, welcher ebenfalls anwesend war, erklärte Daniela Fröhlich, dass die Baudichte sehr wohl Bestandteil des Kaufvertrages ist und mit 0,8 angegeben wird. Auch DI Rauch führte aus, dass im Raumordnungskonzept der Gemeinde 3 Dichtezonen festgelegt sind. Deshalb sind Wohnanlagen grundsätzlich in der Dichtezone 3 zu errichten. Auch die Wohnanalage Grub liegt in der Dichtezone 3, dies wurde auch von Daniela Fröhlich und Rudolf Schmadl einstimmig mitbeschlossen.

BGM Franz Schmadl wies die 7 GemeinderätInnen darauf hin, dass durch diese Verzögerung die Erfüllung des Kaufvertrages zwischen WAT und Gemeinde Wattenberg wiederum nicht gegeben ist. Deshalb ist er erst mit einem Beharrungsbeschluss und ausdrücklicher Weisung der Gemeinderäte verpflichtet, den Tagesordnungspunkt abzusetzen. Somit wurde gem. § 52 Abs. 1 TGO 2001 dieser Beschluss gefasst, obwohl bei drei voneinander unabhängigen juristischen Gutachten, die alle auf eine eindeutig gemeindeschädigende Auswirkung und auf eventuelle Haftungen und gerichtlicher Schadenersatzforderungen an die Mitglieder des Gemeinderates hinweisen.
❗️Die Konsequenzen tragen nun diese 7 GemeinderätInnen und sind sich dessen bewusst und nehmen dies auch in Kauf❗️
Die einfache Reparatur eines lapidaren Schreibfehlers war also nicht möglich. Stattdessen nimmt man wieder Kosten für eine mögliche Rückabwicklung und Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe in Kauf. 😔
Im Vergleich dazu hat man bei der letzten Sitzung einen geforderten Tagesordnungspunkt, die Gemeindezeitung betreffend, schnell beschlossen. Demokratisch mit 7:4, obwohl ein weitaus günstigeres Angebot vorgelegen hat. Dies wollte man NICHT mehr im zuständigen Ausschuss behandeln, da war eine schnelle Beschlussfassung vorrangig. Auch weil die Vergabe seitens der Liste Zukunft Wattenberg bereits fixiert war. ✔️
Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?🤔
Der viel strapazierte Begriff Demokratie ist offenbar nur dann passend, wenn die Mehrheit von „den Richtigen“ gestellt wird. In der Vergangenheit waren lt. Daniela Fröhlich alle Beschlüsse „undemokratisch“. Daniela Fröhlich und Rudolf Schmadl waren zwar immer entschieden gegen den Grundverkauf im Keilfeld, haben aber gleichzeitig dafür gestimmt, die daraus erlösten Mittel für Oberflächenwasserkanal und Alten Untermölserweg zu verwenden.

Der Voranschlag für 2023 wurde auch nur mittels 👉Beharrungsbeschluss und Weisung von denselben 7 GemeinderätInnen beschlossen. Trotz nicht abgewendeter Kaufrückabwicklung und fehlender Bedeckung und aller Hinweise durch die BH vom 11.01.2023 auf Gesetzeswidrigkeit in Bezug auf § 7 VRV 2015, wurde Bürgermeister Franz Schmadl die Weisung erteilt, sämtliche Rechtskosten und Kaufrückabwicklungskosten nicht im Voranschlag aufzunehmen.
Darum gibt es laut § 105 Abs. 2 TGO keine Bedeckung. Weder für den Winterdienst noch für die Wasserversorgung Obertax und alle weiteren geplanten Projekte. 🤷‍♂️

Eine Teillöschungserklärung, wo es sich um Dienstbarkeiten auf einer gewidmeten und mittlerweile verbauten Parzelle handelt, war wegen der dringlichen Behandlung ebenso auf der Tagesordnung. Ein eigentlich logischer und normaler Vorgang. Warum sollte man auch nicht ein Weiderecht, eine Quelle die es nicht gibt und die Gewinnung von Steinen auf einer bebauten Parzelle löschen? Die Gemeinde Wattens, die hier ebenfalls dienstbarkeitsberechtigt ist, hatte damit nicht das geringste Problem. Das hatte die Bürgerliste Wattenberg auch nicht. Allerdings die Neue Demokratie sehr wohl, darum konnte nach aufwändigem und umfangreichem Schriftverkehr im Vorfeld der Sitzung an den ganzen Gemeinderat leider nur das Weiderecht gelöscht werden.
Die neue „Bürokratie“ am Wattenberg eben. 😵

Da bedarf es zur Entscheidungsfindung 11 Monate, mehrerer kostenpflichtiger Rechtsmeinungen (die zusätzlich geforderte von Univ. Prof. Franz Pegger kostete immerhin € 3.800,-) und Schreibfehler müssen in Ausschüsse. Ob und wann diese dann stattfinden, obliegt den Obmännern, die entweder vom Bürgermeister erinnert werden wollen oder wegen Überarbeitung nicht so oft zu Sitzungen einladen können.

Auch am 30. Jänner wurde wieder ein neuer Gemeinderat als Ersatz angelobt. Dieser Gelöbnistext „…uneigennützig,unparteiisch das Wohl der Gemeinde und ihrer Bewohner nach bestem Wissen und Können zu fördern“ scheint wohl nur eine Floskel zu sein, gleich wie die Zusammenarbeit mit allen Gemeinderäten und alle anderen Wahlversprechen von vor einem Jahr.
Stellt sich auch die Frage, ob so manchen Gemeindevertretern bewusst ist, dass sie eigentlich die Gemeinde vertreten sollten❓
War das im Sinne der Wähler, die ein neues Miteinander gewählt haben❓❓
Dass nun die gesamte Bevölkerung für einen leicht vermeidbaren Schaden aufkommen muss? Dass nur im Interesse von einigen wenigen mit allen Mitteln der Bau von 15 Wohnungen verhindert wird? Dass man aber mit einer Selbstverständlichkeit die Mittel aus dem Grundverkauf und die damit geschaffene Infrastruktur nutzt? 🙃
Tatsächlich wird ein Bürgermeister, der mit dem „alten“ Gemeinderat mehrheitlich € 850.000,- an Einnahmen für die Gemeinde organisiert hat, an den Pranger gestellt.
Die neue Demokratie oder neue Bürokratie provoziert eine Rückabwicklung ohne Alternativen.
Sehr schade und frustrierend. 😕

16 Kommentare bei „Sitzung30012023“

  1. Ich war bei der Gemeinderatssitzung am 30.01.2022 als Zuhörer anwesend und war Zeuge einer – aus meiner Sicht – skandalösen Verhöhnung der Gemeindebevölkerung. Das zutiefst beschämende und lediglich aus taktischen Gründen zur Anwendung gebrachte „Verhinderungsgeplänkel“ das von „UNSER-“ und „ZUKUNFT Wattenberg“ hier vorgehalten wird hat mich erschüttert.
    In meinen Ausführungen beschränke ich mich auf die „Negativ High-lights“ dieser Sitzung:
    Ich konnte beobachten wie unser Bürgermeister und Listenführer der BÜRGERLISTE Wattenberg Franz Schmadl, händeringend die für die Gemeinde drohenden finanziellen Gefahren einer Rückabwicklung des Grundverkaufes im Keilfeld abwenden und die dafür notwendigen, monatelang aushaftenden Beschlüsse endgültig fassen will. Dabei wird er von den Listen „UNSER-“ und „ZUKUNFT Wattenberg“ noch immer und entgegen der in der Gemeindeversammlung von „ZUKUNFT Wattenberg“ zugesagten Beendigung der „Behinderungen“ weiterhin blockiert (letztlich konnte nur einer von zwei notwendigen Beschlüssen gefasst werden). Ich frage mich ernsthaft, ob man die in der Gemeindeversammlung am 13.01.2022 anwesenden Gemeindebürger vorsätzlich in diesen Glauben versetzt hat, oder anders ausgedrückt bewusst belogen hat? Wenn es so ist muss es als Skandal gewertet werden und es wurde in diesem Punkt gemeindepolitisch eine „rote Linie“ überschritten!
    Weiters war der Gemeinderatssitzung zu entnehmen, dass einige Mandatare von „UNSER-“ und „ZUKUNFT Wattenberg“ trotz monatelanger Diskussion und Entscheidungsfindung und der für die Gemeinde Wattenberg finanzierten, kostenintensiven Beratungstätigkeiten (drei Rechtsanwälte und ein Raumordnungsexperte wurde beschäftigt) noch immer nicht ausreichend informiert sind. Daher begehren sie die Absetzung der zwei – im Zusammenhang mit dem Grundverkauf im Keilfeld – notwendigen Beschlussfassungen von der Tagesordnung. Ein Tagesordnungspunkt wurde tatsächlich und auch aus Sicht des anwesenden Experten für Raumordnung unnotwendiger Weise von der Tagesordnung abgesetzt.
    Die Folge daraus ist, dass eine für die Gemeinde Wattenberg finanztechnisch untragbare Rückabwicklung des „Kaufvertrages Keilfeld“ noch immer nicht endgültig abgewendet ist und die in gegenständlicher Gemeinderatssitzung ebenfalls gefassten Budgetbeschlüsse – in der getätigten Form- mangelhaft sein könnten? Das beschlossene Budget wird der Prüfung durch die Behörde ev. nicht standhalten. „UNSER -“ und „ZUKUNFT Wattenberg“ erteilen darüber hinaus dem Bürgermeister mit Beschlussfassungen Weisungen mit einem u.U. mangelhaft beschlossenen Budget zu arbeiten! Aus meiner Sicht exponiert man sich da wissentlich und bringt sich u.U. in unangenehme Haftungspositionen. Wissen wirklich alle Gemeindemandatare was sie da tun?
    „UNSER Wattenberg“ – angeführt von Rudolf Schmadl und Daniela Fröhlich – geht mit dem von der WAT Bauträger GmbH anwesenden Geschäftsführer – der vom BGM zu einer Wortmeldung aufgefordert wurde – sehr „kaltschnäuzig“ um. Folgende Fragen drängen sich auf: Ist es wirklich im Sinne der Gemeinde einen Bauwerber der durch die offensichtliche „NICHT WAHRNEHMUNG“ der Gemeinderatspflichten mit höchster Wahrscheinlichkeit schon jetzt einen finanziellen Schaden nachweisen kann (ev. Bauverzögerungen, etc.) zu verärgern und regelrecht „aus dem Saal zu treiben“? War diese Provokation wirklich notwendig? Ausgerechnet Rudolf Schmadl verärgert den Geschäftsführer. Er war es doch, der in der Gemeindeversammlung am 13.01.2022 angekündigt hat mit dem Bauträger WAT einen Konsens die Bauausführung betreffend zu suchen (Betreff: Mehrparteienwohnhaus Keilfeld)! Mir persönlich ist das Bild das diese Gemeindevertreter durch ihr an den Tag gelegtes Handeln über die Gemeinde Wattenberg in der Öffentlichkeit zeichnen zuwider und ich würde mir eine verträglichere und weniger provokante Vorgangsweise wünschen. Zusätzlich wurden offensichtlich Aufsichtsbeschwerden bei der Bezirkshauptmannschaft eingebracht? Das ist doch alles entbehrlich, was will man damit in der Sache erreichen?
    Ich will mit einem Appell, vorrangig an die Mandatare der Listen „UNSER-“ und „ZUKUNFT Wattenberg“ gerichtet, meinen Blogeintrag beenden:
    1. Bitte wendet jetzt rasch und endgültig die Gefahren und finanziellen Folgen, die mit einer Zivilrechtsklage gegen die Gemeinde Wattenberg einhergehen ab und sichert damit nachhaltig die Handlungsfähigkeit der Gemeindeführung! Nehmt doch bitte auch die aus einer Zivilrechtsklage resultierenden persönlichen Haftungen für Eure Gemeindemandatare ernst! Sollten diese wirklich schlagend werden, würden „Gräben aufgerissen“ die man nicht mehr „zuschütten“ kann! Haltet Euch bitte an Eure Wahlversprechen und beendet die Streitigkeiten!
    2. Nutzt die in unserer Gemeinde nicht im Übermaß vorhandenen Budgetmittel bitte sinnvoller! Wenn man die für Rechtsanwälte im besonderen Ausmaß geltende Rechtslage kennt, weiß man, dass man nicht mehrere davon gleichzeitig und zum selben Thema beschäftigen muss!
    3. Beendet doch bitte die im Dorf kursierenden Vernaderungen von Gemeindevertretern und fokussiert Eure Energien darauf, für unsere Gemeinde Wattenberg Positives zu bewirken.

    „BITTE NICHT BÖSE SEIN aber es muss einfach ausgesprochen werden!“

  2. Vielen Dank für diese sehr klare Schilderung . Ich kann dem Geschriebenen voll und ganz zustimmen.
    Nachdem ich über bestehende festgefahrene Streitigkeiten am Wattenberg gehört habe, wurde ich neugierig. Um mir eine eigene Meinung zu bilden, wollte ich alle Parteien und deren Argumente hören. Unfassbar. Es scheint sich hier leider, bei einigen Mitgliedern, mehr um private Grabenkämpfe zu handeln, als sich mit klaren Fakten auseinanderzusetzen, die dem Wohl der Gemeinde Wattenberg dienen. In mehreren wichtigen Sitzungen, in der es eigentlich um Abstimmungen ging, die juristisch eindeutig belegt sind und auch zeitlich eingegrenzt waren, wurden z.B “ Beweise“ herangeführt, die belegen sollen, daß es sich bei dem Anwalt der Gemeinde Wattenberg, um den seit Jahren arbeitenden Privatanwalt von Josef Steinlechner handelt und man ihm deswegen nicht trauen könne. Dies sei auch der Grund, warum ein zusätzlicher Anwalt eingeschaltet werden musste, der für 3800 Euro aber leider dieselben Faktenlage darstellte, sogar noch schärfer formulierte . Dennoch wurde dagegen gestimmt und somit die Gemeinde eventuell in finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Das erscheint aber nebensächlich. Viel gewichtiger, zeitraubend und triumphierend werden Beweise gegen J.Steinlechner vorgetragen, die innerhalb einer Minute von ihm klar widerlegt werden konnten. Als dies ausgeräumt erschien, wurden Wortspiele zum Thema. von Frau Fröhlich: jahrelang gegen seit Jahren. Wiederum triumphierend erklärte sie allen Anwesenden, daß Sie die korrekte Bemerkung, die Sie gemacht hatte, in der Sitzung vom 13.1. belegen könne, da Sie Tonbandaufnahmen davon hätte. OHA. Sie macht also selber, oder veranlasst jmd.,Tonbandaufnahmen zu machen, zu der NIEMAND der anwesenden Gemeinderäte um Erlaubnis gefragt wurde. SIE, die 3 Wochen zuvor dem Bürgermeister und einem Polizisten einen Staatsanwalt auf den Hals gehetzt hat,. SIE die sich seit Jahren gegen JEDES Projekt stellt ( bei ihr gäbe es kein grösseres Schulgebäude, keinen Gemeindesaal, kein neues Feuerwehrhaus, keinen neuen Proberaum für das Orchester, nicht mehr Parkmöglichkeiten, keine neue Müllanlage, ) Sie die ständig von Vetternwirtschaft redet, macht also illegale Tonbandaufnahmen während den Sitzungen. Das ist Dschungelcamp und keine Gemeindesitzung,
    Liebe UNSER Wattenberg und auch ZUKUNFT Wattenberg: Unterschiedliche Meinungen sind gut und wichtig und müssen diskutiert werden. Das nennt man DEMOKRATIE. Als Gemeinderat hat man den Auftrag im Sinne und im Wohl der Gemeinde zu agieren. Dafür muss man leider manchmal eigene Bedürfnisse und auch Wünsche hinten an stellen, wenn die Fakten dagegen sprechen. Zudem hat man den Auftrag auch die finanzielle Sicherheit einer Gemeinde im Auge zu behalten. Und auch zu akzeptieren, daß man unter bestimmten Rahmenbedingungen agieren sollte und abgeschlossene, abgestimmte Projekte akzeptiert.
    Startet doch bitte mal mit euren Projekten. Ihr habt hoffentlich welche und seid nicht nur da, um DAGEGEN zu sein. Dagegen sein ist ok, ABER. dann braucht es Alternativen und die fehlen bisher.

  3. Das Problem hat meiner Meinung nach nicht die Gemeinde sondern es ist eine Schadenersatzforderung zwischen Wat und der Raumplaner. Der Raumplaner hat einen Fehler gemacht diesen öffentlich eingestanden und nun muss er für den Schaden gegenüber der Wat aufkommen alles andere wäre meiner Ansicht nach eine absichtliche Schädigung der Gemeinde Wattenberg.

    Der Raumplaner hat eine große Verantwortung und dafür wird er bezahlt, macht er so einen gravierenden Fehler ist eine Entschuldigung nett aber sie entbindet ihn nicht vor der Schadensersatzpflicht. (zudem er ja schon seine Schuld eingestanden hat) Die Rückabwicklung zu Lasten der Gemeinde nach einem eingestandenen Fehler des Raumplaners wäre mehr als grob fahrlässig und die Gründe hinterfragenswert. In welchen Interesse agiert eigentlich der Bürgermeister und seine Liste?

    Die einzige Logik den Raumplaner zu entlasten wäre meiner Ansicht nach wenn es mit Ihm illegale Absprachen außerhalb des Gemeinderates gegeben hat und bei denen man Angst hat das sie auffliegen wenn man ihm nicht hilft, oder Möglichkeit B das mit der Baudichte war gar nie eine Fehler sondern Absicht.

  4. Wenn in einem Text 10x dasselbe Wort richtig geschrieben ist und 1x falsch, dann bin ich also disqualifiziert, kann nicht schreiben und fliege von der Schule? Den Fehler hat er während seinem Vortrag am 13.01 bemerkt. 1. Er hätte es gar nicht erwähnen müssen. 1.Der Plan lag allen Beteiligten schon Wochen zuvor vor und NIEMAND hat etwas bemerkt. 2 Die Mitglieder des Gemeinderates, die sich nun wieder dagegen stellen, hatten 2 Wochen Zeit diesen Sachverhalt zu klären. Es wurden weder Sitzungen einberufen , noch angesprochen, dass dieser Fehler nochmalige Aufklärung erfordert. Es wird wie immer, lamentiert, Schuldzuweisungen ausgesprochen, steile Verschwörungsthesen in den Raum gestellt. Wer macht, macht auch Fehler. Wer nichts macht, macht auch keine Fehler. Immer nur mit verschränkt Armen auf die Projekte anderer zu schielen ist einfach. Selber mal starten und Dinge anstoßen, selber mal finanzielle Projekte auf die Beine stellen, selber mal Alternativen anbieten und nicht nur anderen kritisieren. Dann funktioniert Zusammenarbeit.

  5. Wenn etwas so heikel ist dürfen eben keine Fehler passieren! Der Raumplaner hat es wie selbst zugegeben zu verantworten hätte er es richtig gemacht dann bräuchte man jetzt keine Mehrheit im GR und die Sache wäre in euren Sinn erledigt. Daher wäre besser ihr geht gegen den Raumplaner vor wie gegen die Mehrheit im Gemeinderat und den Wählern die hinter Ihnen stehen. Er hat sicher eine Haftpflicht und die soll sich mit der Wat einigen und den Schaden regulieren!

  6. Hier geht es nur um ein verkürztes Auflageverfahren, mit dem einzigen Zweck einen Schreibfehler zu reparieren. Die Willensbildung des damals ehemaligen Gemeinderates hat bereits stattgefunden. Jene Gemeinderät:innen, die den Schreibfehler per Beschluss richtigstellen, brauchen sich nicht für damals getroffene politische Entscheidung verantwortlich fühlen.
    Zudem ist diese Dichtzone 3 eine bloße Raumordnungskategorie, die in unserem Raumordnungskonzept festgelegt ist.
    Eine Wohnalage in Dichtezone 2 zu errichten wäre sehr unsinnig und würde dann die Frage aufwerfen: Was baut denn die Gemeinde Wattenberg in der Dichtezone 3 wenn Wohnanlagen schon in der Dichtezone 2 errichtet werden.
    Ich bitte auch darum diesen Blog nicht zu einer Schuldzuweisungsplattform zu nutzen.
    Man sollte einfach die Verhältnismäßigkeit sehen.
    Es steht hier eine zweiwöchige Neuauflage gegen eine folgenscchwere Beschuldigung für einen Fehler der auch einem Raumplanungsbüro passieren kann. Es wäre auch verwerflich wenn Entschuldigungen nur mehr dazu verwendet werden um Menschen in eine Haftung zu bringen.

  7. Zitat. „um Menschen in eine Haftung zu bringen.“ Ihre „Vermenschlichung und Verniedlichung ist nicht angebracht und unpassend Herr Schmadl!
    Es geht hier nicht um „Menschen“ sondern „ein Unternehmen“ das für die Richtigkeit seiner angenommen und bezahlten Aufträge verantwortlich ist! Als Unternehmen ist man halt oft in der Haftung für die Korrektheit und Richtigkeit angenommener Aufträge das ist ganz normal und dafür hat man auch Versicherungen. Es gibt nicht immer automatisch einen Ausweg oder zweite Chance. Zb. fülle ich als Unternehmer oder Privater einen Förderantrag auch in nur einem Punkt falsch aus gibt es oft Null Möglichkeit dies zu korrigieren und man erleidet einen großen Schaden weil man diese Förderung nicht erhält. Hätte Planalp den Fehler nicht gemacht hätte man das jetzige Desaster nicht das müssen auch sie akzeptieren Herr Schmadl! (so wie die Posterin S.L.)

    Warum machen sich Teile des Gemeinderates so für das Unternehmen Planalp und Wat so stark? (dies ist eine Frage und keine Feststellung)

    1. Welches Desaster? Ein Flugzeugabsturz ist ein Desaster, aber doch bitte kein Tippfehler.
      7 Gemeinderäte hatten wochenlang sämtliche Unterlagen vorliegen. Sie haben akribische Arbeit geleistet, um ein bestehendes Projekt zurückabzuwickeln. Sie haben tausende von Euro verbraten, um weitere Rechtsmeinungen einzuholen. 7 Gemeinderäte. also 14 Augen, haben diesen Schreibfehler nicht entdeckt. Und nun, da sie leider feststellen müssen, daß man aus bestehenden Verträgen nicht einfach so austreten kann, wie sie es gerne möchten, wird dies hochgebauscht.
      Es wurde kein Pfosten verkürzt in den Boden gerammt, es wurde kein Dach schief aufgelegt, es wurde kein Geld in den Sand gesetzt oder ein Menschenleben gefährdet. Ein Tippfehler ist geschehen. Den Rest machen andere daraus.

  8. Ich bleibe dabei. Es geht um die Verhältnismäßigkeit. Letztendlich wird es der Gemeinderat entscheiden. Ich entscheide mich für eine verkürzte Auflage.

  9. Bachmann Hildegard sagt: Antworten

    es seit’s a Truppe, es verbockts den Grundverkauf mehrmals wegen Schlampereien wie mit den komischen 39qm² dann macht’s an riesen tammtamm wegen Ersatzfläche Schnitzer da stimmt man euch eh zu nach der Show und Angstmache mit allerlei Anwälten, dann der nächste Bock mit der Baudichte aber Schuld sind immer alle Anderen. Das ist nur arm, selber alles vergeigen aber Schuld sind die Anderen. Was kann die neue Gemeinderatsmehrheit für eure Dauerfehler? Sollen sie es für euch ausbügeln und politisch untergehen bei den nächsten Wahlen, ist das euer Plan um wieder die Mehrheit zu bekommen?

    1. Bürgerliste Wattenberg sagt: Antworten

      Liebe(r) Hildegard!
      Also: es handelt sich um 69m². Die Ersatzfläche für objektgeförderten Wohnbau wurde von der Abteilung Raumordnung erst NACH den Gemeinderatswahlen gefordert. Dann bist du, falls Wattenberger(in)? schon längst Nutznießer(in) dieses Grundverkaufs, weil du ja die Wertstoffsammelstelle und andere damit finanzierte Selbstverständlichkeiten nutzen kannst. Falls es Unklarheiten diesbezüglich gibt, lies bitte die vorigen Blog-Einträge und speziell die Zusammenfassung von der öffentlichen Gemeindeversammlung.
      Die neue Gemeinderatsmehrheit kann nun natürlich alles machen, ihre ganzen Versprechungen und Projekte umsetzen zum Beispiel! Das sollten sie langsam auch, es sind noch 5 Jahre Zeit bis zu den nächsten Wahlen……
      Jeder kann eine Meinung haben und diese auch vertreten! Darum posten mutige, geradlinige Menschen ihre Kommentare hier mit ihrem richtigen Namen.
      Irmgard Schafferer

  10. Bachmann Hildegard sagt: Antworten

    Das ist mein Echtname nur halt mein zweiter Vorname aber die Namen „Stefanie Lazarus, N.G:. S.L. “ die sind ja sicher Leut vom Berg, Interessant ist wenn man diese Beiträge durchliest sie ähneln Deinem Schreibstil zu 100% wenn man etwas genauer hinschaut.
    Vielleicht haben sich die Verantwortlichen vom Land was gedacht wie sie die 69qm² im Nachhinein gefordert haben, schon mal darüber nachgedacht?

    1. Irmgard Schafferer sagt: Antworten

      Liebe Hildegard! N.G. und S.L. waren sogar bei der besagten GR-Sitzung anwesend als Zuhörer. Natürlich hat sich die Abteilung Raumordnung etwas dabei gedacht! Worum geht es bei diesem Stempel für objektgeförderten Wohnbau? Es geht darum, dass auf dieser vorgesehenen Fläche Wohnbau zu leistbaren Bedingungen (€ 168,- pro m²) für WattenbergerInnen ermöglicht wird. „Leistbares Wohnen“ haben ja 2 von 3 wahlwerbenden Fraktionen vor 1 Jahr als großes Ziel angegeben. Warum sollte das ein Problem darstellen? Vielleicht hast du auch Kinder, die sich ein Eigenheim am Wattenberg schaffen wollen? Zu o. a. Konditionen wohlgemerkt….. Schönen Sonntag!

    2. WER NICHT WILL, FINDET GRÜNDE; WER WILL, FINDET WEGE.

  11. Bürgerliste Wattenberg sagt: Antworten

    Allgemeiner Hinweis zur Kommentar-Funktion:
    Es werden nur mehr ernstzunehmende, mit richtigem Namen und mit verifizierbarer Mailadresse angegebene Kommentare online gestellt bzw. beantwortet!
    Persönliche Beleidigungen und Kraftausdrücke werden gelöscht (ganzes Kommentar).
    Da sich die Bürgerliste auch nicht hinter Fake-Profilen versteckt oder sich als „anonymous“ ausgibt, können wir das auch von jenen erwarten, die Antworten oder Informationen erhalten möchten.
    Wir haben eine offizielle Mailadresse, die kann ebeno als Anfragemöglichkeit genutzt werden.
    Eure Bürgerliste Wattenberg

  12. Bürgerliste Wattenberg sagt: Antworten

    Da es eine Anfrage eines gewissen „R.A.“ mit folgender Frage gab: „Taucht dieses D2 nur einmalig in einem Dokument auf oder zieht es sich durch mehrere Dokumente? Hat die WAT D3 oder D2 im Vertrag stehen? Was steht in den Eingaben ans Land und was steht in der Widmung? Wenn nur in einem Dokument irrtümlich D2 steht verstehe ich die Aufregung nicht das müsste doch eine Kleinigkeit sein??“

    Antwort:
    Es steht im Beschluss D3, in der Stellungnahme steht D3, es ist lediglich im Plan die Beschriftung falsch (so wie in der Grafik dieses Blogs). Es ist nicht mehr und nicht weniger. Ein leicht behebbarer Mangel, ein Schreibfehler. Das ist alles.
    Einen schönen Sonntag!

    Bürgerliste Wattenberg

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